Startseite
Schweiz
Der Bundesrat ergreift Massnahmen gegen die Internetpiraterie. Auf eine Netzsperre verzichtet er jedoch. Weil die meisten Piraterieplattformen im Ausland beheimatet sind – wie beispielsweise kinox.to – bleibt die Wirkung der neuen Regeln bescheiden.
Es ist ein Volkssport: das Gratis-Herunterladen von Musik, Filmen oder Computerspielen im Internet. Rund ein Drittel der über 15-jährigen Schweizer hat es bereits einmal getan.
Wegen dieser illegalen Angebote verlieren Produzenten und Künstler nicht nur Geld, sondern es werden auch ihre Rechte verletzt.
Die Bekämpfung der Internetpiraterie ist das Hauptziel der Revision des Urheberrechtes, die der Bundesrat gestern verabschiedet hat. Das Unterfangen war nicht einfach, wie die zuständige Justizministerin Simonetta Sommaruga vor den Medien ausführte.
Die Vorarbeiten dauerten fünf Jahre, weil die Interessen von Künstlern, Produzenten und Konsumenten weit auseinander liegen. Ein erster Entwurf des Bundesrates wurde gründlich zerzaust. Die Regierung hat sich deshalb für eine schlankere Vorlage entschieden, die wenig Angriffsfläche bietet.
Das Wichtigste für die Konsumenten vorneweg: Das Herunterladen von illegal zur Verfügung gestellten Musik, Filmen oder Büchern für den privaten Gebrauch wird auch künftig nicht kriminalisiert. Stattdessen will der Bundesrat mit seinen Massnahmen verhindern, dass überhaupt ein Angebot mit solchen Inhalten entsteht.
Sie sind deshalb auf die Hosting-Provider ausgerichtet: Diese stellen den Anbietern von Internetdiensten Speicherplatz zur Verfügung. Der Bundesrat setzt auf die Selbstregulierung der Branche. Die Provider sind angehalten, Inhalte, die das Urheberrecht verletzen, von ihren Servern zu nehmen. Ins Visier kommen die «schwarzen Schafe», die sich nicht an den Code of Conduct der Branche halten und welche Piraterieseiten zu einem Geschäftsmodell gemacht haben.
Sie schaffen Anreize für Urheberrechtsverletzungen, um damit Werbeeinnahmen zu generieren. Illegale Inhalte werden nach dem Entfernen postwendend wieder aufgeschaltet. Das bedeutet, dass erneut eine Verletzung von Urheberrechten gemeldet werden muss. Um diesem «Katz- und-Maus-Spiel» ein Ende zu setzen, müssen diese Hosting-Provider neu dafür sorgen, dass die illegalen Inhalte definitiv entfernt bleiben.
Diese neue Regel gilt nur für Schweizer Anbieter. Weil die meisten Piraterieplattformen im Ausland beheimatet sind – wie beispielsweise kinox.to – bleibt die Wirkung der neuen Regeln bescheiden. Das weiss auch Sommaruga. «Wir dürfen uns keine Illusionen machen, illegale Angebote werden nicht verhindert.»
Wirksamer wäre eine Netzsperre, welche der Bundesrat ursprünglich einführen wollte. Auch ausländische Internetseiten mit illegalen Angeboten hätten blockiert werden können. Nach heftiger Kritik hat er nun davon aber abgesehen, weil eine Netzsperre im Parlament schlicht nicht mehrheitsfähig wäre.
Neue Technologien bieten auch Chancen. So bekommen Bibliotheken mit der Gesetzesrevision die Möglichkeit, Ausschnitte aus ihren Beständen – etwa Filmtrailer oder ein Inhaltsverzeichnis eines Buches – online zugänglich zu machen. Vom Tisch ist hingegen die Idee, ein Verleihrecht einzuführen: Autoren hätten eine Lizenzgebühr erhalten sollen, wenn ihr Buch in einer Bibliothek ausgeliehen worden wäre.
Kunstschaffende profiteren eigentlich nur von zwei Vorschlägen: Erstens werden die Schutzfristen von 50 auf 70 Jahre verlängert. Zweitens soll es neu eine Vergütung für Video-on-Demand geben, weil heute fast niemand mehr in eine Videothek geht. Diese neue Regel soll nur für Schweizer Filme gelten. Auf Netflix-Angebote wird die Abgabe nicht fällig.