Erbstreit
Endlich kann er in Frieden ruhen: Familienstreit um das Erbe von Hans Erni beendet

Der im März 2015 mit 106 Jahren verstorbene Jahrhundert-Künstler wollte, dass seine Tochter Simone Erni (70) und sein Schwiegersohn Raphael Fornara-Erni (59) keinen Rappen von seinen geschätzten weit über 100 Millionen Franken Privatvermögen erben. Ihr Vater habe sie «über den Tisch gezogen», so Simone Erni. Warum sie nun aber trotzdem nicht klagt.

Sacha Ercolani
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Streit um sein Erbe wohl beendet: Hans Erni ist vergangenes Jahr gestorben.

Streit um sein Erbe wohl beendet: Hans Erni ist vergangenes Jahr gestorben.

Aargauer Zeitung

Handschriftlich hielt er es fest, es war Hans Ernis letzter Wille: Der im März 2015 mit 106 Jahren verstorbene Jahrhundert-Künstler wollte, dass seine Tochter Simone Erni (70) und sein Schwiegersohn Raphael Fornara-Erni (59) keinen Rappen von seinen geschätzten weit über 100 Millionen Franken Privatvermögen erben. Nicht ohne Grund: Weil das Ehepaar wegen eines Immobiliengeschäfts immer wieder Schulden plagte, schenkte Hans Erni ihnen 1979 stolze 250 000 Franken. Dafür mussten die beiden eine Erb-Verzichtserklärung unterzeichnen.

Nach Ernis Ableben drohte Raphael Fornara-Erni öffentlich, dieses Testament anzufechten. Er setzte Witwe Doris Erni (90) und deren zwei Kinder unter Druck: «Wir lassen uns auf keinen Fall billig abspeisen, dann gehen wir lieber in einen jahrelangen Rechtsstreit», sagte er gegenüber der «Schweiz am Sonntag». Simone Erni wollte nichts mehr von einer Erb-Verzichtserklärung wissen und forderte den von ihrem Anwalt berechneten gesetzlichen Pflichterbteil von 18,2 Prozent vom Nachlass ihres Vaters.

Es tobte lange ein böser Familienstreit mit vielen Vorwürfen. «Mein Vater hat mich über den Tisch gezogen», sagte die Luzerner Malerin Simone Erni beispielsweise gegenüber «Blick». Jetzt bleibe ihr nur noch der Gang vor Gericht. «Das wird dem Ruf meines Vaters schaden. Aber es gibt keine andere Lösung.» Sie habe versucht, mit der Familie eine Einigung zu finden – vergeblich. «Geht es nach dem Willen meiner Stiefmutter, soll ich leer ausgehen.» Wie die «Schweiz am Sonntag» aus dem Familienumfeld erfahren hat, geht Simone Erni leer aus. Denn sie hat sämtliche gesetzlichen Fristen verstreichen lassen und nun doch noch nicht geklagt.

Hohe Kosten drohen

Sandra Winterberg vom Luzerner Kantonsgericht bestätigt: «Es ist kein Verfahren hängig.» Und auch beim Teilungsamt der Stadt Luzern geht man davon aus, dass keine Forderungen mehr geltend gemacht werden können. «Solche Prozesse sind mit enormen Kosten verbunden, und wenn die Chance, zu unterliegen, nur schon bei 50 Prozent liegt, ist das Risiko gross», erklärt Roland Christen. Auf Anfrage will Simone Erni keine Stellung nehmen.

Gut möglich, dass ihr und ihrem Mann einfach nur die Mittel für einen langjährigen Prozess fehlen. Anstatt mehrerer Millionen bleibt es bei den 250 000 Franken. Nicht einfach für Simone Erni, denn ihr Vater Hans Erni, einst in der Schweiz zur Persona non grata erklärt, fichiert und als Kommunist beschimpft, gehörte bis zu seinem Tod zu den weltweit reichsten noch lebenden Kunstmalern.

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