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Schweiz
Konsumentenschützerin Sara Stalder erklärt im Gespräch mit der «Nordwestschweiz» den Künstlern die Zukunft und sagt, welches Thema noch nicht erledigt ist.
Das neue Urheberrecht sei ein gutschweizerischer Kompromiss: Doch für die Konsumenten ändert sich nicht viel.
Sara Stalder: Wir mussten viel Energie darauf verwenden, den Status quo zu bewahren. Wir sind froh, dass die Revision nicht zu einer Kriminalisierung der Konsumenten führt, wenn sie urheberrechtlich geschützte Werke für den privaten Gebrauch herunterladen oder unbewusst uploaden. Eine Kriminalisierung hätte die Nutzung des Internets grundlegend verändert.
Der strafffreie Konsum solcher Angebote ist doch ein Hohn für die Künstler.
Die Künstler müssen mit den neuen, sich rasch wandelnden Technologien leben lernen: Ihr althergebrachtes Geschäftsmodell funktioniert nicht mehr. Die Leute sind bereit zu bezahlen, wenn sie neue Musik oder Filme im Internet finden können. Tun sie das nicht, weichen sie auf Piraterieseiten aus. Man muss die Bekämpfung der Internetpiraterie gesamtheitlich anschauen und kann nicht einfach die Konsumenten stärker in die Pflicht nehmen – was übrigens in anderen Ländern auch nicht funktioniert hat.
Sind Netflix oder Spotify die besten Massnahmen gegen Internetpiraterie?
Das ist ein erster Ansatz, denn es findet ein Wandel statt – aber nicht alle haben das verstanden. Die Schweizer wollen nicht mehr drei Monate warten, bis ein US-Film hier in die Kinos kommt. Sie wollen ihn sofort sehen und sind auch bereit, dafür zu bezahlen. Es bräuchte noch weitere, auch heimische Plattformen, damit kein Monopol entsteht – weder für die Nutzer noch für die Künstler.
Die Leerträgervergütung bleibt. Zahlen die Konsumenten nicht doppelt?
Ja: Einerseits mit der Urheberrechtsabgabe beim Kauf eines Abspielgerätes. Anderseits wenn sie für einen Download bezahlen. Am Thema der Doppelvergütung bleiben wir dran. Bei den langen Verhandlungen in den Vorarbeiten zur Revision des Urheberrechtes mussten wir in diesem Punkt einlenken.