Raser
Jetzt soll es Rasern an den Kragen gehen

Am Dienstag lanciert die Strassenopferstiftung Roadcross in Bern die Volksinitiative «Schutz vor Rasern». Die Initianten setzen auf härtere Strafbedingungen und Repression.

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Der Initiativtext:
Raserdefinition: Als Raser gilt, wer in Tempo-30-Zonen um mindestens 40 km/h zu schnell fährt, innerorts um 50 km/h, ausserorts um 60km/h und auf Autobahnen um 80 km/h

Zwingende Freiheitsstrafe: Rasern droht eine Freiheitsstrafe von einem bis vier Jahren. In besonders schweren Fällen höher.

Raserfahrzeuge einziehen: Fahrzeuge von Rasern sollen eingezogen und verwertet werden.

Führerausweisentzug: Ersttäter müssen den Fahrausweis für mindestens zwei Jahre, Wiederholungstäter für immer abgeben.

Raser erhalten den Ausweis nur noch nach einer positiven psychologischen Abklärung zurück.
Die Initiative ist über alle grossen Parteien abgestützt. (JEP)