Energiestrategie 2050
Euphorie für Windkraft ist verflogen: Kantone und Landschaftsschützer wehren sich massiv

Seit dem Ja zur Energiestrategie 2050 wurde in der Schweiz keine einzige Windenergieanlage gebaut. Der Grund liegt auch im Widerstand der Landschaftsschützer.

Roman Schenkel
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Die Produktion von Windenergie stagniert in der Schweiz bei gerade mal 0,2 Prozent. Neue Windkraftanlagen kamen im letzten Jahr keine dazu. (Archivbild)

Die Produktion von Windenergie stagniert in der Schweiz bei gerade mal 0,2 Prozent. Neue Windkraftanlagen kamen im letzten Jahr keine dazu. (Archivbild)

Keystone/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Die Euphorie für die Windkraft ist verflogen. Zwei Zahlen bringen die Flaute auf den Punkt: Die Energiestrategie des Bundes sieht vor, dass künftig sieben Prozent des Strombedarfs der Schweiz durch Windenergie gedeckt werden. Aktuell steht die Schweiz aber erst bei 0,2 Prozent. Gemäss dem Szenario des Bundes sollte die Schweiz bis ins Jahr 2020 660 Gigawattstunden (GWh) Strom mittels Windenergie produzieren. Doch die Schweiz liegt bei diesem Ziel weit im Rückstand.

37 Windenergieanlagen sind in der Schweiz derzeit in Betrieb. Seit das Stimmvolk im Jahr 2017 die Energiestrategie 2050 und damit einen Ausbau der erneuerbaren Energien gutgeheissen hat, ist keine einzige mehr dazugekommen. Nicht, dass es keine Projekte gäbe. Gemäss Bundesamt für Energie sind derzeit rund 70 Windparkprojekte in Planung. Darunter 30 Projekte mit total rund 200 Windenergieanlagen. Sie sollten in den nächsten fünf Jahren realisiert werden können. Doch, ob diese Windräder gebaut werden, ist alles andere als sicher. Projekte für Windparks haben Gegenwind – von Landschaftsschützern, von Tierschützern, ja gar von Kantonsregierungen.

Widerstand der Kantone

So hat etwa die Regierung Appenzell Innerrhodens Ende 2018 darauf verzichtet, den Standort Honegg-Oberfeld als Windpark im kantonalen Richtplan festzulegen. Geplant war dort eine Anlage mit zwei Windturbinen mit einer Gesamthöhe von knapp 200 Metern. Die kantonale Regierung befürchtete beim Landschaftsbild massive Nachteile.

Ebenfalls ein Projekt gestoppt hat der Glarner Regierungsrat. Er strich die vier bis fünf geplanten 200 Meter hohen Windräder bei Bilten im Linthgebiet aus dem Richtplan. Strom für bis zu 6000 Haushalte hätte der Windpark liefern sollen. Die Begründung: Die Windkraftanlagen könnten die Entwicklung der Dörfer beeinträchtigen und sollten deshalb nicht zwischen Siedlungen gebaut werden. Laut dem Promoter des Windparks, der St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG (SAK), hätte es sich um einen windtechnisch geeigneten Standort gehandelt.

Die SAK will den Übungsabbruch nicht einfach so hinnehmen. Schliesslich habe das Unternehmen rund 1,5 Millionen Franken in dieses Projekt investiert und von den Glarner Behörden jahrelang positive Unterstützung erhalten, sagt Adriano Tramér, Geschäftsleitungsmitglied der SAK. Dass das Projekt scheitern könnte, lag zwar stets im Bereich des Möglichen: Ganz am Ende hätte das Stimmvolk der betroffenen Gemeinde entscheiden sollen. Die Kantonsregierung hat dem vorgegriffen. «Damit hat sie die demokratische Meinungsbildung auf Gemeinde-Ebene ohne Not überflüssig gemacht», kritisiert Tramér. Da der Entscheid «ohne umfassende, faktenbasierte Interessenabwägung» geschah, prüfe die SAK nun rechtliche Schritte gegen die Glarner Regierung. Im Raum steht die Rückforderung der getätigten Investitionen.

