Wenn ein Kind mit Verletzungen in die Kinderkrippe kommt, die offensichtlich von Misshandlungen stammen, muss die Betreuerin den Verdacht den Behörden melden. So wollen es Bundesrat und Parlament.
Im letzten Jahr gingen an Kinderkliniken 1575 Notfälle wegen Misshandlungen ein. Jedes sechste Kind war weniger als ein Jahr alt, die Hälfte war jünger als sechs Jahre alt. Zwei Kinder starben an den Verletzungen, beide waren keine zwei Jahre alt. Mit diesen Zahlen wollte Justizministerin Simonetta Sommaruga den Nationalräten gestern aufzeigen, dass gerade viele Kleinkinder von Gewalt betroffen sind. Während Amtspersonen wie Lehrer bereits heute verpflichtet sind, Verdacht auf Misshandlungen zu melden, gilt diese Pflicht bei Betreuerinnen von Kinderkrippen oder Sportlehrern nicht. Sommaruga will das ändern. «Behörden müssen intervenieren können, bevor etwas Schlimmes passiert», sagte sie. Und das gehe eben nur, wenn Anzeichen auf Misshandlungen auch gemeldet werden, wenn jemand hinschaue.
In der ersten Behandlungsrunde wehrten sich FDP und SVP noch geschlossen gegen die erweiterte Meldepflicht. Sie warnten davor, zu übersteuern. Denn ein Verdacht sei etwas Vages, sagt Yves Nidegger (SVP/GE). Eine Pflicht brauche es nicht. Bereits heute bestehe das Recht, Misshandlungen bei Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) anzumelden. Die Pflicht führe bloss zu einer unsinnigen Häufung von Fällen.
Die Gegner unterlagen gestern, als das Geschäft zum zweiten Mal in den Nationalrat kam. Die FDP konnte ihre Reihen nicht geschlossen halten, einzelne Parlamentarier wichen von der Parteilinie ab und verhalfen so der Meldepflicht zu einer Mehrheit. Neben Kurt Fluri (SO) und Christoph Eymann (BS) stimmten ihr auch Doris Fiala (ZH) und Isabelle Moret (VD) zu.
Der Nationalrat hat die Meldepflicht in einzelnen Punkten präzisiert. So darf eine Kita-Praktikantin eine Beobachtung auch ihrer Vorgesetzten melden und muss nicht direkt die Kesb informieren. Die FDP- und SVP-Mehrheit hat die Meldepflicht zudem in einem wichtigen Punkt abgeschwächt: Nur wenn «konkrete Hinweise» vorliegen, dass «die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität einer minderjährigen Person gefährdet» ist, muss dies eine Betreuerin melden. Sommaruga bedauerte die Lockerung, da so ein Kind erst als gefährdet gelte, wenn es blaue Flecken oder einen gebrochenen Arm hat. Sommaruga wies (vergeblich) darauf hin, dass die Meldepflicht subsidiär gilt. Ein Verdacht müsse gemeldet werden, wenn die Betreuerin dem Kind selbst nicht helfen kann. Gleichzeitig führe nicht jede Meldung direkt zu einem Eingreifen der Behörden.
Während Sibel Arslan (BS/Grüne) argumentierte, dass rechtzeitiges Eingreifen entscheidend sei, um Kinder zu schützen, rückten Bernhard Guhl (AG/BDP) und Beat Flach (AG/GLP) die Hilflosigkeit von Kleinkindern in den Vordergrund, welche eine Misshandlung nicht selbst angeben könnten. Dass Kinder besonders schützenswert seien, darin waren sich alle einig.
Was indes nicht thematisiert wurde: Was passiert, wenn eine Therapeutin trotz Pflicht einen Verdacht auf Misshandlung nicht meldet? Laut Rechtsexperten des Bundesamts für Justiz hat der Gesetzgeber bewusst auf Bussen verzichtet. Den Kantonen steht es aber offen, Gesetze zu erlassen, um fehlbare Personen zu sanktionieren. Wenn hingegen klare Anzeichen von Vergewaltigungen oder Körperverletzungen nicht gemeldet werden, könnte sich ein Sportlehrer oder eine Kita-Betreuerin strafbar machen wegen Gehilfenschaft. Das ist zwar nur schwer nachzuweisen, kann aber zu Gefängnisstrafen führen.