Glosse
Maskenpflicht auf der Terrasse: Wenn die Behörden Raucher zum Trinken animieren

Seit Montag dürfen sich die Gäste auf Restaurantterrassen wieder einen Kaffee oder ein feines Zmittag servieren lassen. Doch Obacht: Die Masken-Regel auf der Terrasse hat es in sich. - Eine Glosse.

Maja Briner
Maja Briner
Drucken
Für viele ein freudiger Moment: Die Wirte dürfen ihre Terrassen wieder öffnen, wie hier in Luzern.

Für viele ein freudiger Moment: Die Wirte dürfen ihre Terrassen wieder öffnen, wie hier in Luzern.

Alexandra Wey / KEYSTONE

Längst haben wir uns daran gewöhnt, dass uns die Behörden wegen der Pandemie selbst im Privaten Vorschriften machen. Treffen nur zu zehnt in Innenräumen, Blasmusikproben mit viel Abstand – und so weiter. Nun aber sorgt eine Regel für Verunsicherung: Auf den Restaurantterrassen darf die Maske nur «während der Konsumation von Speisen und Getränken» abgezogen werden, heisst es offiziell. Doch was bedeutet das konkret?

Muss nun nach jedem Schluck Kaffee oder Bier die Maske wieder aufgesetzt werden? Und was gilt beim Rauchen? Das wollte das Onlineportal «nau.ch» vom Bundesamt für Gesundheit wissen. Und erhielt die Antwort: Gäste, die für Gespräche oder ein Gesellschaftsspiel am Tisch sässen und nur «punktuell ein Getränk» konsumierten, sollten die Maske tragen. Und weiter: «Die Maske kann nicht abgenommen werden, nur um zu rauchen.»

Wer paffen will, muss gleichzeitig etwas trinken oder essen: Rauchen sei «nur während der Konsumation erlaubt», so der Sprecher.

Mit viel gutem Willen kann man den Behörden attestieren, dass sie mit dieser Massnahme die Umsätze der leidgeprüften Restaurants ankurbeln wollen. Und natürlich ist die Regel gut gemeint: Sie soll die Gäste vor dem Virus schützen. Doch der Amtsschimmel wiehert hier so laut – da ist die Gefahr gross, dass sich manch einer die Ohren zuhält. Und sich um die Regel schlichtweg foutiert.