Startseite
Schweiz
Die Grüne Nationalrätin Aline Trede fordert einen neuen Nationalfeiertag zur Erinnerung an die Einführung des Frauenstimmrechts - und will dafür allenfalls sogar den 1. August abschaffen. Der Bundesrat hat aber einige Vorbehalte gegen dieses Ansinnen, wie seine Antwort auf Tredes Vorstoss zeigt.
Der 16. März 1971 ist zweifelsohne ein historisches Datum: Als eines der letzten Länder in Europa führte an jenem Tag auch die Schweiz das Frauenstimmrecht ein. Diesem Datum werde jedoch kaum Rechnung getragen, kritisiert die Grüne Nationalrätin Aline Trede (BE). Für sie ist klar: «Erst dann ist die direkte Demokratie Wirklichkeit geworden», wie sie gegenüber «Nau.ch» sagte. Es sei zynisch zu behaupten, dass die Schweiz schon seit 1848 eine Demokratie sei, wo der Hälfte der Bevölkerung noch 120 Jahre jegliche wichtigen politischen Rechte verwehrt blieben.
Darum erkundigte sich Trede während der Frühlingssession beim Bundesrat, ob er bereit wäre, den 16. März zu einem nationalen Feiertag zu erklären - und allenfalls gleichzeitig den 1. August abzuschaffen, weil ein zusätzlicher Feiertag mit Kosten verbunden wäre. Als alternatives Datum käme für Trede auch der 8. März in Frage, der internationale Tag der Frau.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Grüne Nationalrätin dieses Thema aufs Tapet bringt. Schon 2015 forderte sie in einer Motion einen nationalen Feiertag zur Einführung des Frauenstimmrechts - jedoch ohne Erfolg. Bezüglich Gleichstellung von Mann und Frau habe sich seither nicht viel getan, schreibt Trede in ihrer Interpellation vom März. Darum versucht sie es jetzt noch einmal: 2021 jähre sich die Einführung des Frauenstimmrechts zum fünfzigsten Mal, das sei ein guter Anlass, um diesem Datum eine anständige Feier zu gewähren, findet sie.
Mittlerweile liegt die Antwort der Landesregierung vor - und sie fällt nicht im Sinne Tredes aus. Zwar teile der Bundesrat die Auffassung der Interpellantin, heisst es dort, dass die Einführung des Frauenstimmrechts am 16. März 1971 ein «denkwürdiges Ereignis ist und eine herausragende Bedeutung für unser Land hat». Die Rede ist sogar von einem «Meilenstein der Demokratie».
Trotzdem will der Bundesrat dafür keinen neuen Nationalfeiertag einführen. In seiner Begründung verweist er auf den Föderalismus: In der Schweiz würden die Kantone die gesetzlichen Feiertage bestimmen. Der einzige nationale Feiertag sei der 1. August, der aufgrund einer im Jahr 1993 angenommenen Volksinitiative eingeführt wurde. Der Bundesrat möchte an dieser föderalistischen Lösung festhalten und deshalb keinen zusätzlichen nationalen Feiertag einführen. Auch davon, den 1. August durch den 16. März zu ersetzen, hält die Landesregierung nichts.
Der Bundesrat zeigt sich überzeugt, dass die Einführung des Frauenstimmrechts «auch ohne einen nationalen Feiertag gebührend gewürdigt werden kann und gewürdigt wird». Am Bundesfeiertag am 1. August werde nicht nur ein historisches Datum gefeiert, sondern ebenso sehr die Entwicklung unseres Landes hin zu einer ausgebauten Demokratie, einem freiheitlichen Rechtsstaat und einer Gesellschaft mit Chancengleichheit für Frauen und Männer, so der Bundesrat.