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Bundesrat und Verwaltung gelten für gewöhnlich nicht als besonders SRG-kritisch. Nun aber legen sie einen Vorschlag für eine neue Konzession vor, die den Auftrag des Medienhauses enger fasst. Und Philipp Metzger, der Direktor des Bundesamts für Kommunikation (Bakom), lässt im Interview Kritik mehr als nur durchschimmern.
Philipp Metzger: Information war schon bisher ein zentraler Pfeiler des Service-public-Auftrags, für den die SRG rund 50 Prozent ihrer Gebühreneinnahmen einsetzte. In der Konzession halten wir nun klar fest, dass dieser Mindestanteil in Zukunft beibehalten werden soll, auch wenn die SRG ab übernächstem Jahr einen rund 40 Millionen Franken tieferen Gebühren- beziehungsweise Abgabenanteil erhält als heute.
Die SRG unternimmt schon heute entsprechende Anstrengungen, in Zukunft muss sie diese noch verstärken. Die Unterscheidbarkeit gegenüber privaten Veranstaltern ist zentral.
Die SRG hat bereits in jüngerer Vergangenheit grosse Anstrengungen unternommen, sich dem Publikum zu erklären. Diese sind weiterzuführen. Neu ist, dass wir den Rhythmus vorgeben: Alle zwei Jahre muss sie sich umfassend erklären.
Es ist unbestritten, dass sich ein Unternehmen, das zu grossen Teilen mit Gebühren finanziert wird, stärker für sein Handeln rechtfertigen und mit dem Publikum austauschen muss als ein privater Verlag. Mit dem veränderten Nutzungsverhalten – beispielsweise nutzen immer weniger Menschen die SRG-Angebote linear – ist der Erklärungsbedarf markant gestiegen. Die SRG muss die Öffentlichkeitsarbeit noch ernster nehmen.
Sport ist seit Jahrzehnten ein wichtiger Bestandteil des Angebots, trotzdem war er bisher nicht Bestandteil der Konzession. Dies wollten wir ändern. Die SRG ist aber auch in Zukunft nicht verpflichtet, gewisse Rechte zu erwerben. Ob sie Olympische Spiele oder die Fussball-WM überträgt, hängt davon ab, ob sie sich den Preis für die Übertragungsrechte leisten kann und will. Sie muss aber über diese Ereignisse berichten, selbst wenn sie die Live-Rechte nicht besitzt.
Das ist so. Der neuen Konzession zu genügen, wird für die SRG eine grosse Herausforderung. Sie muss effizienter werden, um das zu schaffen.
Nein, die neue Konzession gibt ihr im Internet keinen grösseren Spielraum. Das Online-Werbeverbot wird genauso aufrechterhalten wie die Beschränkung der Zeichenzahl. Dennoch ist es wichtig, dass die SRG die sich inzwischen multimedial informierende und unterhaltende Bevölkerung auch im Internet erreicht. Deshalb haben wir das Online-Angebot in die Konzession geschrieben.
Sowohl die Gebührensenkung als auch die neue Konzession haben mit der No-Billag-Initiative nichts zu tun. Erstere war schon im 2015 von der Stimmbevölkerung angenommenen revidierten Radio- und TV-Gesetz vorgesehen; und mit der neuen Konzession schaffen wir eine Übergangslösung, bis das neue Mediengesetz in Kraft tritt, dessen Entwurf im Juni 2018 in eine öffentliche Vernehmlassung gehen soll.
Wir wollten den Prozess nicht unnötig verzögern. Aber es ist so: Falls die Initiative angenommen wird, ist dieser Vorschlag hinfällig. Der heutige Leistungsauftrag der SRG würde Ende 2018 aufhören, für die Zeit danach müsste der Bundesrat per 1. Januar 2019 Ausführungsbestimmungen erlassen. Und danach wäre das Parlament als Gesetzgeber gefragt.