Unternehmenssteuerreform III
Fotomontage verboten: Gericht pfeift Gewerbeverband zurück

Im harten Abstimmungskampf um die Unternehmenssteuerreform III (USR III) hat die Linke einen Etappensieg auf einem juristischen Nebenschauplatz errungen: Das Zivilgericht Basel-Stadt verbot eine Fotomontage des Schweizer Gewerbeverbandes.

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Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands muss zurückrudern. (Archiv)

Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands muss zurückrudern. (Archiv)

KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE

Der Gewerbeverband, der sich für die Vorlage einsetzt, hatte in der französischsprachigen Ausgabe seiner Gewerbezeitung auf einem Foto der Einreichung des USR III-Referendums ein Transparent mit einem eigenen Text überschrieben. Dieser wirft den Linken vor, Arbeitsplätze seien ihnen egal.

Dieses Foto zu verbreiten hat die Einzelrichterin nun mit einer superprovisorischen Anordnung verboten. Publik gemacht hat dies der "Blick". Geklagt hatten drei SP-Mitglieder aus den Kantonen Genf, Basel-Stadt und Basel-Landschaft mit einem Basler Anwalt. Der Akten-Entscheid, der der sda vorliegt, datiert vom 25. Januar.

Die Anordnung fordert die sofortige Löschung des Bildes in Online-Versionen des Blattes. Verstösse können mit bis zu 10'000 Franken Busse bestraft werden. Der Gewerbeverband hat nun sieben Tage Zeit für eine Stellungnahme oder eine mündliche Verhandlung zum Streitgegenstand zu verlangen.

Diese Fotomontage des Schweizerischen Gewerbeverbandes stösst Sozialdemokraten sauer auf.

Diese Fotomontage des Schweizerischen Gewerbeverbandes stösst Sozialdemokraten sauer auf.

HO

Mit der USR III reagieren Parlament und Bundesrat auf den internationalen Widerstand gegen Teile des Schweizer Steuersystems. Ersatzmassnahmen sollen sicherstellen, dass betroffene Firmen nicht wegziehen. Gegen das Gesetz hat die Linke das Referendum ergriffen, weil sie hohe Steuerausfälle befürchtet.