Arbeitslosengelder
Ende der Notverordnungen: Auf einen Schlag könnten Tausende ausgesteuert werden

Während der Coronakrise verlor niemand den Anspruch auf Arbeitslosengelder – so war es in der Corona-Notverordnung des Bundesrats festgelegt. Das Notverordnungsende könnte nun zu Tausenden Aussteuerungen führen. Das beunruhigt die Gewerkschaften.

Doris Kleck
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Die Zahl der Stellensuchenden steigt in der Schweiz wegen Corona stark an.

Die Zahl der Stellensuchenden steigt in der Schweiz wegen Corona stark an.

Chris Iseli

2798 - 2884 - 2334 - 23: Was zeigt diese Zahlenreihe und der grosse Sprung am Schluss? Im letzten Dezember wurden in der Schweiz 2798 Arbeitslose ausgesteuert, im Januar waren es ein paar mehr, im Februar sank die Zahl auf 2334 und im März – da waren es plötzlich nur noch 23 Personen, die den Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenkasse verloren haben.

Im März zeigte sich ein Effekt der bundesrätlichen Nothilfen. Die Regierung wollte verhindern, dass während der Coronakrise Menschen ausgesteuert werden und aufs Sozialamt gehen müssen. Sie hatte deshalb am 25. März entschieden, dass Arbeitslose maximal 120 zusätzliche Taggelder bekommen. Wer kurz vor der Aussteuerung stand oder noch immer steht, bekam eine Gnadenfrist. Es sollte keine Benachteiligung entstehen, da die Chancen Corona-bedingt schlecht standen, eine Stelle zu finden.

Mittlerweile hat sich die Situation verändert. Restaurants, Geschäfte, Coiffeursalons sind wieder geöffnet. Nicht in allen Branchen aber in vielen hat sich eine neue Normalität eingestellt. Auch das Notrechtsregime des Bundesrates hat bald ausgedient. Ende August laufen die Notverordnungen aus. Falls Massnahmen weiterhin notwendig sind, werden sie in ein dringliches und befristetes Bundesgesetz überführt. Das Parlament wird sich im September damit befassen.

Bundesrat weiss um die Lücke

Die Übergangsphase beunruhigt den Schweizerischen Gewerkschaftsbund. «Wir machen uns grösste Sorgen, dass Ende August viele Leute auf einen Schlag ausgesteuert werden», sagt Chefökonom Daniel Lampart. Normalerweise verlieren in der Schweiz pro Monat 2000 bis 3000 Personen den Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenkasse. Dank den Coronamassnahmen wurde aber niemand ausgesteuert. «Weil der Anspruch auf 120 zusätzliche Taggelder mit dem Auslaufen der Notverordnung wegfällt, befürchten wir einen starken Anstieg der Ausgesteuerten im September», so Lampart. Eine Prognose sei schwierig:

Es könnten aber rasch über zehntausend Menschen sein.

Die SP hat die Sorgen schon gehört: In einer Motion fordert Fraktionschef Roger Nordmann, dass der Bundesrat Massnahmen ergreift, um Aussteuerungen und soziale Härtefälle zu vermeiden. Der Vorstoss soll in der ausserordentlichen Session behandelt werden.

Ausserordentliche Session: Alles hängt vom Bundesrat ab

64 Parlamentarierinnen und Parlamentarier von SP und Grünen haben die Durchführung einer ausserordentlichen Session beantragt, um über drei Motionen zu befinden. Dabei geht es einerseits um die Verlängerung von Hilfen für Selbstständigewerbende. Andererseits soll die Kurzarbeit von 12 auf 18 Monate verlängert und Massnahmen gegen Aussteuerungen ergriffen werden. Die Büros der beiden Räte prüfen derzeit das Gesuch. SP und Grünen fordern, dass die Session noch vor den Sommerferien stattfindet. Ob dies möglich ist, hängt vom Bundesrat ab. Die drei Motionen können an der Extra-Session nur debattiert werden, wenn sie von der Regierung beantwortet worden sind. SP-Fraktionschef Roger Nordmann erwartet Tempo. Alles andere wäre «sehr fragwürdig». Ständeratspräsident Hans Stöckli wünscht sich, dass der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung festlegt, wann er die Motionen beantworten wird. Dann könnte das Büro Ende Woche das Datum für die Extra-Session bekanntgeben. Erwartet wird, dass sie in der Woche vom 4. Juli stattfinden wird – und zwar im Bundeshaus. Die Einhaltung der Distanz- und Hygieneregeln wird im Nationalrat zur Herausforderung. Vielleicht findet die Session aber auch nicht statt. Nämlich dann, wenn der Bundesrat die Massnahmen von sich aus ergreift. (dk)

Der Bundesrat weiss um die Brisanz. In der Vernehmlassungsvorlage für das neue Coronagesetz schreibt er: «Alle Personen, die durch die Massnahme vor der Aussteuerung bewahrt wurden, würden per 31. August ausgesteuert.» Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) weist deshalb darauf hin, dass im Übergangsgesetz vorgesehen ist, dass der Bundesrat den Anspruch auf zusätzliche Taggelder über den 31. August hinaus verlängern kann. Den Entscheid dazu hat die Regierung aber noch nicht gefällt. Nordmann erwartet vom Bundesrat ein klares Konzept, wie er den nahtlosen Übergang von der Notverordnung zum Gesetz im Bereich der Arbeitslosenversicherung sicherstellen will.

Sozialpartner fordern 18 Monate Kurzarbeit

Er verlangt in der Motion zudem eine Verlängerung der Bezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung von 12 auf 18 Monate. Diese Forderung wird sowohl von Gewerkschaften wie auch den Arbeitgebern unterstützt. Die Chancen stehen gut, dass sich der Bundesrat noch vor den Sommerferien für das Anliegen ausspricht, vielleicht bereits heute.

Die Kurzarbeitsentschädigung wird als bestes Mittel angesehen, um Entlassungen zu verhindern. Allerdings: Das wirtschaftliche Umfeld ist garstig und das schlägt sich auch auf die Arbeitslosenzahl durch. Die Konjunkturexperten des Staatssekretariates für Wirtschaft erwarten, dass die Arbeitslosigkeit 2021 weiter ansteigen und im Jahresdurchschnitt 4,1 Prozent betragen wird.