Der Aderlass im Zuge des Streites um Pfarrer Franz Sabo ist für die Kirchgemeinde Kleinlützel gross. Seit Beginn des Konfliktes vor mehr als drei Jahren sind über 130 Personen aus der Kirche ausgetreten, davon allein 50 seit Juni.
An der Kirchgemeindeversammlung im Juni war es zum Eklat gekommen. Der Kirchenrat ist bis auf ein Mitglied zurückgetreten. Und alle zurückgetretenen Ratsmitglieder, allen voran Kirchenratspräsident Martin Staub, sind seither auch aus der Kirche ausgetreten.
Seit der Versammlung traten über 50 Personen aus der Kirche aus, bestätigt Erika Mendelin, die ebenfalls aus Kirche und Kirchenrat ausgetreten ist. Laut Mendelin hatte die Pfarrei rund 600 Mitglieder. «Bis im Juni 2008 gab es 78 Austritte. Seit wir den Konflikt haben, sind also über 130 Personen ausgetreten.»
In diesen Tagen seien weitere Austritte hinzugekommen. Folglich beträgt der Aderlass seit Beginn des Streites um Pfarrer Sabo etwa 20 Prozent. «Ich frage mich: Was ist das für eine Kirche, die das macht? Die Leute in Kleinlützel schauen sich nicht mehr an und grüssen einander nicht. Es ist traurig.»
Die einzige noch amtierende Kirchenrätin in Kleinlützel ist Klara Flury. Sie will nicht über Kirchenaustritte sprechen: «Das ist streng vertraulich.» Sie verweist an Walter Keller, den vom Kanton eingesetzten Sachwalter der Kirchgemeinde. Dieser bestätigt, dass es seit Juni etwa 50 Austritte gab.
Doch seine Prioritäten liegen anderswo: «Zuerst müssen wir wieder zu einem Kirchenrat kommen.» Die Parteien seien eingeladen worden, Kandidierende zu nennen. Sonst gebe es keine Probleme. Die Zusammenarbeit mit Frau Flury und der Finanzverwalterin sei gut und unkompliziert.
Anwalt stellt Suspension infrage
Der Anwalt des von Bischof Kurt Koch suspendierten Röschenzer Priesters Franz Sabo ist weiter der Ansicht, dass Koch beim Aussprechen der Suspension gegen kirchliches Recht verstossen hat. Bis zum 11. August will Thomas Kaiser vom Bistum Auskünfte über die Art und Weise, wie Sabo suspendiert wurde.
Kaiser hatte schon im April konkrete Fragen gestellt, aber bis heute keine Antwort erhalten. Er will unter anderem wissen, wann Sabo die Möglichkeit zur Verteidigung eingeräumt worden war oder mit welchen Beisitzern Bischof Koch den Erlass des Dekrets besprochen hat.
Stefan Suter, Anwalt des Bistums, teilte am 2. Juni lediglich mit, dass «das Dekret betreffend suspensio in Rechtskraft erwachsen ist». In seinem jüngsten Brief an Suter schreibt Kaiser, das Bistum sei offensichtlich nicht in der Lage, die Fragen zu beantworten.
Kaiser wirft dem Bischof zudem vor, dass es ihm bei den vom Bistum in den letzten Wochen angebotenen Gesprächen darum gehe, begangene Formfehler im Zusammenhang mit der Suspension zu heilen. Im letzten Herbst hatte das Baselbieter Kantonsgericht entschieden, dass Bischof Koch beim Entzug von Sabos Missio gegen weltliches Recht verstossen hatte. Die Kirchgemeinde Röschenz habe sich zu Recht geweigert, ihren Pfarradministrator zu entlassen. (mz/bru/ra/fhe)