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Schweiz
Am 24. September stimmt die Schweiz über die Rentenreform ab. Betroffen sind nicht nur Betagte: Die Reform sieht Massnahmen für alle Generationen vor – ein Überblick.
Die Zukunft der Schweizer Pensionskassen steht vor grossen Herausforderungen: In den nächsten 30 Jahren geht eine grosse Zahl Erwerbstätige aus einer geburtenstarken Generation – den sogenannten Babyboomern – in Pension. Eine stetig steigende Lebenserwartung führt dazu, dass die Rentner länger Leistungen aus der AHV und aus der Pensionkasse beziehen werden.
Gleichzeitig sind die Zins- und Vermögenserträge auf einem tiefen Niveau. Zusammengefasst heisst das: Weniger Erwerbstätige müssen mehr Pensionierte mit tieferen Vermögenserträgen finanzieren. Das hat Folgen - für die Pensionierten von heute und morgen, wie Experten im Video erklären:
Auch ein 35-Jähriger ist von zusätzlichen Beiträgen an die AHV betroffen. Auf der einen Seite durch zusätzliche Lohnprozente, auf der anderen Seite durch höhere Mehrwertsteuer-Abgaben. Das heisst: Er wird bei einem geringeren Lohn mehr Ausgaben haben.
Im Rahmen der Pensionskasse kann laut Michael Mathys, Niederlassungsleiter Vermögenszentrum Aarau, zwischen 35 und 55 Jahren zusätzlich ein Lohnprozent mehr angespart werden. Von Übergangsmassnahmen kann diese Generation allerdings nicht profitieren. Auch eine Prognose, wie es in 30 Jahren aussieht, sei schwierig.
Ein 45-Jähriger wird laut Jan Theiler, Niederlassungsleiter Vermögenszentrum Baden, mehr Mehrwertsteuer-Beiträge und höhere AHV-Beiträge zahlen müssen. In der Pensionskasse können sie zwischen 45 und 55 Jahren ein Prozent mehr ansparen.
Welche Leistungen sie im Alter erhalten, sei jedoch schwierig zu beziffern, da dies noch 20 Jahre in der Zukunft liege. «Für diese Generation wird es Übergangsbestimmungen geben. Im Moment ist jedoch nicht ganz klar, wie diese ausgestaltet sind.»
Frauen und Männer dieser Generation sind unterschiedlich stark betroffen: Frauen merken die Erhöhung des Rentenalters unmittelbar, da dieses stufenweise von 64 auf 65 Jahre angehoben wird.
Solange Frauen und Männer noch erwerbstätig sind, werden auch ihnen zusätzliche Lohnprozente abgezogen. Zudem sind auch sie von der Mehrwertsteuer-Erhöhung betroffen.
Dafür profitieren beide Geschlechter vom AHV-Zustupf von je 70 Franken. Ein Ehepaar kann sogar bis zu 226 Franken mehr AHV erhalten.
Die heutigen Rentner werden laut Theiler mehr Mehrwertsteuer-Beiträge zahlen müssen, um die AHV zu finanzieren. Was viele jedoch nicht wissen: Der Zustupf von 70 Franken pro Person betrifft nicht die bisherigen Rentner, sondern nur die neuen.
So wirkt sich die Reform konkret in Zahlen aus: