Der Regierungsrat hat die Beschwerde betreffend Strassenbauprojekt Laufenbrücke abgewiesen. Erfolgt keine weitere Einsprache, kann die Brücke fertig saniert werden.
Susanne Hörth
Im Ratshaus Laufenburg kann aufgeatmet werden. Ein fast zwei Jahre dauernder Streit um die Sanierung der alten, bald 100-jährigen Laufenbrücke kann mit dem regierungsrätlichen Entscheid endlich beendet werden.
Im Oktober 2008 wurde auf deutscher wie auf Schweizer Brückenseite damit begonnen, die von Robert Maillard 1911 erbaute Brücke zu sanieren. Im November 2008 verfügte das Baudepartement einen sofortigen Baustopp für die aargauische Brückenhälfte. Eine Gruppe Laufenburger Bürger hatte beim Regierungsrat eine Einsprache deponiert. Beanstandet wurde die fehlende Baubewilligung.
Gegen die am 3. August auf das nachträglich eingereichte Baugesuch erteilte Bewilligung wurde wiederum Beschwerde beim Kanton eingereicht.
Die Arbeiten ruhen seit 2 Jahren
Seit November 2008 ruhen die Arbeiten. Aber nur auf Schweizer Brückenseite. Die deutsche Hälfte präsentiert sich längst auf der ganzen Brückenplatte gepflästert und zusätzlich mit einem eisernen Handlauf auf der steinernen Brüstung versehen. Auf der Schweizer Seite wurde lediglich eine provisorische Kiesschicht aufgebracht.
Gestern hat nun das Baudepartement dem Laufenburger Stadtrat mitgeteilt, dass die Beschwerde «Strassenbauprojekt Laufenbrücke» vollumfänglich abgewiesen worden ist. «Zusammenfassend erweist sich die zu beurteilende Baubewilligung sowohl formell- als auch materiellrechtlich als rechtmässig und gültig», so die gemeinderätliche Mitteilung.
Rudolf Lüscher, Stadtammann von Laufenburg, zeigt sich sehr zufrieden über den Entscheid des Regierungsrates. Mit der Fertigstellung der Brücke soll möglichst bald begonnen werden. Ziel sei es, so Lüscher, dass die Arbeiten noch in diesem Jahr abgeschlossen werden könnten.
Abgewartet werden muss jetzt aber noch die 30-tägige Beschwerdefrist. Wird innert dieser Frist keine Beschwerde beim Verwaltungsgericht deponiert, so wird sich die Schweizer Seite der Laufenbrücke schon in absehbarer Zeit in baulicher Hinsicht nicht mehr von der deutschen Hälfte unterscheiden.
Losgelöst von der nun vom Regierungsrat abgewiesenen Beschwerde ist ein weiteres Sachgeschäft im Zusammenhang mit der bald 100-jährigen Laufenbrücke hängig. Im September 2009 hat der Laufenburger Gemeinderat die Unterschutzstellung der Brücke beim Kanton beantragt. Im März 2010 wurde beim Departement Bildung, Kultur und Sport die verlangte Stellungnahme für die vorgesehene Unterschutzstellung eingereicht. Die Beschlussfassung durch den Regierungsrat steht noch aus.