Kommentar
Keine Steuermillionen für Blocher: Warum der Bundesrat auf die Finanzaufseher hören sollte

Die Finanzdelegation des Parlaments will nicht, dass Ruhegehälter rückwirkend ausbezahlt werden. Das ist ein kluger Grundsatzentscheid - und passt gut zur SVP-DNA.

Doris Kleck
Doris Kleck
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Roger Grütter

Klug! So hat die Finanzdelegation des Parlaments entschieden. Sie legt ihr Veto ein: Der Bundesrat soll Christoph Blocher nicht rückwirkend das über zwölf Jahre angestaute Ruhegehalt von 2,7 Millionen Franken ausbezahlen. Definitiv entscheiden muss zwar die Landesregierung. Doch über die Argumente der obersten Finanzaufseher kann sich der Bundesrat kaum hinwegsetzen, zumal die Magistraten bei der Frage der Ruhegehälter nicht ganz unbefangen sind.

Weshalb klug? Die Finanzdelegation hat einen Grundsatzentscheid gefällt und sich davor gehütet, den Einzelfall Blocher zu beurteilen oder gar noch dessen Einkommensverhältnisse und Steuererklärungen zu durchleuchten.

Die Parlamentarier monieren, dass es sich beim Ruhegehalt eben nicht um eine Versicherungsleistung im Sinne einer Rente handelt, deren Anspruch rückwirkend geltend gemacht werden kann. Und sie senden auch noch eine feine Spitze gegen Milliardär Blocher aus. Bundesrat und die Verwaltung seien gemäss dem Gesetz der Sparsamkeit verpflichtet, die Mittel seien wirtschaftlich einzusetzen. Deshalb dürften Ruhegehälter nur ausbezahlt werden, wenn sie tatsächlich geschuldet seien. Blocher und seine Entourage hatten den Anspruch damit begründet, dass der Staat das Geld oft nicht sinnvoll ausgebe und Blocher besser wisse, wofür man 2,7 Millionen Franken einsetzen soll.

Alt Bundesrat Blocher versus Bundesrat

Gewiss: Bundesrat und die Finanzdelegation betreten juristisches Neuland. Mindestens drei, dem Vernehmen nach sogar vier Gutachter haben sich mit Blochers Anspruch befasst. Das Ruhegehalt für Bundesräte ist als solches artfremd und veraltet. Die Finanzdelegation will nun eine Diskussion darüber führen, sie hat erste Schritte eingeleitet. Auch das ist ein kluger Entscheid.

Noch ist die Geschichte nicht zu Ende. Der Bundesrat muss noch entscheiden. Und wenn er darauf verzichten wird, 2,7 Millionen Franken nach Herrliberg zu überweisen, dann könnte Blocher den Entscheid bis vor Bundesgericht ziehen. Alt Bundesrat Blocher versus Bundesrat, das wäre ein Spektakel.

Doch so weit kommt es hoffentlich nicht. Seiner Partei, der SVP, würde Blocher damit sicherlich keinen Gefallen tun. Dass der erfolgreiche, vermögende Unternehmer während der Coronakrise tatsächlich nur an sich denkt, das kam an der Parteibasis schlecht an und hinter vorgehaltener Hand äusserten auch Bundesparlamentarier ihren Unmut. Die ursprüngliche Erzählung, dass Blocher auf das Ruhegehalt verzichtet, um frei und unabhängig zu bleiben, passt besser zur SVP-DNA als beim Staat die hohle Hand zu machen, 13 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Amt notabene.