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Schweiz
Der Bundesrat will, dass die Wasserzinsen sinken. Das soll die Kraftwerkbetreiber und Konsumenten um 150 Millionen Franken entlasten. Aus dem Gebirge kommt harsche Kritik.
Der Bundesrat kommt den Betreibern von Wasserkraftwerken entgegen – allerdings weniger weit, als diese gehofft hatten. Der Bundesrat will die Wasserzinsen auf das Niveau von 2011 senken: Die Einnahmen der Standortkantone würden damit von 550 auf 400 Millionen Franken sinken. Damit würden die Gestehungskosten für die Wasserkraft sinken. Bundesrätin Doris Leuthard geht davon aus, dass die privaten Haushalte und kleinen Firmen von tieferen Preisen profitieren würden.
2009 war noch alles anders. «Insgesamt zeigen die Strompreise in den nächsten Jahren steigende Tendenz», schrieb der Bund 2009. Der Bericht bildete die Grundlage für die Erhöhung der Wasserzinsen. 2011 stiegen sie von 80 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung auf 100 Franken, 2015 auf 110 Franken. 550 Millionen Franken fliessen in die Kasse der Standortkantone und -gemeinden von Wasserkraftwerken.
Gekommen ist es anders. Die Betreiber von Wasserkraftwerken leiden unter einem Preiszerfall: Überkapazitäten, tiefe Preise für Kohle und CO2, der starke Franken und starke Subventionen für erneuerbare Energien vor allem in Deutschland setzen der Wasserkraft zu. Allerdings sind davon nicht alle Stromkonzerne gleich betroffen. Diejenigen, welche viele gebundene Endkunden haben – sprich private Haushalte und kleine Unternehmen, die den Anbieter nicht frei wählen können – stehen besser da. Denn den kleinen Verbrauchern kann der Strom zu den Gestehungskosten verkauft werden.
Ein Teil der Unternehmen ist also unter Druck. Doch auch die Kantone und Gemeinden kämpfen mit knappen Budgets. Vor allem für die Gebirgskantone sind die Einnahmen aus den Wasserzinsen erheblich. In diesem delikaten Umfeld ist der Bund verpflichtet, die Wasserzinsen neu zu regeln. Denn die aktuelle Regelung läuft Ende 2019 aus. Der Versuch, einen gemeinsamen Nenner zu finden, scheiterte letztes Jahr.
Darum macht nun der Bundesrat einen Kompromissvorschlag. Und er dreht das Rad zurück. Der maximale Wasserzins soll 2020 wieder auf 80 Franken sinken. Damit entgehen den Kantonen 150 Millionen Franken. Das ist allerdings nur eine Übergangslösung. 2023 soll ein flexibles Modell mit einem Sockelbeitrag und einem vom Marktpreis abhängigen Teil eingeführt werden. Bis dann soll nämlich die neue Strommarktordnung, welche unter anderem die Versorgungssicherheit regelt, in Kraft sein. Leuthard machte am Donnerstag deutlich, die Wasserzinsen dürften nicht isoliert betrachtet werden.
Zum Kontext gehört auch die Energiestrategie 2050: In der ersten Etappe wird die Grosswasserkraft mit 120 Millionen Franken gestützt – in Form einer Marktprämie. Gemäss Leuthard fehlen den Stromkonzernen jährlich 300 Millionen Franken, weil die Marktpreise unter den Gestehungskosten liegen. Mit dieser Marktprämie und der Senkung der Wasserzinsen – die Hälfte kommt den Konsumenten zugute – werden die Betreiber um 200 Millionen Franken entlastet. Für Leuthard ist klar, dass die Firmen das verbleibende Defizit von 100 Millionen Franken selbst decken müssen, etwa indem sie die Kapitalkosten reduzieren: «Das ist nicht die Sache der Steuerzahler und Endkunden.»
«Als Schritt in die richtige Richtung» bezeichnet der Verband der Schweizerischen Elektrizitätsunternehmen die Übergangslösung. Der Vorschlag bedeute eine notwendige Entlastung für die finanziell stark angeschlagene Wasserkraft, sei aber keine dauerhafte Lösung. Ähnlich tönt es bei den grossen BKW, Alpiq und Axpo, die sich für ein flexibles Modell aussprechen. Dagegen wehren sich auch die Gebirgskantone nicht grundsätzlich. Doch alles
ist eine Frage der Ausgestaltung. Der Bundesrat schlägt einen Sockelbetrag von 50 Franken vor. Für die Gebirgskantone ist das zu tief, für die Axpo zu hoch.
Vorderhand wird nun aber über die Senkung der Wasserzinsen gerungen. Die Gebirgskantone lehnen sie ab. Der Vorschlag sei «bitter», sagt der Bündner Energiedirektor Mario Cavigelli. Die Wasserzinsen seien nicht das Problem, sondern die Marktverzerrungen. Es könne nicht sein, dass auf Kosten der Gebirgskantone alle Unternehmen giesskannenmässig entlastet werden, denn längst nicht alle hätten ein Problem. Was Cavigelli auch stört: Dass die privaten Konsumenten und kleinen Unternehmen von den tieferen Wasserzinsen profitieren sollen. Die Bevölkerung habe sich für die Energiestrategie und damit die Wasserkraft als wichtigsten Pfeiler ausgesprochen. Dafür sei sie bereit, die Marktprämie von 120 Millionen zu finanzieren. Dass nun 75 Millionen wieder an die kleinen Endverbraucher zurückgegeben werden sollen, sei weder gerecht noch entspreche dies einer politischen Forderung.
Einen möglichen Kompromiss sieht Energiedirektor Cavigelli in einer Variante, die der Bundesrat ebenfalls zur Debatte stellt. Demnach sollen nur Betreiber in einer «prekären» Situation von einer Senkung der Wasserzinsen profitieren. Sprich: Nur für diejenigen Unternehmen, die von der Marktprämie profitieren wollen und ihre Zahlen gegenüber dem Bund offenlegten, würden die Wasserzinsen gesenkt. «Wenn schon ein Solidaritätsbeitrag der Gebirgskantone, dann nur dort, wo er wirklich nötig ist», sagt Cavigelli. Allerdings dürfte es ein solches Modell schwer haben. Der Berner BDP-Nationalrat und BKW-Verwaltungsratspräsident Urs Gasche lehnt es als wettbewerbsverzerrend ab. Eric Nussbaumer, Baselbieter SP-Nationalrat und Energiepolitiker, nennt es zu aufwendig.