Knonau
Konkurrenz für die Autobahnraststätte?

Das Bundesamt für Strassen (Astra) hat auf dem Rastplatz Eitenberg bei Knonau die bis 30. November 2011 befristete Bewilligung für einen Imbissstand erteilt. Was Raststätten-Verwaltungsrat Robert Marty als «eigenartig» bezeichnet, entspricht laut Astra der Nationalstrassenverordnung.

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Raststätte Eitenberg

Raststätte Eitenberg

Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern

Von Werner Schneiter

«Wir haben keine Angst vor Konkurrenz, aber die Bewilligung für einen Imbissstand beim Rastplatz Eitenberg ist doch eigenartig», sagt Robert Marty. Er weist darauf hin, dass die Raststätten-Initianten für ihre 50-Millionen-Investition ein mehrjähriges, mehrstufiges, komplexes Bewilligungs- und Konzessionsverfahren durchlaufen mussten, derweil im vorliegenden Fall eine derartige Bewilligung sozusagen «geräuschlos» über die Bühne ging - mit wohl anderen Grundlagen als im Falle der Raststätte. «Eigenartig ist das auch deshalb, weil die Raststätte gerade mal fünf Kilometer entfernt liegt», fügt Marty bei und weist darauf hin, dass sich die Gemeinde Knonau seinerzeit gegen diesen mit Toiletten bestückten Rastplatz ausgesprochen hat, weil sie unter anderem Littering und Drogenumschlag befürchtet.

Imbissstände - oft auch in relativer Nähe zu Raststätten

«Solche Bewilligungen sind weder eigenartig noch aussergewöhnlich, sondern rechtlich vorgesehen», sagt Thomas Rohrbach von der Abteilung Direktionsgeschäfte Information und Kommunikation des Astra. Derartige Imbissstände finde man auf vielen Rastplätzen des Nationalstrassennetzes - oft auch in relativer Nähe zu Raststätten.

Das Astra habe die Bewilligung auch im vorliegenden Fall gestützt auf die Nationalstrassenverordnung und in Absprache mit den kantonalen Behörden erteilt - nach einer Anhörung der Standortkantone.

Von Zürcher Seite seien keine Einwände gemacht worden, sagt Thomas Rohrbach. «Wenn ein Gesuch alle Anforderungen erfüllt und der Standortkanton ebenfalls grünes Licht erteilt, ist ein Gesuch von uns zu bewilligen», fügt er bei. Die Bewilligung für den Betrieb des Imbissstandes ist bis 30. November befristet. «Vielleicht bemühen wir uns dann, die Bewilligung für den Imbissstand zu erhalten», sagt Robert Marty.

Die Toiletten auf dem Rastplatz Eitenberg sind im Übrigen nicht Bestandteil des Imbissstandes, sondern Teil des Rastplatzes und 24 Stunden geöffnet. «Auf unseren neuen, sanierten und auf praktisch allen ‹alten› Parkplätzen gehören sie zum Standard», sagt Thomas Rohrbach.