Der Bundesrat hat ein Einsehen: Grosmütter, Göttis und Au-Pairs dürfen die Kinder ihrer Verwandten betreuen - ganz ohne Bewilligung.
Die Kritik war laut und heftig, als der Bundesrat die Kinderbetreuungsverordnung letztes Jahr in die Vernehmlassung schickte. Dass er selbst für Verwandte, nahe Freunde und Au-pairs eine Bewilligungspflicht zum Kinderhüten einführen wollte, wurde in breiten Kreisen als Überregulierung empfunden. Begriffe wie «Grosi- Lizenz» machten die Runde.
Nun rückt der Bundesrat von diesen Ideen ab. Am Freitag hat er die Verordnung, die nach der ersten Vernehmlassung überarbeitet worden war, ein zweites Mal in die Konsultation geschickt. Darin schlägt er vor: Verwandte der Eltern und nahestehende Personen wie Gotten und Göttis brauchen keine Bewilligung für die Kinderbetreuung.
Bewilligung nur für professionelle Kinderbetreuer
Auch fremde Personen im Haushalt der Eltern - etwa Nannies und Au- pairs - sollen ohne Bewilligung hüten dürfen, wie das eidg. Justizdepartement (EJPD) mitteilt. Dies bedeutet, dass sowohl die Aufsicht durch die Behörden als auch die Weiterbildungspflicht der Betreuerinnen und Betreuer entfällt.
Eine Bewilligung brauchen dem neuen Vorschlag zufolge nur Personen, die den Eltern nicht nahe stehen und die für ihre Arbeit bezahlt werden. Betreuen sie aber unbezahlt, entfällt diese Pflicht.
Anders sieht es bei den Pflegeeltern aus. Da die Vollzeitbetreuung «viel tiefgreifender» sei als die Tagesbetreuung, brauchen Pflegeeltern in jedem Fall eine Genehmigung, schreibt das EJPD. Der neuen Regelung liegen zwei Hauptkriterien zu Grunde: die Nähe zur Betreuungsperson und der Umfang der Betreuung. Zudem legt der Verordnungsentwurf fest, ab welchem zeitlichen Umfang in der Tages- und der Vollzeitbetreuung eine Genehmigung nötig ist. Damit brauchen Personen, die nur ab und zu ein Kind hüten, keine Bewilligung - auch wenn sie dafür bezahlt werden.
In der ersten Vernehmlassung war zudem das Kriterium der Kinderzahl bemängelt worden, das die Betreuung in einer Familie von der Betreuung in einer Einrichtung abgrenzen sollte. Als neue Grösse dient nun die Anzahl der angebotenen Betreuungsplätze. Dies ermögliche es, einen Platz auf mehrere Kinder aufzuteilen, was besser den Bedürfnissen in der Tagesbetreuung entspreche.