Die Freisprüche für zwei Luzerner Polizisten der Sondereinheit Luchs nach einem missglückten Einsatz in Oberarth SZ sind rechtskräftig. Die beiden Männer, die beim Einsatz verletzt worden waren, haben das Urteil nicht ans Bundesgericht weitergezogen.
Dies erklärte Anwalt Bruno Schelbert von der Kanzlei Schelbertlaw in Zug am Samstag auf Anfrage. Er bestätigte damit einen Bericht der "Neuen Luzerner Zeitung". Die Kanzlei hatte die beiden "Luchs"-Opfer vertreten.
Die Klienten hätten aus formellen Gründen und wegen des Risikos hoher Prozesskosten auf eine weitere Beschwerde verzichtet, sagte Schelbert. Er hoffe nun auf eine politische Aufarbeitung des Falles.
Fahndung nach internationalem Schwerverbrecher
Der Fall ereignete sich vor acht Jahren, in der Nacht auf den 5. Juni 2005. Die Polizei hatte die Information erhalten, dass sich im Kanton Schwyz ein international gesuchter Schwerverbrecher aufhalte.
Irrtümlich verfolgten die Polizisten der Sondereinheit "Luchs" in Zivilfahrzeugen zwei unschuldige Serben im Alter von 17 und 22 Jahren. Diese flüchteten vorerst. Als sie in Oberarth SZ festgenommen wurden, legten ihnen die Polizisten Augenbinden und Handfesseln an.
Die Opfer klagten danach, sie hätten Prellungen, Quetschungen und andere Verletzungen erlitten, die einen Spitalaufenthalt von mehreren Tagen nötig gemacht hätten. Laut ihren Anwälten litten die Opfer danach an psychischen Problemen und waren in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt.
Opfer klagten wegen Amtsmissbrauchs
Die Opfer klagten gegen den Einsatzleiter sowie seinen Stellvertreter wegen Amtsmissbrauchs und Freiheitsberaubung. Sie forderten bedingte Bussen und Geldstrafen. Der Verteidiger verlangte einen Freispruch.
Das Schwyzer Strafgericht kam im Januar 2012 zum Schluss, dass das Vorgehen der Polizisten verhältnismässig war. Sie seien von Schwerverbrechern und einer grossen Fluchtgefahr ausgegangen.
Die Verwendung von Handschellen sei ein übliches Sicherungsmittel, und das Anlegen von Augenbinden erscheine im gegebenen Zusammenhang für eine gewisse Zeit als zulässig, argumentierte das Gericht.
Im April 2013 wies das Schwyzer Kantonsgericht die Berufungen der Privatkläger ebenfalls ab.
Freundin verprügelt
Dem einen nun freigesprochenen Polizisten wird in einem anderen Fall vorgeworfen, er habe an Heiligabend 2010 zu Hause seine Freundin verprügelt. Zu einem Strafverfahren kam es nicht, die Freundin verzichtete auf eine Anzeige.
Nachdem der Fall im Juni 2013 publik wurde, suspendierte die Luzerner Justizdirektorin Yvonne Schärli den Mann vom Dienst und kündigte eine neue Administrativuntersuchung an.
Der Fall ist einer von mehreren mutmasslichen Vorkommnissen im Korps der Luzerner Polizei, die der Berner alt Oberrichter Jürg Sollberger derzeit im Auftrag der Luzerner Regierung als externer Gutachter untersucht.