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Schweiz
Das Bundesgericht stuft Fahrer von Taxi-Zentralen neu als «unselbstständige Erwerbstätige» ein. Das dürfte weitreichende Folgen für das Schweizer Taxi-Gewerbe haben.
Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) hatte drei Fahrer der Taxi-Zentrale neu als Unselbstständige eingestuft. Wie 10vor10 berichtet, bestätigt das Bundesgericht die Sichtweise der SUVA: Fahrer einer Taxi-Zentrale gelten demnach «sozialversicherungsrechtlich als unselbstständig Erwerbstätige».
Der Entscheid habe Signalwirkung für das Taxi-Gewerbe in der Schweiz, sagt Thomas Gächter, Professor für Sozialversicherungsrecht an der Uni Zürich: Taxifahrer müssten künftig angestellt beziehungsweise abgerechnet werden wie normale Angestellte. Damit steigen die Kosten für die Taxizentralen massiv an.
Flavio Gastaldi sieht denn sein Unternehmen in der Existenz gefährdet. Und auch er ist überzeugt: «Das wird die ganze Branche durchwühlen und erschüttern», sagt der Geschäftsführer von Taxi 444 weiter zu 10vor10.
Die SUVA habe bereits mehrere Verfügungen an grosse Schweizer Taxi-Zentralen erlassen. Zudem seien vor kantonalen Gerichten diverse Verfahren hängig. Die Folgen könnten die Konsumenten im Portemonnaie spüren – denn die Taxi-Zentralen würden die Kosten wohl auf die Konsumenten abwälzen müssen, so Gächter weiter.
Der Sozialversicherungsexperte glaubt, dass das Bundesgericht diese Rechtssprechung auch auf den US-Fahrdienst Uber anwenden werde. Damit dürfen auch dessen Kosten und damit die Fahrpreise steigen. (amü/pd)