Die Immunitätskommission des Nationalrats sieht keinen Grund für ein Strafverfahren gegen Ex-Fifa-Ermittler Stefan Keller.
Die Immunitätskommission des Nationalrats (IK) unter Jacques Nicolet (SVP, VD) hat einstimmig entschieden, die Immunität des ehemaligen Sonderermittlers des Bundes Stefan Keller nicht aufzuheben. Ihm war in einem Entscheid des Bundesstrafgerichts in Bellinzona kurzerhand eine Amtsgeheimnisverletzung unterstellt worden. Keller habe in der Fachzeitschrift «Plädoyer» ein noch nicht öffentliches Beschwerdeverfahren «offenbart». Es handelte sich um ein Beschwerdeverfahren, das Infantino gegen Keller angestrengt hatte.
Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) hatte wegen der Behauptung im Urteil der Bellenzer Richter extra einen Sonderstaatsanwalt eingesetzt, und der hatte ebenfalls ohne Prüfung der Sache die Aufhebung von Kellers Immunität verlangt.
Die Immunitätskommission will dieser Justizposse jetzt ein Ende setzen. Wie Keller selbst kommt sie zum Schluss, dass das «Bestehen von Verfahren vor dem Bundesstrafgericht allein keine geschützte Information darstellt», wie sie mitteilte. Aber selbst wenn man eine Amtsgeheimnisverletzung bejahen würde, «wäre diese so geringfügig, dass sie keine Aufhebung der Immunität rechtfertigen würde.»
Am 20. September befasst sich auch noch die Rechtskommission des Ständerats mit dem Fall, die in der kleinen Kammer für Immunitätsfragen zuständig ist. Kommt sie zum gleichen Verdikt, ist die Sache vom Tisch. Wenn nicht, folgt eine Differenzbereinigung.
Der Entscheid der IK stellt dem Bundesstrafgericht in Bellinzona ein denkbar schlechtes Zeugnis aus. In einem von Experten kritisierten Urteil schickten drei Richter Ende April den Ermittler Keller in den Strafverfahren gegen Fifa-Chef Gianni Infantino in den Ausstand; er sei befangen. Auslöser war eine Mitteilung vom Dezember 2020, in der Keller erklärt hatte, er habe die Prüfung einer Strafanzeige gegen Infantino im Zusammenhang mit der Benutzung eines Privatjets abgeschlossen. Dabei hätten sich «deutliche Anzeichen für ein strafbares Verhalten des Fifa-Präsidenten» ergeben. Infantino sah darin eine Vorverurteilung und erhob Beschwerde.
Unter anderem warfen die drei Richter (zwei gehören wie Infantinos Anwalt Dave Zollinger der Zürcher SVP an) Keller auch besagte Amtsgeheimnisverletzung vor. Weil es gegen den Richterspruch keine Rekursmöglichkeit gab, musste Keller sein Mandat als Ermittler abgeben. Ende Mai hörte er auf. Ein Ersatz ist bis heute nicht gefunden. Die Verfahren dümpeln also der Verjährung entgegen.
Keller, auch Präsident des Obergerichts Obwalden, untersuchte die ungeklärten «Schweizerhof»-Geheimtreffen zwischen Infantino und Ex-Bundesanwalt Michael Lauber. Keller stand von Anfang an unter gewaltigem Druck namentlich von Fifa-Chef Infantino und seiner Crew, der alle Hebel in Bewegung setzte, um das Verfahren, das ihn seinen Posten kosten konnte, aus der Welt zu schaffen.