Wertfreigrenze
Einkaufstourismus: Die Ausfuhrscheine beschäftigen die Politik in der Schweiz und in Deutschland

Im Mai wird der Bundesrat einen Bericht zum Einkaufstourismus vorlegen. Das Thema beschäftigt auch den deutschen Finanzminister. Ostschweizer Parlamentariern und Detailhändlern ist die Wertfreigrenze ein Dorn im Auge.

Katharina Brenner, Andri Rostetter
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An der deutschen Grenze werden immer noch viele Ausfuhrscheine abgestempelt.

An der deutschen Grenze werden immer noch viele Ausfuhrscheine abgestempelt.

Martin Rütschi/Keystone

Das klingt zunächst nach Entwarnung: Das dritte Jahr in Folge war die Zahl der bearbeiteten Ausfuhrscheine im Zollbezirk Singen rückläufig. 2018 stempelten die Beamten zwischen Konstanz und Bad Säckingen fünf Prozent weniger Ausfuhrzettel ab als im Vorjahr: insgesamt 10,21 Millionen, 33'800 Ausfuhrzettel pro Werktag. Mark Eferl, Mediensprecher des Hauptzollamts Singen, sagt, die Ausfuhrscheine seien «immer noch auf einem hohen Niveau». Die Abfertigungssituation habe sich «geringfügig entspannt». In den meisten Grenzgemeinden habe sich dies allerdings «noch nicht signifikant auf die Verkehrs- und Parksituation» ausgewirkt.

Im eidgenössischen Parlament stand der Einkaufstourismus zuletzt in der Frühlingssession auf der Traktandenliste. Eine Motion des Zuger CVP-Ständerats Peter Hegglin richtete sich gegen Steuerungerechtigkeit. Wer heute im Ausland einkauft, bezahlt bei Einkäufen bis 300 Franken weder im Inland noch im Ausland die Mehrwertsteuer. Hegglin forderte die Schliessung der Einnahmelücken bei der Mehrwertsteuer.

Ganze Reihe an Motionen im Nationalrat

Die Motion des Glarners Werner Hösli (SVP) verlangte die Senkung der Freigrenze von 300 auf 50 Franken. Eine Standesinitiative aus dem Kanton St. Gallen wiederum forderte, dass Einkaufstouristen wenigstens in der Schweiz eine Mehrwertsteuer zahlen müssen. Und mit einer Motion des St. Galler FDP-Nationalrats Marcel Dobler sollte der Bundesrat beauftragt werden, eine elektronische Selbstdeklaration für die Mehrwertsteuer einzuführen.

Die vorberatende Kommission unterstützte zwar das Ziel der Vorstösse und der Standesinitiative. Dem Rat empfahl sie gleichwohl die Ablehnung. Begründung: Man solle zuerst den Bericht des Bundesrates abwarten. Die Finanzkommission des Nationalrates hat dem Bundesrat den Auftrag erteilt, einen umfassenden Bericht darüber vorzulegen, wie man mit dem Thema Einkaufstourismus umgehen sollte, etwa über eine Anpassung des Mehrwertsteuerregimes. Der Bericht soll im Mai vorliegen. Bisher begründet der Bund die Wertfreigrenze damit, dass der Aufwand zur Erhebung der Mehrwertsteuer auf eingeführte Waren im Wert von unter 300 Franken zu gross wäre.

Steuerliche Gleichbehandlung gefordert

Dagegen wehrt sich Walter Meier von der Federer Augenoptik AG in Buchs. Er fordert eine steuerliche Gleichbehandlung inländischer Kunden mit Einkäufern ennet der Grenze und hat Einsprache eingelegt. Meier hofft auf ­einen raschen Entscheid aus Bern, damit er seinen Kampf auf juristischer Ebene weiterführen kann. Der Einkaufstourismus ist für hiesige Detailhändler nach wie vor eine Herausforderung – neben dem Onlinehandel. In gewissen Fällen ist es auch eine Kombination aus beidem. Über Meineinkauf.ch können Kunden aus der Schweiz Waren bei Onlinehändlern in Deutschland einkaufen und sich an ihre Schweizer Adresse senden lassen. Sie zahlen dabei den gleichen Preis wie Kunden in Deutschland; Sitz des Unternehmens ist in St.Gallen.

Deutscher Finanzminister lässt Erstattung ab 175 Euro prüfen

Aus dem Grenzland Baden-Württemberg kam in den vergangenen Jahren mehrfach die Forderung, Schweizern die Mehrwertsteuer erst ab einem Einkauf von 50 Euro zurückzuerstatten. Derzeit lässt Finanzminister Olaf Scholz prüfen, ob die Mehrwertsteuer bei der Ausfuhr in die Schweiz in Zukunft nur noch ab 175 Euro erstattet werden könnte. Vehementer Gegner dieser Idee ist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Hochrhein-Bodensee. Die Konsumanfrage aus der Nord- und Ostschweiz sei «ein tragender Pfeiler der wirtschaftlichen Entwicklung» ihrer Region. Deren «massgeblichen Treiber» auszusetzen oder auszubremsen, wäre «ein grobes Eigentor». Die Einführung einer Wertgrenze, insbesondere in der europarechtlich maximal zulässigen Höhe von 175 Euro, beträfe den «überwiegenden Anteil aller Einkäufe» von Schweizern. Gemäss IHK würde eine Verteuerung von Produkten zu «drastischen Einbussen im Einzelhandel» führen. Sie fordert stattdessen die beschleunigte Entwicklung und Anwendung eines digitalisierten Verfahrens bei der Ausfuhr.