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Die Ansteckungszahlen in Zürich steigen weiter an. Darum beschliesst der Kanton nun weitere Massnahmen: Die Sperrstunde ab 22 Uhr gilt neu für alle öffentlichen Betriebe und Feiertagsverkäufe werden gestrichen.
Auf Wunsch des Bundesrats hat die Zürcher Regierung früher als geplant ihre neuen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bekannt gegeben, wie Regierungspräsidentin Silvia Steiner (CVP) am Dienstag vor den Medien sagte. Sie sollen vom 10. Dezember bis 10. Januar gelten – falls nicht der Bund vorher weitergehende Massnahmen beschliesst. Grund sind die hohen Fallzahlen, die derzeit exponentiell zunehmen. Falls sich daran nichts ändert, wäre die nächste Option laut Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP) ein Lockdown – oder etwas, das dem sehr nahekäme, wie Steiner sagte. In den Zürcher Spitälern waren gestern laut Rickli noch 47 Covid-Betten frei, «aber wir haben zu wenig Personal in den Spitälern.» Das sind die Massnahmen:
Ja, aber höchstens bis 22 Uhr. Pro Tisch dürften nur vier Leute aus maximal zwei Haushalten sitzen.
«Es muss für Leute, die alleine leben, einen Ort geben, wo sie hin können», sagt Zürichs Sozialminister Mario Fehr (SP).
Sämtliche Läden sowie öffentlich zugänglichen Einrichtungen, also auch Take-Aways, Tankstellenshops, 24-Stundenshops sowie Unterhaltungs-, Sport und Freizeitbetriebe, müssen von 22 Uhr bis 6 Uhr geschlossen sein. Davon ausgenommen sind Apotheken, Tankstellen und Bahnhöfe (ohne Shops), soziale Einrichtungen, Spitäler, Arztpraxen sowie Hotels für Übernachtungsgäste.
Im Kanton Zürich dürfen im öffentlichen Raum nun höchstens zehn Personen zusammenkommen. Dies gilt gemäss Regierungsratsverordnung auch für politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen. Museen, Kleintheater, Kirchen und Kinos können aber offen bleiben. Bei Veranstaltungen dürfen 50 Leute zusammenkommen.
Zusammenkünfte im Familien- und Freundeskreis sind laut Regierungsrat mit bis zu zehn Personen zulässig. Die Regierung empfiehlt dringend, sie zumindest bis zum 23. Dezember auf Personen aus höchstens zwei Haushalten zu beschränken. Rickli: «Wenn Sie Anlässe mit drei Haushalten geplant haben: Sagen Sie sie ab.» Gerade bei solchen Anlässen komme es oft zu Ansteckungen. Für Weihnachten sei diese Aufforderung aber unrealistisch. Tipp von Kantonsärztin Christiane Meier: «Lüften ist wichtig, damit sich weniger Viren in der Luft ansammeln.»
«Sie dürfen im eigenen Garten Feuerwerk abbrennen. Aber wenn Sie dadurch mehr als zehn Leute anlocken, gibts eine Busse», sagt Sicherheitsdirektor Fehr. Das heisst: Grosse Silvesterfeuerwerke wird es diesmal im Kanton Zürich nicht geben. Und auch bei kleineren im privaten Umfeld ist Zurückhaltung angesagt. Generell sind Darbietungen, die im öffentlichen Raum Menschenansammlungen verursachen, gemäss der neuen, bis 10. Januar befristeten Regierungsratsverordnung verboten.
Die Schulen bleiben weitgehend offen. Allerdings erhalten Gymnasiasten und Berufsfachschüler nach Neujahr eine sogenannte Vertiefungswoche, in der sie bis 11. Januar zu Hause lernen, Erlerntes repetieren und sich auf Prüfungen vorbereiten. Ihre Lehrpersonen begleiten sie dabei. Am Ende der Woche sind für Schüler, die sich in der Probezeit befinden, zwei Prüfungstage möglich. Mit der Vertiefungswoche zu Hause will Bildungsdirektorin Steiner verhindern, dass die Infektionszahlen nach den Ferien sprunghaft ansteigen, wie zuletzt nach den Sommer- und Herbstferien.
In der Volksschule hat sich die Corona-Situation laut Steiner beruhigt. Zudem blieben Primar- und Sekundarschüler auf dem Schulweg in der gleichen Gemeinde, während Gymnasiasten und Berufsfachschüler quer durch den Kanton unterwegs seien. Ausserdem sei die Altersdurchmischung am Gymnasium grösser.
Für Lehrlinge ist der Zugang zum Berufsmaturunterricht wie schon dieses Jahr auch 2021 nach der beruflichen Grundbildung ohne Prüfung möglich. Und: Corona-Massnahmen wie Lagerverbot oder Maskenpflicht werden an der Volksschule bis Ende Februar verlängert; auch Freifächer und freiwillige Kurse finden bis dann nicht statt.
Auf Vorgaben für Home-Office verzichtet der Regierungsrat. Viele Firmen hätten ohnehin schon darauf umgestellt, sagt Steiner.
Casinos, Bordell- und Erotikbetriebe sowie Sex-, Strip- und Saunaclubs müssen gemäss Regierungsrat schliessen.