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Schweiz
Die 28-jährige Influencerin wurde von einem Mann sexuell missbraucht. Jetzt hat ihn das Strafgericht von Schwyz dafür verurteilt und seine Ausschaffung angeordnet. Das Urteil ist ein Signal.
Morena Diaz wollte mit ihrem Fall zeigen, dass das heutige Recht nicht à jour sei. Sie kritisierte, dass es heute nicht genüge, wenn eine Frau Nein sage. Sie müsse sich wehren, um bei einem sexuellen Übergriff eine Verurteilung des Täters erzielen zu können.
Das Urteil in ihrem Fall zeigt, dass sie im Recht war. Das Gericht hat ihre Geschichte für glaubwürdig befunden und den Mann verurteilt, obwohl Aussage gegen Aussage stand.
Das Urteil zeigt damit aber auch, dass sie nicht recht hatte mit ihrer juristischen Analyse. Vor Gericht war nicht ausschlaggebend, wie stark sie sich gewehrt hat, sondern dass die Handlungen gegen ihren Willen geschahen. Ein Nein genügt, wenn dieses bewiesen werden kann.
Normalerweise fordert die Staatsanwältin das Maximum, der Verteidiger das Minimum, und das Gericht spricht ein Urteil irgendwo in der Mitte. In diesem Fall ist es aber über den Antrag der Staatsanwältin hinaus gegangen und hat dem Mann einen Landesverweis erteilt. Damit würde er sein bisheriges Leben in der Schweiz verlieren.
Man kann sich fragen, ob dies zu hart ist. Aber die Frage erübrigt sich. Denn das Stimmvolk hat dies mit der Ausschaffungsinitiative genau so gewollt und sexuelle Nötigung als Katalogdelikt definiert. Das Urteil ist deshalb konsequent. Es setzt das bestehende Recht pfefferscharf um.
Eine Verschärfung des Sexualstrafrechts ist folglich nicht nötig. Nur etwas ist nicht à jour: die Begrifflichkeiten. Der Mann wurde wegen sexueller Nötigung verurteilt. Das ist ein Ausdruck, den kaum jemand versteht. Man könnte ihn also umbenennen, aber das Resultat bliebe dasselbe.