Seit gestern Abend ist klar: Rolf Erbs Schenkungen an seine Zwillingssöhne müssen rückgängig gemacht werden – dazu gehört auch das traumhaft schöne Schloss Eugensberg im Kanton Thurgau mit Blick auf den Bodensee.
Es geht um viel Geld, das nun den Erb-Gläubigern zugutekommen könnte. Schloss Eugensberg hat laut der Staatsanwaltschaft einen Wert von 27 Millionen Franken. Vor sieben Jahren soll es gar auf 40 Millionen Franken geschätzt worden sein.
Doch für den Immobilienexperten Robert Ferfecki, der Liegenschaften in diesem Preissegment vermittelt, ist der Verkauf eines solches Objekts kein einfaches Unterfangen. «Der Markt für solch teure Objekte ist derzeit sehr liquide – sprich es gibt genügend Objekte, aber wenig potenzielle Käufer», so Ferfecki.
Die gut betuchte Klientel sei derzeit zurückhaltend mit dem Kauf von grossen Immobilien. Tatsächlich ist in den letzten Monaten in teuren Regionen – wie der Zürcher Goldküste oder am Genfersee – ein Rückgang der Nachfrage zu beobachten. Auch Banken sind zurückhaltend bei der Vergabe von Krediten für diese Preislage geworden. Verschiedene Immobilienstudien kommen zum Schluss, dass sich in diesem Segment eine Immobilienblase gebildet hat. Da es zudem kaum vergleichbare Objekte auf dem Markt gibt, ist eine Bewertung von Schloss Eugensberg äusserst schwierig.
Kommt hinzu, dass der Unterhalt enorm ins Geld geht. Allein für die Pflege des Gartens, so schätzt Ferfecki, müssten jährlich 600000 Franken budgetiert werden. «Viele Kunden wollen heute den Wohnungsschlüssel umdrehen können und nichts mehr mit der Liegenschaft zu tun haben.» Auch das mache einen Schlossverkauf derzeit schwierig.
Erb bleibt vorläufig Schlossherr
Dringend ist die Suche nach einem Käufer noch nicht. Gestern entschied zwar das Gericht, dass Schloss Eugensberg inklusive Schlossinventar sowie andere Immobilien und Aktien in die Konkursmasse fliessen und somit den Gläubigern des ehemaligen Erb-Imperiums zustehen. Erb hatte diese Vermögenswerte noch vor dem Konkurs seines Unternehmens seinen Kindern sowie seiner Partnerin geschenkt.
Doch Erb hat gegen die Verurteilung wegen Gläubigerschädigung, gewerbsmässigen Betrug und Urkundenfälschung zu acht Jahren Freiheitsstrafe Berufung eingelegt. Falls ihn das Zürcher Obergericht freisprechen sollte, würde auch der Entscheid zum Schloss Eugensberg hinfällig. Das Schloss würde an seine Zwillinge zurückgehen. Und so muss der letzte Chef des Erb-Imperiums seine Koffer wohl noch länger nicht packen – bis zum rechtskräftigen Urteilsspruchs kann er die Aussicht auf den Bodensee geniessen.