Tierschutz
Fertig mit Kuscheljustiz bei Tierquälereien

Weil Tiere auch Gefühle haben, braucht es den Tieranwalt. Ein Meinungsartikel von Roman Huber zur Tieranwalt-Initiative.

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Roman Huber

Jeder Straftäter kann sich in unserem Land durch einen Anwalt vertreten lassen. Misshandelte Tiere hingegen haben diese Chance nicht, obschon seit 2003 ein neuer Grundsatzartikel im Tierschutzgesetz das Tier nicht mehr als Sache, sondern als lebendes, fühlendes Mitgeschöpf bezeichnet. Dieser Grundsatz hat allerdings nur deklaratorischen Charakter, denn das schweizerische Privatrecht unterscheidet zwischen Sache und Person. Das Tier bleibt Rechtsobjekt und hat keine Möglichkeit, dass es wie ein Rechtssubjekt zu seinem Recht kommen könnte. Damals, vor der Gesetzesrevision, stand auch die Einführung eines Tieranwalts zur Diskussion - bei der Revision wurde er jedoch nicht berücksichtigt.

Somit greift das Strafrecht nur dort, wo sich Tierschutz oder Veterinärämter für die Belange des Tieres genügend stark einsetzen. Sie sind vielerorts überfordert, haben zu wenig Zeit und zu wenig Mittel. Ausserdem haben sie in einem Verfahren weder Akteneinsicht noch Antragsrechte zugunsten des Tieres. Besonders gravierend ist dieser Umstand dort, wo ein Halter beim eigenen Tier gegen den Tierschutz verstösst. Die Folge davon ist, dass Tiermisshandlung, Vernachlässigung oder tierschutzwidrige Haltung mangels Beweis oft ungeahndet bleiben und niemand Interesse an einer weiteren Strafverfolgung bekundet. Wird dann ein Tierquäler zur Rechenschaft gezogen, kommt es meist im Schnellverfahren zu einer Strafverfügung mit kleiner Busse. Die Täter werden in wenigen Fällen vor Gericht zitiert. Obschon das Gesetz bei Tierquälerei Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren vorsieht, beträgt eine Busse meist wenige hundert Franken.

Gemäss Strafstatistik ( Stiftung «Tier im Recht») liegt der Durchschnitt von Straffällen (1982 bis 2008) in Appenzell Innerrhoden, Glarus, Obwalden, Tessin und Wallis bei weniger als einem Fall pro Jahr. Sogar unter 0,5 liegt dieser Wert in Genf, Nidwalden und Uri. Weitere Kantone, darunter auch der Aargau, weisen eine pro 10000 Einwohner ungewöhnlich tiefe Fallzahl aus. Dagegen hat der Kanton Zürich, der seit 1992 einen Tierschutzanwalt kennt, im Jahr 2008 allein in 190 Fällen Strafen wegen Verstosses gegen den Tierschutz verhängt. Bern (130) und St. Gallen (141) haben ebenfalls eine schärfere Praxis. Das deutet darauf hin, dass Tierschutzdelikte in vielen Kantonen auch bei Anzeige gar nicht verfolgt werden.

Gegner der Tieranwalt-Initiative behaupten, dass die per 1. 9. 2009 revidierte Gesetzgebung für den Tierschutz genüge. Es brauche den Tieranwalt nicht, weil man mit Ausbildung und Information genügend Präventionsarbeit leiste. Braucht es deswegen etwa keine restriktiven Massnahmen mehr? Zudem meinen die Gegner, die Kantone könnten ja eine Fachstelle für Tierschutz einrichten. Doch diese Fachstelle - die es in den wenigsten Kantonen gibt - rekrutiert sich aus denjenigen Amtsstellen (meist des Veterinärdienstes), die in Straffällen eingreifen müssten, mit denen sie selber abgeblitzt sind oder versagt haben. Und auch die Fachstellen haben nicht die Handlungsmöglichkeiten eines Tieranwalts. Letztlich werden noch die Kosten als Gegenargument aufgeführt. 80000 Franken kostet den Kanton Zürich der Tieranwalt, ein kleiner Betrag bei vergleichsweise 100 Mio. Franken, die dieser Kanton für die gesamte Strafverfolgung aufwendet. In der Praxis könnten kleine Kantone gemeinsam einen Tieranwalt einsetzen. Man bedenke zudem, dass der Tieranwalt die Behörde und die überlasteten, meist schlecht subventionierten Tierschutzvereine entlastet. Letztere orten auch die Gefahr, dass Verstösse gegen die revidierten Bestimmungen der Haltung, des Transportes, der Tötung von Tieren künftig vernachlässigt würden, weil sich das revidierte Tierschutzgesetz zu sehr auf den Hund fokussiert hat.

Kann es denn sein, dass ein eidgenössisches Gesetz weiterhin so unterschiedlich umgesetzt wird, wie es beim Tierschutzgesetz geschieht? - Was will man denn dagegen einwenden, dass eine Stelle geschaffen werden soll, die ein Gesetz zum Schutz von Lebewesen mit Nachdruck um- und durchsetzen kann? Mahatma Gandhi hat einmal gesagt, man erkenne die Entwicklung eines Volkes daran, wie es mit seinen Tieren umgehe. Das Schweizer Stimmvolk kann am 7. März beweisen, wo es steht. Dazu braucht es das Ja zur Tieranwalt-Initiative.

Tierschutzdelikte werden in vielen Kantonen selbst bei Anzeige gar nicht verfolgt. Nur Tieranwälte sind in der Lage, die Rechte der Tiere wahrzunehmen.
Roman Huber ist Leiter der Regionalredaktion Aargau Ost der Mittelland Zeitung. Er beschäftigt sich mit Tierschutz- und Hundethemen und ist Halter von zwei Hunden.