Schweiz
Geheimdienst fichierte sogar den SVP-Chefaufseher

Die Geschäftsprüfer des Parlaments orten schon wieder ausufernde illegale Sammeltätigkeit beim Nachrichtendienst.

Henry Habegger
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Steht einer Truppe von eifrigen Sammlern vor: Jean-Philippe Gaudin, Direktor des Nachrichtendienstes des Bundes.

Steht einer Truppe von eifrigen Sammlern vor: Jean-Philippe Gaudin, Direktor des Nachrichtendienstes des Bundes.

Peter Klaunzer / KEYSTONE

Der Schweizer Nachrichtendienst (NDB) macht in seinem neuen Sammeleifer vor keinem Halt. Das erfuhr am eigenen Leib Alfred Heer, Zürcher Nationalrat und Kandidat für das Präsidium der SVP Schweiz. Auch Heers Name taucht in den Datenbanken des NDB auf, wie der Nationalrat auf Anfrage sagt. Dort sei ein Interview fichiert, das er als Präsident der Schweizer Delegation im Europarat zum Thema Türkei gab.

Der Geheimdienst hat damit vorsorglich sogar seinen eigenen Chefaufseher fichiert: Heer ist Präsident der verschwiegenen sechsköpfigen Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) des Bundesparlaments, die die Tätigkeit des Nachrichtendienstes unter Direktor Jean-Philippe Gaudin überwacht. Pech nur für die Gaudin-Truppe: Heer und seine Geheimdienstkontrolleure haben die Sammeltätigkeit des NDB letztes Jahr nach einer Aufsichtseingabe des Vereins «grundrechte.ch» überprüft.

Auch er taucht in Datenbank des Nachrichtendienstes auf: Alfred Heer, Nationalrat SVP und Chef der Geheimdienstaufsicht des Parlaments.

Auch er taucht in Datenbank des Nachrichtendienstes auf: Alfred Heer, Nationalrat SVP und Chef der Geheimdienstaufsicht des Parlaments.

Keystone

Ihre Schlussfolgerung, festgehalten im Jahresbericht 2019: Gaudins Truppe ist in diverser Hinsicht grossflächig illegal tätig. Der NDB erfasse «Informationen über die politische Betätigung und über die Ausübung der Meinungs-, Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit» teilweise widerrechtlich.

Mehrheitlich illegal erfasste Artikel und Meldungen

«Die Mehrheit der Zeitungsartikel und Meldungen von Nachrichtenagenturen sowie die Texte von Internetseiten, welche beim NDB ediert wurden, hätten vom Dienst weder beschafft noch bearbeitet werden dürfen», steht im Jahresbericht der Geschäftsprüfer.

Auch der Bundessicherheitsdienst wird kritisiert. «Praktisch jede» seiner täglichen Ereignisübersichten enthalte Meldungen, «welche nicht den Vorgaben» des Nachrichtendienstgesetzes entsprächen. Die Prüfer identifizierten auch Informationssysteme, die der NDB «im Widerspruch zu den Vorgaben» des Gesetzes betreibe.

Reihenweise tauchten in den letzten Monaten vorwiegend Politiker aus dem linken Lager auf, die in den NDB-Datenbanken erschienen. Anita Fetz oder Margret Kiener Nellen, zwei mittlerweile zurückgetretene SP-Politikerinnen. Kiener Nellens Name etwa tauchte 70 Mal auf. Aber auch der Aargauer SP-Nationalrat Cédric Wermuth war betroffen. Er erhielt auf sein Einsichtsgesuch hin eine fünf Seiten lange Liste mit Einträgen beim Geheimdienst. Meist tauchte er in Pressespiegeln oder Mediendiensten auf. Aber auch Treffen mit ausländischen Umweltschützern oder Minderheitenvertretern waren fichiert. Heute sieht sich Wermuth in seiner Einschätzung bestätigt: «Die NDB-Fiche war illegal.»

Gutachten soll Klarheit schaffen

Der Nachrichtendienst messe «den Schranken des Nachrichtendienstgesetzes bei der Datenerfassung zu wenig Beachtung» bei, halten die Kontrolleure fest. Die Geschäftsprüfer schlugen eine grosse Anzahl von Massnahmen vor, um die Auswüchse zu stoppen.

Die zuständige Bundesrätin Viola Amherd (CVP) habe sich bereit erklärt, «die grosse Mehrheit der 20 Massnahmen umzusetzen», so die Geschäftsprüfer. NDB-Chef Gaudin sei bereit, alle bis auf drei Massnahmen umzusetzen.

Ein Gutachten, das Amherd in Auftrag geben will, soll in den Streitpunkten Klarheit schaffen, wie GPDel-Präsident Heer bestätigt. Allenfalls müsse dann das Gesetz angepasst werden oder der NDB seine Praktiken ändern. Für Heer ist klar: Zahlreiche der heutigen Einträge hätten «in einer solchen Datenbank nichts zu suchen». Aber er glaubt immerhin nicht, dass der Übereifer des NDB politisch motiviert sei.