Verfahren
Fall Spiess-Hegglin: «Weltwoche»-Redaktor muss wegen übler Nachrede vor Gericht

Nach der Verurteilung des «Blicks» wegen Persönlichkeitsverletzung im Fall Spiess-Hegglin muss nun auch ein «Weltwoche»-Redaktor vor Gericht.

Pascal Hollenstein
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Der Zürcher Journalist Philipp Gut, stellvertretender Weltwoche-Chefredaktor, aufgenommen am Montag, 15. Mai 2017 in Zürich.

Der Zürcher Journalist Philipp Gut, stellvertretender Weltwoche-Chefredaktor, aufgenommen am Montag, 15. Mai 2017 in Zürich.

Ennio Leanza/Keystone

Im Zusammenhang mit den Vorkommnissen nach der Zuger Landammannfeier vom Dezember 2014 kommt es, kurz nach der Verurteilung des «Blicks» wegen Persönlichkeitsverletzung, erneut zu einem Gerichtsverfahren gegen einen Journalisten.

Philipp Gut, Stellvertretender Chefredaktor der «Weltwoche», muss sich am 18. Juni vor dem Zürcher Obergericht wegen übler Nachrede zulasten von Jolanda Spiess-Hegglin verantworten. Gut ist in erster Instanz vom Zürcher Bezirksgericht bereits am 15. Mai 2017 verurteilt worden. Er hat dieses Urteil indes angefochten. Wegen mehrerer Verschiebungsanträge Guts kommt es nun erst mehr als zwei Jahre später zur Fortsetzung des Rechtsstreits vor der nächsten Instanz.

«Planmässig falsch beschuldigt«

Grund der Auseinandersetzung ist ein Artikel von Gut in einer Ausgabe der «Weltwoche» im September 2015. Darin hatte er geschrieben, die ehemalige grüne Zuger Kantonsrätin habe den damaligen Präsidenten der Zuger SVP, Markus Hürlimann, «planmässig falsch beschuldigt», sie geschändet zu haben.

Spiess-Hegglin habe mit Hürlimann an dem Abend einvernehmlich sexuelle Handlungen ausgeführt, so Gut. Weil sie nicht dazu habe stehen wollen, habe sie ein Lügenkonstrukt um K.-o.-Tropfen und eine angebliche Schändung aufgebaut. «Aus dem verzeihlichen Motiv, ihren Fauxpas vor dem Ehegatten zu vertuschen, griff sie zum unverzeihlichen Mittel, ihren SVP-Sexpartner mit falschen Anschuldigungen zu belasten», schrieb Gut.

Bestand eine Absprache?

Wegen dieser Darstellung hatte Spiess-Hegglin Strafanzeige gegen Gut eingereicht. Das Zürcher Bezirksgericht war darauf zum Schluss gekommen, dass Gut seine These nicht belegen könne. Zudem habe er auch nicht nachweisen können, dass er seinen Artikel gutgläubig verfasst habe. Vielmehr habe eine Einstellungsverfügung der Zuger Staatsanwaltschaft, die Gut in seinem Artikel sogar zitierte, den Schluss nahegelegt, dass Spiess-Hegglin Hürlimann gerade nicht falsch beschuldigt habe. Das Bezirksgericht verurteilte Gut deshalb wegen übler Nachrede.

Zeitgleich mit dem Erscheinen von Guts Artikel in der «Weltwoche» hatte Markus Hürlimann Spiess-Hegglin wegen Falschbeschuldigung angezeigt. In Strafanzeige und «Weltwoche»-Artikel wurden zum Teil identische Formulierungen verwendet. Akten aus der Strafuntersuchung, die der Redaktion von CH Media vorliegen, belegen, dass die «Weltwoche» und der Zuger SVP-Politiker dabei höchstwahrscheinlich in enger Absprache agiert haben. Allerdings ist die Falschbeschuldigungs-These mittlerweile widerlegt. Die Staatsanwaltschaft Zug hat die Untersuchungen eingestellt. In der Einstellungsverfügung vom 7. Mai 2018 hat sie festgehalten, Spiess-Hegglin habe davon ausgehen dürfen, Opfer eines Sexualdelikts geworden zu sein – auch wenn kein Täter ermittelt werden konnte. Sie habe niemanden falsch beschuldigt und sei dabei auch nicht planmässig vorgegangen.

Als unwahr taxiert

Diese Einstellungsverfügung ist rechtskräftig. Die von Gut in der «Weltwoche» verfolgte These, dass «die linke Frau den rechten Mann planmässig falsch beschuldigt» und dabei auch zu Lügen Zuflucht genommen habe, ist damit durch die Justiz auch materiell als unwahr taxiert. Für die Position vor Obergericht von Gut, für den im Übrigen die Unschuldsvermutung gilt, bedeutet dies: nichts Gutes.