Raser
Für Raser wird es langsam eng

Immerhin: Die Einführung der einheitlichen Raserdefinition hat bereits mehr Klarheit geschaffen. Noch sind aber nicht alle Rasermassnahmen umgesetzt.

Drucken
Gefährlich

Gefährlich

Solothurner Zeitung

Patrick Furrer

Die Polizei hat den Kampf gegen rücksichtslose Raser aufgenommen, doch manchmal hat sie es ganz schön schwer. So auch Ende August: Die Kantonspolizisten verfolgten auf der A5 nach dem Birchitunnel einen 21-jährigen Schweizer, nachdem der Mann aus der Region Biel mit «massiv übersetzter Geschwindigkeit» an der zivilen Patrouille vorbeigerast war. Der Lenker des getunten Seat Cupra - einem der Lieblinge unter Autofans - trat aufs Gaspedal und drohte der Polizei zu entkommen, obwohl ihm diese mit 200 Stundenkilometern folgte.

Update

Vor einem Jahr starb bei einem Raserunfall in Schönenwerd eine 21-jährige Frau. Kurz darauf setzte die Regierung die «Arbeitsgruppe Raser» ein. Diese präsentierte im Frühling ein Massnahmenpaket mit 17 Vorschlägen. Mit zwei Standesinitiativen soll nun das Strafmass für fahrlässige Tötung auf 5 Jahre erhöht werden, ausserdem sollen die Administrativbehörden bei einem Ausweisentzug Daten an die Polizei weitergeben dürfen (Gezielte Überwachung von Delinquenten). Ein Auftrag von Roland Heim (CVP), der als erheblich erklärt wurde, verlangt weitere Verschärfungen im Kampf gegen die Raser. (fup)

Mit Hilfe einer zweiten Patrouille konnten die Polizisten den Raser dann aber überholen und stoppen, weil er bei der Galerie Leuzigen verlangsamen musste. Der Fahrausweis wurde eingezogen, der Seat sichergestellt. Die anschliessende Kontrolle durch die Motorfahrzeugkontrolle (MFK) brachte noch verschiedene nicht sichtbare und nichterlaubte Abänderungen ans Tageslicht.

Richtlinien definitiv einführen

Dies war einer der ersten Fälle, in denen der Mediendienst der Kantonspolizei offiziell ein «Raserdelikt» meldete. Das kommt nicht von ungefähr: Als eine der ersten Massnahmen aus dem Bericht der Arbeitsgruppe Raser (siehe Update) steht die Polizei kurz vor der definitiven Einführung der internen Richtlinien inklusive Raserdefinition (siehe Box). «Dienstbefehl plus Richtlinien wurden erarbeitet», bestätigt Thomas Zuber, Polizeikommandant und Arbeitsgruppenvorsitzender. Der Entwurf liegt nun auch noch bei der Staatsanwaltschaft zur Stellungnahme und soll in Kürze definitiven Charakter erhalten. Bereits seit dem Frühling würde die Polizei aber nach diesen Richtlinien handeln.

Die einheitliche Raserdefinition soll unter anderem eine klare Zielgruppe festlegen. Auch die MFK hat sie übernommen. Die Staatsanwaltschaft (Stawa) will gestützt auf die Vorarbeit der Polizei demnächst eigene Richtlinien erstellen. «Die Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen», so Sabine Husi, Oberstaatsanwältin a.o.. Zur Erinnerung: Beim Schönenwerder Raserunfall war der zuständige Staatsanwalt nicht ausgerückt.

Mit den Vorgaben wird verbindlich werden, wie bei einem Raserunfall vorzugehen ist. Ausserdem soll mit den Richtlinien der Informationsaustausch zwischen Stawa und MFK verbessert werden. Da beispielsweise verkehrspsychologische Gutachten auch für die Strafverfolgungsbehörde von Nutzen sein können, sollen Akten künftig häufiger weitergegeben werden.

