Sorgerecht
Halb bei Mami, halb bei Papi: Verein setzt sich für alternierende Obhut ein

Ein neuer Kinderschutzverein unterstützt Scheidungskinder und hilft deren Eltern.

Dennis Bühler
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Schon die kleinsten Dinge können kompliziert sein: Wer kümmert sich darum, dass das Kind jede Woche rechtzeitig ins Fussballtraining kommt, dass es die Hausaufgaben macht und regelmässig Klavier übt – Mami oder Papi? Wenn sich Eltern scheiden lassen und das Kind auf einmal an zwei Orten zu Hause ist, ist eine gute Absprache elementar. Erschwert wird diese, wenn sich die Eltern im Streit getrennt haben oder sich gar Anwälte auf den Hals hetzen. Spätestens dann ist das Kindswohl gefährdet.

Um dieses zu wahren, hat Marcel Enzler gestern die neue Kinderschutzorganisation Kisos gegründet. Sie richtet ihr Angebot auf Kinder aus, deren Eltern sich in einer Trennungs- oder Scheidungssituation befinden. «Bisher befassen sich praktisch alle Kinderorganisationen bloss mit den Folgen von körperlichen oder sexuellen Übergriffen», sagt der 42-Jährige aus Embrach im Kanton Zürich, der selbst getrennt ist und eine siebenjährige Tochter hat. «Doch auch unter psychischer Gewalt – die bei Trennungen und Scheidungen oft vorkommt – leiden Kinder enorm.»

Kisos versteht sich als Netzwerk von Juristen, Anwälten, Psychologen, Pädagogen und Rechtswissenschaftern, soll aber vor allem auch praktische Tipps für Eltern bereithalten, damit diese ihr Kind während oder nach der Trennungsphase bestmöglich betreuen können. Der Verein ergänzt die Online-Plattform «wechselmodell.ch», die Enzler vor einem Jahr gegründet hat. Dort finden Eltern ein Tool, das ihnen die Organisation des Alltags erleichtern soll.

Mit dem Bündner FDP-Regierungsrat Christian Rathgeb hat Kisos einen ersten prominenten politischen Fürsprecher. «Den Interessen der Kinder in Scheidungs- und Trennungsverfahren sollte mehr Aufmerksamkeit und ein höherer Stellenwert zukommen», sagt er. «Sie werden immer wieder zu Spielbällen und in schweren Fällen psychisch durch einen Elternteil misshandelt.»

Rathgeb und Enzler engagieren sich für das Modell der alternierenden Obhut, bei dem das Kind abwechselnd bei Mutter und Vater lebt und sich diese die Betreuung gleichberechtigt teilen. Auch in der Fachliteratur gilt es als für das Kindswohl bestmögliche Variante, wenn das Kind bei jedem Elternteil mindestens 30 Prozent seiner Zeit verbringt. Und auch das Parlament hat sich im Frühjahr für dieses Modell ausgesprochen: Das Kindesunterhaltsrecht enthält seither einen Passus, wonach das Gericht auf Antrag eines Kindes oder eines Elternteils die alternierende Obhut prüfen muss und sie auch gegen den Willen eines Elternteils anordnen kann, wenn es für das Kindswohl als ideal erscheint.

Unklares Bundesgerichtsurteil

Schon seit Sommer 2014 und einer entsprechenden Gesetzesänderung kommt es nur noch selten vor, dass ein Elternteil das alleinige Sorgerecht zugesprochen erhält. Vor einem Monat allerdings hat das Bundesgericht zugunsten einer Mutter entschieden, weil sie mit dem Vater «erhebliche und chronische Konflikte und Kommunikationsstörungen» habe. Enzler bereitet dieses Urteil Sorgen. «Väter und Mütter, die für ein alleiniges Sorgerecht kämpfen, wissen jetzt: Je länger sie streiten und je unnachgiebiger sie sich zeigen, desto eher erhalten sie Recht.»

Justizministerin Simonetta Sommaruga versuchte, solche Bedenken gestern in der Fragestunde im Nationalrat zu zerstreuen. Auf eine Frage des Genfer SPlers Carlo Sommaruga sagte sie, beim Urteil des Bundesgerichts handle es sich bloss um eine «erste Entscheidung». Die Lausanner Richter hätten klar gemacht, dass Meinungsverschiedenheiten, «wie sie in allen Familien vorkommen», nicht Anlass für eine Alleinzuteilung des Sorgerechts seien.