Der ausserordentliche Bundesanwalt Stefan Keller muss abdanken – war seine Arbeit zu erfolgreich?
Zuverlässigen Informationen zufolge gab der ausserordentliche Bundesanwalt Stefan Keller am Mittwoch gegenüber der Gerichtskommission an, die Anwesenheit einer fünften Person am ominösen Geheimtreffen im Berner «Schweizerhof» sei durch seine bisherigen Abklärungen erhärtet. Man sei dabei, die Identität der fraglichen Person einzugrenzen.
An das Treffen vom Juni 2017, um das es hier geht, kann sich angeblich keiner der Teilnehmer mehr erinnern. Als Teilnehmer bekannt sind bisher Fifa-Präsident Gianni Infantino und sein Adlatus Rinaldo Arnold, Walliser Staatsanwalt. Zudem der damalige Bundesanwalt Michael Lauber und dessen Informationschef André Marty.
Auf die Anwesenheit eines fünften Teilnehmers deutete bisher die Rechnung des «Schweizerhofs» hin, auf der fünf Snacks verzeichnet waren. Dafür sprach auch, dass in Laubers Agenda das Kürzel von Olivier Thormann vermerkt war, damaliger Leiter Wirtschaftskriminalität der BA. Er war es, der im Herbst 2015 das Strafverfahren gegen Michel Platini und Infantinos Vorgänger Sepp Blatter eröffnete.
Beobachter vermuten, dass es sich beim «fünften Mann» um ein Mitglied der BA-Taskforce handelte, die die Fifa-Verfahren führte. War dies der Fall, dann gab es geheime Absprachen zwischen Anklagevertretern und dem Privatkläger Fifa. Dann wären sämtliche Fifa-Strafverfahren kompromittiert.
Thormann, mittlerweile faktisch starker Mann am Bundesstrafgericht, bestreitet, am Treffen teilgenommen zu haben. Als mögliche Teilnehmer gelten weiter die Staatsanwälte und Thormann-Vertrauten Cédric Remund (führte das verjährte Verfahren um die Fussball-WM 2006) und Joël Pahud. Als mögliche Motive hinter den «Schweizerhof»-Kungeleien sehen manche Beobachter: Infantino wollte Widersacher wie Platini oder Blatter ausschalten. Lauber wiederum suchte Munition für die Fifa-Strafverfahren, die er vor der Fussballwelt vollmundig angekündigt hatte. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Kellers Ermittlungen kamen demnach voran, die Schlinge zog sich offenbar zu. So waren weitere Befragungen angesagt, heisst es, die jetzt allerdings wohl ins Wasser fallen. Denn Keller wurde mittlerweile in einem höchst umstrittenen Entscheid des Bundesstrafgerichts für befangen erklärt. Das Bundesparlament muss einen neuen Sonderermittler einsetzen.
Und das Infantino-Lager kann jetzt laut Gesetz verlangen, dass alle Amtshandlungen, an denen Keller teilgenommen hat, «aufzuheben und zu wiederholen» sind. Damit droht die Verjährung.
Dass viele Experten den Ausstandsentscheid für krass falsch und parteiisch halten, hilft Keller nicht. Der Entscheid kann nicht angefochten werden.