Zuwanderung
Gegenvorschläge zur RASA-Initiative – Sommaruga: «Direkte Demokratie soll glaubwürdig bleiben»

Justizministerin Simonetta Sommaruga hat am Mittwoch erläutert, weshalb das Volk nochmals über die Zuwanderung abstimmen soll. Der Bundesrat sei der Auffassung, dass das Stimmvolk das letzte Wort haben müsse, sagte sie vor den Medien in Bern.

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Bundesrätin Simonetta Sommaruga informiert über den Gegenentwurf des Bundes zur RASA-Initiative.

Bundesrätin Simonetta Sommaruga informiert über den Gegenentwurf des Bundes zur RASA-Initiative.

Keystone

Sommaruga erinnerte daran, dass die Masseneinwanderungsinitiative eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung mit Höchstzahlen und Kontingenten verlangt habe, was im Widerspruch zum Personenfreizügigkeitsabkommen stehe. Deshalb habe die Initiative verlangt, dass das Abkommen neu verhandelt werde.

Nicht festgelegt habe die Initiative, was zu tun sei, wenn keine Verhandlungen möglich seien. Die Initianten hätten bewusst auf die Forderung nach einer Kündigung des Freizügigkeitsabkommens verzichtet.

EU bewegte sich nicht

Eine Lösung wäre allenfalls möglich gewesen, wenn die EU der Schweiz weit entgegengekommen wäre durch eine gemeinsame Interpretation der bestehenden Schutzklausel im Abkommen, sagte Sommaruga. Spätestens nach dem Brexit-Entscheid sei aber klar gewesen, dass sich die EU nicht bewege.

Das Parlament habe nun ein Gesetz verabschiedet, das die Initiative nur teilweise umsetze. "Dieser Entscheid des Parlaments soll in der Bundesverfassung abgebildet werden", sagte Sommaruga. Das Volk müsse das letzte Wort haben. "Die direkte Demokratie muss glaubwürdig bleiben."

Es sei wichtig, eine Klärung herbeizuführen. Dass der Bundesrat zwei Varianten zur Diskussion stellt als Gegenvorschlag zur Initiative "Raus aus der Sackgasse" (RASA), soll laut der Justizministerin eine breite Diskussion ermöglichen.

Interpretation offen

Was es bedeuten würde, wenn das Stimmvolk sowohl die RASA-Initiative als auch den Gegenvorschlag ablehnen würde, liess Sommaruga offen. Dieser Entscheid könnte entweder bedeuten, dass die Stimmbürger mit dem Entscheid des Parlaments zur Umsetzung zufrieden sei. Oder es könnte bedeuten, dass es eine strikte Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative auf Kosten der bilateralen Verträge wolle.

Sommaruga wies in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass in der Zwischenzeit bereits eine Initiative zur Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens angekündigt sei.

Mögliche Gegenvorschläge zur RASA-Initiative

In der ersten Variante soll der Zuwanderungsartikel durch eine Bestimmung ersetzt werden, wonach bei der Steuerung der Zuwanderung völkerrechtliche Verträge berücksichtigt werden sollen, die von grosser Tragweite für die Stellung der Schweiz in Europa sind.

Diese Variante berücksichtige, dass die Bevölkerung den bilateralen Weg mehrmals an der Urne bestätigt habe, schreibt der Bundesrat. Die Übergangsbestimmung mit der Dreijahresfrist für die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative würde zudem gestrichen. Damit würde die Steuerung der Zuwanderung quasi zum Dauerauftrag für den Bundesrat.

Die zweite Variante beschränkt sich auf dieses letzte Element. Mit der Streichung der Umsetzungsfrist wird laut Bundesrat der Tatsache Rechnung getragen, dass das Parlament ein Gesetz verabschiedet hat, das die Stossrichtung des Zuwanderungsartikels aufnimmt, ohne allerdings den Normenkonflikt aufgelöst zu haben.

Damit bleibe die Möglichkeit offen, zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Anpassung des Freizügigkeitsabkommens weitere Umsetzungsschritte vorzunehmen. Es handelt sich vorerst um Eckwerte, die als Basis für eine Vernehmlassungsvorlage dienen sollen.