Als «frustrierend» bezeichnet Karl Vogler die Entwicklung bei der Windenergie. Der CSP-Nationalrat ist Vorstandsmitglied von Suisse Eole, der Vereinigung zur Förderung der Windenergie in der Schweiz. «Die Windenergie hat mit enormem Widerstand zu kämpfen», sagt er. Und das, obwohl jeder wisse, dass es mehr erneuerbare Energien brauche. «Die Schweiz hat Ja gesagt zur Energiestrategie, das war auch ein Ja zu erneuerbaren Energien.»

Dass Windräder bezüglich Landschaftsschutz «nicht optimal» seien, ist dem Obwaldner Politiker bewusst. Dennoch habe die Windenergie viele Vorteile. «Sie benötigt wenig Fläche, ist rückbaubar und kann gerade im Winter Stromengpässe abdämpfen», sagt er. Woher der starke Widerstand gegen die Windenergie kommt, kann sich Vogler nicht erklären. Die Schweiz habe sich in den letzten 20 Jahren stark verändert. Die Zersiedelung habe der Landschaft schleichend zugesetzt, ohne dass dagegen gross etwas hätte unternommen werden können. Das habe zu viel Frust geführt, vermutet Vogler. «Windräder hingegen sind plötzlich da und greifen ins Landschaftsbild ein. Dagegen formiert sich schnell Widerstand», sagt er.

Die Stagnation bei der Anzahl gebauter Windkraftanlagen ist kein Schweizer Phänomen. In Deutschland wurden gemäss der «Süddeutschen Zeitung» in den ersten Quartalen der Jahre 2016, 2017 und 2018 jeweils mehr als 300 Windturbinen in Betrieb genommen. Im ersten Quartal 2019 waren es nur 41. Die Fachagentur Windenergie zählt zudem im ganzen Land mindestens 200 Anlagen, die beklagt werden.

Neues Rechtsgutachten

In der Schweiz erwartet Vogler von den Kantonsregierungen mehr Engagement. «5G-Antennen scheinen nur wenige zu stören, gegen Windräder ist der Widerstand in den Kantonsregierungen jedoch sehr gross», sagt er. Er fordert «mehr Führung im Landesinteresse». Ein neues Rechtsgutachten soll dabei helfen. Das vom Bundesamt für Energie in Auftrag gegebene Gutachten beleuchtet die Frage, wie gross der Spielraum der Kantone und Gemeinden in Planungs- und Bewilligungsfragen rund um Windkraftwerke ist. Es geht um die Bestimmung geeigneter Gebiete, um Vorschriften im Baugesetz zu Abständen im Zusammenhang mit dem Schutz der Anwohner vor Lärm, Schattenwurf oder zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes.

Die Gutachter der Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard schreiben, dass nichts generell festgelegt werden dürfe. Die Autonomie der Kantone und Gemeinden müsse gewahrt werden. Gleichzeitig aber, so die Verfasser des 25 000-Franken-Gutachtens, soll der Bau von Windkraftanlagen eher begrüsst als bekämpft werden. Vorschriften dürfen nicht so zurechtgebogen werden, dass sie mögliche Windenergie-Projekte verhindern. Im Gegenteil: Im nationalen Interesse sollen beim Schutz von Anwohnern oder Landschaften Kompromisse gemacht werden. Spuren Gemeinden und Kantone nicht, so könnte der Bund ans Bundesgericht gelangen und dort einen allfälligen Entscheid anfechten, «wobei aber vorgängig eine Einigung auf dem Verhandlungsweg anzustreben ist».

Ein besonderes Augenmerk haben die Gutachter auf die Abstände von Windkraftanlagen zu Einzelgebäuden oder Wohnzonen. An diesem Punkt reiben sich Gegner und Befürworter permanent. Einen gesetzlichen Mindestabstand kennt der Bund nicht. Zur Einhaltung der Lärmgrenzwerte haben sich in der Praxis Abstände von 300 Metern zu Einzelgebäuden oder von 500 Metern zu Wohnzonen als Richtwerte etabliert. Im Glarnerland verlangten die Gegner der Anlagen einen Abstand von 700 Metern.