Bald kommt die erste Blackbox

In den letzten Wochen wurde die Motorfahrzeugkontrolle des Kantons Solothurn (MFK) von Raserfällen beinahe überflutet. Aktuell sind 10 Fälle hängig, in denen bei einer allfälligen Wiederzulassung ein Datenaufzeichnungsgerät (Blackbox) ins Fahrzeug installiert werden wird, erklärt Peter Gysin, Chef Führerzulassung und Mitglied der Arbeitsgruppe Raser. Seit der Veröffentlichung des Raserberichts und der Einführung der Raserdefinition wurde aber noch keine Blackbox eingesetzt. Auch früher nicht. Zwar sei der Einsatz rechtlich bereits möglich gewesen, er war politisch «aber sehr umstritten». Es handle sich bei den erwähnten Fällen nicht einfach um Lenker, die zu schnell unterwegs waren, sondern auch um solche mit einer hochriskanten Fahrweise, bei denen zum Zeitpunkt des Ausweisentzuges «charakterliche Nichteignung» festgestellt wurde und welche nun nach einem positiven Eignungsgutachten wieder zugelassen werden können.
Die Kosten für Blackbox und Einbau trägt der Raser. Ein solches Gerät zeichnet gemäss Gysin nicht permanent auf, sondern lediglich die Zeitspanne vor einem Unfall. Eine Blackbox kostet bis zu 2400 Franken. (fup)

Welche Gemeinde ist wie gefährlich?

Die Polizei hat die Radar-Kontrolltätigkeit intensiviert. Derzeit wird auch ein Gefahrenkataster für jede Gemeinde erstellt. Ausserdem sind die Polizisten seit Mitte Juni mit einem neuen Fahrzeug mit eingebautem Radar unterwegs: Mittels Videonachfahrmessung werden Raser erkannt. «Das Gerät wird vor allem gegen Verkehrsteilnehmer mit riskanter Fahrweise und auf der Autobahn eingesetzt», erklärt Polizeikommandant Zuber. Die Erfahrungen seien sehr gut, «können die Polizisten doch den Angeschuldigten die Vorhalte unverzüglich im Film präsentieren.» Über 70 Anzeigen wurden so bisher erhoben. Bis Ende Jahr wird die Polizei auch über eine neue Radar-Laserpistole verfügen. Kosten für die beiden Anschaffungen: rund 130 000 Franken.

Kampagnen zurück gestellt

Peter Gysin, Chef Führerzulassung MFK, bezeichnet den derzeitigen Stand der Umsetzung als «nicht schlecht». Vieles sei bereits früher so gemacht worden, werde nun aber auch «offiziell». So pflege die MFK beispielsweise seit jeher eine «strenge Praxis bei vorsorglichen Ausweisentzügen».

Eine weitere Massnahme lautet, dass psychisch kranke Personen ans Amt für öffentliche Sicherheit (ASO) gemeldet werden. Das kann soweit führen, dass ein Raser mit ernsten Problemen in eine Klinik eingewiesen wird. Laut Claudia Hänzi vom ASO seien solche Meldungen schon gemacht worden. Nun wird ein Meldekatalog erstellt, der die MFK-Mitarbeiter bei ihren Einschätzungen, welche Fälle zu melden sind, stützt. «Die Erarbeitung steht noch am Anfang», erklärt Hänzi.

Letztlich ist noch wenig darüber bekannt, ob der Kanton vorgeschlagene Lernprogramme und Sensibilisierungskampagnen in absehbarer Zeit einführen wird. Laut Peter Gysin von der MFK kann es gut sein, dass solche Massnahmen noch etwas zurückgestellt werden, bis das Bundesprogramm «Via Sicura» umgesetzt ist. Auch damit soll die Sicherheit auf den Schweizer Strassen verbessert werden. Erst Ende 2010 wird die Arbeitsgruppe Raser über den Stand der Umsetzungen Rechenschaft ablegen müssen.

Kantonale Vorstösse und Raserbericht sind einsehbar unter www.polizei.so.ch