Rechtshilfe
Finanzskandal um den Erwerb von Luxusimmobilien: Vatikan erhält Bankdokumentation von Lugano

Im vatikanischen Finanzskandal um den Erwerb von Luxusimmobilien in London gibt das Bundesstrafgericht grünes Licht für Rechtshilfe aus der Schweiz. In die Spekulation war ein Luganeser Treuhandbüro verstrickt.

Gerhard Lob
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Ein Finanzskandal erschüttert zurzeit den Vatikan. (Symbolbild)

Ein Finanzskandal erschüttert zurzeit den Vatikan. (Symbolbild)

Keystone

Ein gewaltiger Finanzskandal erschüttert zurzeit den Vatikan. Es geht um spekulative Investitionen des «Staatssekretariats», der höchsten Behörde im Vatikanstaat, insbesondere um eine dubiose Millioneninvestition in London, die auf die Jahre 2014 und 2018 zurückreicht. In der britischen Hauptstadt war vom Kirchenstaat über Investment-Fonds ein gigantischer Komplex an der Sloane Avenue 60 an bester Lage in Chelsea erworben worden, mit dem Zweck, dort Luxuswohnungen einzurichten. Das Kapital soll teils aus dem Peterspfennig stammen, einer jährlichen Sammlung am 29.Juni, welche die karitative Arbeit des Papstes unterstützt.

Gelder aus dem Peterspfennig für Luxusresidenzen? Der Fall sorgte verständlicherweise für dicke Schlagzeilen, zumal sich Finanzintermediäre bei der Operation erheblich bereichert und den Vatikan umgekehrt um etliche Millionen geprellt haben sollen. Die vatikanische Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen zu den Transaktionen aufgenommen. Der Verdacht lautet auf Geldwäsche, Korruption und Betrug.

Bringt Einsicht Licht ins Dunkel?

Involviert ist auch die Schweiz, namentlich der Banken- und Finanzplatz Lugano. Rund 200 Millionen Euro, die das Staatssekretariat damals für die Minderheitsbeteiligung an der Londoner Immobilie bezahlte, wurden von Bankkonten in der Schweiz überwiesen: von der Credit Suisse, der eigentlichen Hausbank des Vatikans, und von der Banca della Svizzera Italiana (BSI), die inzwischen in der EFG International aufgegangen ist.

Gemanagt hat diese umstrittenen Operationen des Vatikans der italienische Financier Enrico Crasso (72), der bis 2014 als Kundenberater für die Credit Suisse arbeitete und 27 Jahre lang Vermögensverwalter des Staatssekretariats war. Laut Handelsregister ist er in Lugano-Ruvigliana domiziliert. Nachdem er 2014 die Credit Suisse verlassen hatte, gründete er in Lugano eine eigene Treundhandfirma, die Sogenel Capital Holding SA. Diese wurde 2016 in der AZ Swiss & Partners integriert, eine Unternehmensberatung, welche mehrheitlich der italienischen Azimut-Gruppe gehört und sich an der Via Frasca im Herzen Luganos befindet. Die AZ sei Crossis «Tresor von Lugano», wie das Online-Portal der italienischen Huffington Post berichtete. Gemäss ihrer Homepage verwaltete Sogenel mit vier Mitarbeitern – Enrico Crasso ist nach wie vor CEO - im Jahr 2016 ganze 640 Millionen Franken, hauptsächlich von institutionellen Kunden.

Die Ermittler des Vatikanstaats hoffen, dass eine Einsicht in die Banktransaktionen dieser Gesellschaft etwas Licht ins Dunkel der Londoner Finanztransaktionen bringt. Der Vatikan hat daher am 19. Dezember 2019 ein Rechtshilfeersuchen an die Schweiz geschickt, das vom Bundesamt für Justiz (BJ) an die Bundesanwaltschaft (BA) delegiert wurde. Diese bewilligte die Rechtshilfe und wollte im Juni 2020 die Dokumente nach Rom überstellen. Doch eine Beschwerde vor Bundesstrafgericht blockierte den Vorgang.

Vermögensschaden von mindestens 300 Millionen Euro

Nun hat die Beschwerdekammer des Bundesstrafgericht in Bellinzona den Rekurs zurückgewiesen. Im Urteil vom 15. Oktober, das dieser Tage in anonymisierter Form publiziert wurde, wird die Überstellung der potentiellen Beweismaterials genehmigt. Die Gesellschaft wollte nur einen Teil der Bankoperationen zur Einsicht gewähren, sprach von einer Verletzung der Privatsphäre, wie dem Urteil zu entnehmen ist. Die Richter unter Vorsitz von Roy Garré, dem Präsidenten der Beschwerdekammer, kommen aber nach ausführlichen rechtlichen Erwägungen zum Schluss, dass die Übermittlung der gesamten Bankdokumentation gerechtfertigt ist. Diese könnten von den Ermittlern im Vatikan auf belastendes, aber auch entlastendes Material geprüft werden. Bei Rechtshilfeersuchen, welche Geldflüsse aus mutmasslich krimineller Herkunft betreffen, sei diese Praxis gegenüber ausländischen Behörden üblich.

Im italienischsprachigen Urteil werden Passagen aus dem vatikanischen Rechtshilfeersuchen zitiert, welche ein Schlaglicht auf die Dimension des Falles werfen. So ist von einem Vermögensschaden zu Lasten des Vatikans die Rede, «der zum jetzigen Zeitpunkt mindestens 300 Millionen Euro beträgt.» Zudem ist dort zu lesen, dass die «Investitionsschemen im Vergleich zu üblichen Immobilieninvestitionen weder transparent noch kohärent waren.»

Das Staatssekretariat des Vatikans hatte in einer ersten Tranche im Jahr 2014 genau 45 Prozent des Gebäudekomplexes in London erworben. In Folge des Brexits verlor die Immobilie jedoch gewaltig an Wert. Die Unterhändler des Vatikans wollten später die verbleibenden 55 Prozent erwerben, wurden dabei aber über den Tisch gezogen. Am Ende war die Immobilienoperation ein gigantisches Verlustgeschäft. Dabei sollen allein Provisionen und Fondsgebühren von bis zu 60 Millionen Euro gezahlt worden sein.

In einem Interview mit dem «Corriere della Sera» von diesem Oktober bestreitet Enrico Crasso vehement, in irgendeiner Weise von den Transaktionen profitiert oder sich selbst bereichert zu haben. Das Staatssekretariat des Vatikans habe von der Vermögensverwaltung der Sogenel beziehungsweise AZ Swiss durchschnittliche Jahresrenditen von 3 bis 4 Prozent auf die Einlagen erhalten.

Der Vatikan will in dieser Sache auf alle Fälle klarer sehen. Deshalb hat die eigene Justizbehörde Ermittlungen aufgenommen. Derweil hat Papst Franziskus begonnen, in der Finanzverwaltung des Staatssekretariates aufzuräumen. In der Folge trat im September 2020 der sardische Kardinal Angelo Becciu von allen seinen Ämtern zurück. Unter ihm wurden die Investitionen in das Londoner Immobilienprojekt sowie in andere Projekte und Fonds getätigt. Im November entzog Papst Franziskus dem Staatssekretariat die Verantwortlichkeit für die Kasse, aus der die dubiosen Finanzierungen getätigt wurden.

Bundesstrafgericht: Urteil RR.2020.182