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Schweiz
Die Kinder stehen in Reih und Glied und warten bis sie an der Reihe sind. Der obligatorische Besuch beim Schularzt steht auf dem Programm. Doch nicht mehr lange. Ab nächstem Schuljahr können die Eltern frei wählen, zu welchem Arzt sie mit ihren Kindern gehen wollen.
Die Verordnung über die Aargauer Schuldienste wird teilrevidiert. Dies, weil die bestehenden Regelungen zu verschiedenen politischen Vorstössen und mehreren Beschwerden geführt haben. Vor allem die fehlende freie Arztwahl bei den schulärztlichen Untersuchungen und die rückläufige Tendenz bei den zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen gaben immer wieder Anlass zur Kritik.
Ab dem Schuljahr 2010/2011 können nun die Eltern selbst entscheiden, zu welchem Arzt sie mit ihren Kindern gehen wollen. Die Kosten für die privaten Arztbesuche müssen die Eltern aber neu selbst tragen. Als weitere Neuerung sind während der Schulzeit nur noch zwei anstatt drei Untersuchungen vorgesehen. Bei Schuleintritt und beim Austritt.
Kontrollausweis soll wieder zu mehr Zahnkontrollen führen
Auf das Schuljahr 2011/2012 werden die heutigen Gutscheine für Zahnkontrollen abgeschafft und durch einen Kontrollausweis ersetzt. Er ermöglicht jährlich eine kostenlose Zahnuntersuchung und wird periodisch von der Fachkraft für Schulzahnprophylaxe kontrolliert. Mit diesem System soll die in den letzten Jahren rückläufige Einlösquote der Gutscheine verbessert werden. (skh)