Bezirksgericht Baden
«Fall Anna»: Die Verteidiger fordern Freisprüche für Vater und Grossmutter

Der Staatsanwalt beantragte vor Bezirksgericht Baden bedingte Freiheitsstrafen wegen Entführung. Annas Mutter trat als Privatklägerin und warf dem Vater vor, er vereitle Ferienbesuche seiner Tochter in Mexiko.

Kari Kälin
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Rechtfertigender Notstand: So argumentierten die Rechtsvertreter von Beni Hess und seiner Mutter Martina vor Gericht. (Bild: Colin Frei)

Rechtfertigender Notstand: So argumentierten die Rechtsvertreter von Beni Hess und seiner Mutter Martina vor Gericht. (Bild: Colin Frei)

Colin Frei.

Die Geschichte ist komplex und wühlt die Beteiligten noch immer auf. Dies manifestiert sich am Mittwoch, als vor Bezirksgericht Baden die Verhandlung im «Fall Anna» begann. Staatsanwalt Christoph Decker wirft Beni Hess vor, seine eigene Tochter Anna (Name geändert) mehrfach entführt und ihrer Mutter in Mexiko vorenthalten zu haben. In seinem Plädoyer attestierte er Hess eine «hohe kriminelle Energie» und forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren.

Für Hess’ Mutter Martina verlangte Decker eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten. Martina Hess floh im Mai 2015 mit Anna während 12 Tagen nach Frankreich, nachdem das Bundesgericht die Rückführung ihrer Enkelin nach Mexiko angeordnet hatte. Martina Hess sagte vor Gericht, sie habe nicht ihren Willen, sondern jenen von Anna durchgesetzt. Anna habe permanent betont, viel lieber in Bremgarten bei ihrem Vater anstatt in Mexiko bei ihrer Mutter leben zu wollen.

Da Anna damals erst gut neunjährig war, sprach ihr das Bundesgericht in einem zivilrechtlichen Verfahren aber die Kompetenz zur selbstständigen Willensbildung ab. Es führte Annas Angst vor Mexiko auf dramatische Schilderungen ihres Vaters über die dortige Sicherheitslage zurück. Anna reagierte gemäss Aussagen ihres Lehrers panisch, als ihr die Grossmutter im Unterricht die Nachricht des Bundesgerichts überbrachte.

Anna wurde gegen ihren Willen zurückgeschickt

Am Ursprung des Dramas steht ein Elternkonflikt. Beni Hess lebte mit seiner Ex-Frau während Jahren in Mexiko. Im Sommer 2014 – das Paar hatte sich unterdessen getrennt – wollte er mit Anna für drei Monate inklusive Schulbesuch in die Schweiz zurückkehren. Anstatt die damals 8-jährige Tochter wie abgemacht nach Mexiko zurückzubringen, behielt er sie in der Schweiz. Die Kindsmutter strengte darauf erfolgreich ein Rückführungsverfahren gemäss einem internationalen Kindesschutzabkommen an.

Im Juli 2015 schickten die Behörden Anna gegen ihren Willen mit der Mutter zurück nach Mexiko. Beni Hess reiste ihr wenige Monate später nach, um in Annas Nähe zu sein. Im Sommer 2016 einigte er sich mit der Mutter abermals auf die geteilte Sorge. Anfang 2018 schliesslich flog er mit Anna erneut ohne Segen der Mutter in die Schweiz. Dieses Mal verzichtete das Bundesgericht auf eine Rückführung, weil es Anna mit 13 Jahren jetzt genug Reife attestierte, sich eine eigene Meinung zu bilden. Sie lebt heute mit Beni Hess, deren Partnerin und ihrem Stiefbruder in Bremgarten. Unter der Woche besucht sie eine Privatschule im Kanton St. Gallen.

Anwalt macht rechtfertigenden Notstand geltend

Ist Beni Hess ein skrupellose Kindesentführer, wie der Staatsanwalt sagt? Oder der fürsorgliche Vater, der seine Tochter aus einem gefährlichen Land befreit hat, in dem Morde an der Tagesordnung sind? Für Hess Anwalt ist klar Letzteres der Fall. Er verlangte für seinen Mandanten einen vollumfänglichen Freispruch in allen Anklagepunkten. Der Anwalt argumentierte, als Mitinhaber des Sorgerechts könne man gemäss der gültigen Rechtslehre nur als Entführer verurteilt werden, wenn man in krasser Weise gegen das Kindeswohl handle. Beni Hess’ Antrieb sei aber Altruismus gewesen. Der Anwalt stellte nicht in Abrede, dass er damit ein Rechtsgut der Mutter tangierte. Er machte aber einen rechtfertigenden Notstand geltend. Sinngemäss führte er aus, nur mit der Rückkehr in die Schweiz habe Hess seine Tochter nachhaltig vor drohenden kriminellen Übergriffen und somit ein höheres Rechtsgut schützen können. Der Anwalt schilderte Beispiele von sehr konkreten Mord- und Entführungsdrohungen an Beni Hess und seine Tochter. Deshalb habe Hess eine Pistole auf sich getragen und stets einen anderen Arbeitsweg gewählt.

Auch der Rechtsvertreter von Martina Hess plädierte auf Freispruch. Er machte einen rechtfertigenden Notstand geltend für das Verbringen von Anna nach Frankreich. Staatsanwalt Christoph Decker warf ihr vor, sie habe zu keinem Zeitpunkt das Recht gehabt, über den Aufenthaltsort von Anna zu bestimmen. Er hielt zudem fest, Anna sei ihrem Vater ausgeliefert gewesen und habe keine Möglichkeit gehabt, selbstständig nach Mexiko zurückzureisen. Und man solle sich auch in die Lage der Kindesmutter versetzen, die sich im Gegensatz zum Vater und zur Grossmutter stets an die rechtsstaatlichen Verfahren gehalten habe.

Die Mutter reiste für den Prozess eigens aus Mexiko an und trat als Privatklägerin auf. Sie war den Tränen nahe, als sie dem Gericht Bilder von sich und ihrer Tochter zeigte. Sie warte jetzt seit fünf Jahren auf Gerechtigkeit. Sie wünschte sich, dass Anna sie wenigstens zwei oder dreimal pro Jahr in Mexiko besuchen würde. Doch der Vater lasse dies nicht zu. Derzeit pflegt sie mir ihrer Tochter via Telefon, Mail und Whatsapp Kontakt. Sie kam sie auch schon in die Schweiz besuchen. Die Anwältin der Mutter beantragte eine Verurteilung gemäss der Anklageschrift und verlangte Schadenersatz sowie Genugtuung im Umfang von 9000 Franken. Das Gericht wird das Urteil voraussichtlich am Donnerstag verkünden.