Grünliberales Referendum zum Steuergesetz ist ungültig
Grünliberales Referendum zum Steuergesetz ist ungültig

Der Kantonsrat akzeptiert keine Verbesserungsvorschläge zur Steuergesetzrevision. Das konstruktive Referendum der GLP hat er für ungültig erklärt, weil es verknüpfe, was nicht zusammengehöre.

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Limmattaler Zeitung

Oliver Steimann
Eigentlich wollte die Zürcher Regierung rasch handeln, um den Kanton im Steuerwettbewerb wieder besser zu positionieren. Die im Juni 2008 vorgeschlagene Revision des Steuergesetzes, die besonders tiefe und besonders hohe Einkommen weniger stark belasten will, hat aber nach wie vor nicht alle Hürden genommen. Obwohl vom Kantonsrat im vergangenen März gutgeheissen, wird sie frühestens im Herbst zur Abstimmung gelangen. Grund dafür sind zwei konstruktive Referenden, welche SP und GLP eingereicht haben. Beide Vorlagen waren im Kantonsrat gestern chancenlos. Zu Diskussionen Anlass gab vor allem die Frage, ob das GLP-Referendum überhaupt für gültig erklärt werden solle.

Die Grünliberalen möchten oberste Einkommen moderater entlasten als der Regierungsrat, dem Kanton dafür die Unterhaltskosten für Gemeindestrassen aufbürden. Damit, so waren sich alle anderen Parteien einig, genüge die Vorlage dem Kriterium der Einheit der Materie nicht. «Progressionsstufen und Strassenfinanzierung haben nichts miteinander zu tun» stellte Regine Sauter (FDP, Zürich) fest. Verschiedentlich wurde auch Ärger darüber laut, dass die GLP trotz klaren Signalen aus der Kommission nicht zum Einlenken gewesen bereit sei. «Die Grünliberalen sind offenbar absolut beratungsresistent», folgerte Hedi Strahm (SP, Winterthur).

Die GLP versuchte, die Diskussion von der juristischen auf die inhaltliche Ebene zu verlagern. Es bestehe ein traditioneller Zusammenhang zwischen Steuererhebungen und Strassenunterhalt, «das ist historisch so gewachsen», behauptete Thomas Wirth (GLP, Hombrechtikon). Vergeblich. Für die anderen Parteien kam es auch nicht in Frage, nur einen Teil der Vorlage für ungültig zu erklären, wie dies der Regierungsrat ursprünglich vorgeschlagen hatte. Nachdem sogar Finanzdirektorin Ursula Gut erklärte, man unterstütze nun die volle Ungültigkeitserklärung, stand die GLP allein auf weiter Flur. Ihr konstruktives Referendum wurde mit 153 zu 11 Stimmen abgeschmettert.

Ein Fall fürs Bundesgericht

Der grünliberale Fraktionschef Thomas Maier hatte schon im Vorfeld der Ratsdebatte angekündigt, dass man einen negativen Entscheid auf juristischem Weg anfechten werde. Damit ist bereits heute klar, dass die für den Juni geplante Volksabstimmung über das Steuergesetz verschoben werden muss. Auch für den nächstmöglichen Termin im September wird es knapp.

Im Gegensatz zur grünliberalen Vorlage stand die Gültigkeit des SP-Referendums nicht zur Debatte. Die Sozialdemokraten, mit der Steuergesetzrevision überhaupt nicht einverstanden, möchten lieber die unteren und mittleren Einkommen entlasten. Ausserdem schlagen sie eine Steuergutschrift von 850 Franken pro Kind vor. Die SP fand für ihre Idee aber keine Verbündeten - nicht nur auf bürgerlicher Seite, auch bei AL und Grünen stiess sie damit auf Ablehnung.

Die Kindergutschrift würde gemäss Regierungsrätin Gut dazu führen, dass etliche Familien mit mehreren Kindern gar keine Steuern mehr bezahlen würden. Der Rat folgte ihrem Antrag und empfahl dem Stimmvolk das SP-Referendum mit 125 zu 34 Stimmen zur Ablehnung.