Startseite
Schweiz
Eine Staatsangestellte hat den Staat für ihren Gesundheitsschaden verantwortlich gemacht und jetzt vor Gericht einen Erfolg erzielt: Der Arbeitgeber muss grundsätzlich Schadenersatz zahlen. Das Urteil zeigt anderen Betroffenen, wie sie zu Geld kommen können.
Sie war die Frau mit den schlechten Neuigkeiten. Sie arbeitete ihr ganzes Berufsleben lang als Juristin für das Staatssekretariat für Migration und war zuständig dafür, Asylsuchende kurz zu befragen, anzuhören und sie dann auszuweisen. Positive Entscheide stellte sie keine aus. Diese gingen zur weiteren Prüfung an die nächste Stelle weiter. Vor ihr standen also verzweifelte Väter, Mütter, Jugendliche und Kinder, die alle Hoffnung in die Schweiz gesetzt hatten. In den kurzen Gesprächen erhielt die Hoffnung, kurz bevor sie platzte, ein Gesicht. Es war das Gesicht der Juristin, einer heute 59-jährigen Frau aus dem Kanton Solothurn.
Die Tristesse der negativen Urteile war allerdings nicht das eigentliche Problem. Das Problem war, dass sich die Migrationsexpertin für ihre Urteile zu wenig Zeit nehmen konnte. Die Frau stellte ständig neue sogenannte Nichteintretensentscheide aus, doch der Stapel auf ihrem Pult wurde dadurch nicht kleiner. Wenn sie von den Ferien zurückkam, hatte er sogar das Ausmass eines Berges angenommen. Eine Ferienvertretung gab es nicht.
Hinzu kam, dass sie die Arbeit ständig unterbrechen musste. Per Telefon und Mail erhielt sie regelmässig Anfragen, bei denen jede Minute zählte. Wenn zum Beispiel am Flughafen Zürich ein Ausländer landete, gegen den ein Einreiseverbot verhängt worden war, musste sie sofort entscheiden, ob er mit dem nächsten Flugzeug wieder das Land zu verlassen hat oder nicht.
Dokumentiert ist, dass die Frau ihren Chef bei den Personalgesprächen drei Mal in Folge auf ihre Probleme hingewiesen hat. Im ersten Jahr sagte sie, dass sie die Belastung auf Dauer nicht ertragen werde und deshalb zum Arzt gehe. Ein Jahr später sagte sie, dass sie sich deswegen immer noch in ärztlicher Behandlung befinde. Im dritten Jahr sagte sie ausserdem, dass sie Antidepressiva einnehme und nur wegen der Medikamente überhaupt noch in der Lage sei weiterzuarbeiten. In den Personalakten steht ferner, dass die Juristin in dieser Zeit 66 Tage krank geschrieben war und 70 Mal während der Arbeitszeit beim Arzt war.
Der Chef hielt im Personalgespräch fest, dass die zu hohe Geschäftslast und die fehlenden Ressourcen bekannt seien und tatsächlich Handlungsbedarf bestehe. Alle Mitarbeiter in diesem Bereich hätten zu viel zu tun. Der Chef fand aber auch, die Belastung gehöre grundsätzlich zu diesem Job dazu. Es handle sich um «anspruchsvolle Aufgaben in einem politisch und gesellschaftlich spannungsgeladenen Umfeld». Für das stressbedingte Burn-out, das die Juristin schliesslich erlitten habe, könne das Staatssekretariat deshalb nicht verantwortlich gemacht werden. Das Staatssekretariat schickte der Frau die Kündigung, nachdem sich die gesundheitlichen Probleme verschlimmert hatten und eine Wiedereingliederung gescheitert war.
Die Frau erhält seither eine volle IV-Rente. Es dürfte sich um einen grösseren Betrag handeln, da eine Juristin beim Bund bis zu 11'000 Franken pro Monat verdient. Bis zu ihrer Pensionierung kassiert sie aber dennoch weniger Geld, als wenn sie arbeiten würde. Insgesamt beträgt der Verlust 360'000 Franken, wie sie ausgerechnet hat. Diesen Betrag fordert die ehemalige Staatsangestellte als Schadenersatz vom Staat. Sie hat Klage gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber eingereicht und macht ihn dafür verantwortlich, dass ihre Gesundheit ruiniert ist. Es ist ein langer Prozess. Er dauert schon mehr als fünf Jahre, in denen der Fall zwischen Ämtern und Richtern hin und her gereicht wurde.
Jetzt ist ein wegweisender Zwischenentscheid gefallen. Das Bundesverwaltungsgericht stellt fest, dass das Staatssekretariat für Migration seine Fürsorgepflicht verletzt habe und eine «haftungsbegründende Widerrechtlichkeit» vorliege. Das bedeutet, dass der Staat die Haftung für den Gesundheitsschaden übernehmen muss.
Noch offen ist, wie viel Geld die Frau erhält. Im weiteren Verfahren müssen nun die Ursachen des Burn-outs aufgeschlüsselt werden: Welche Rolle spielte die Arbeit, welche das Privatleben? Der Arbeitgeber hat bisher argumentiert, die Gründe für die Depression seien allein im Privaten zu suchen. Diese Behauptung greife zu kurz, findet das Gericht.
Das Urteil ist wegweisend für Burn-out-Patienten. Es handelt sich um den ersten erfolgreichen Schadenersatzprozess in einem Arbeitskonflikt vor einem Bundesgericht, in dem es explizit um den Begriff Burn-out geht. Das ist speziell, weil es sich weder um eine medizinische Diagnose noch um eine anerkannte Krankheit handelt. Normalerweise sprechen Ärzte von einer Erschöpfungsdepression. Wenn die arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen nun unter dem Begriff Burn-out statt Depression geführt werden, verlagert sich der Fokus. Die Ursachen des Problems werden damit vermehrt beim Arbeitgeber statt beim Arbeitnehmer gesucht.
Statistiken der Versicherungen Swica und PK Rück, die Hunderttausende Arbeitnehmer betreuen, registrieren eine grosse Zunahme von Arbeitsausfällen aufgrund von Burn-out und Depressionen. Die Absenzen haben in sieben Jahren um 50 bis 70 Prozent zugenommen, wie die «NZZ am Sonntag» berichtet. Sie zitiert Swica-Direktionsmitglied Roger Ritler: «Noch immer investieren viele Firmen zu wenig in die Prävention und Betreuung von Betroffenen.» Die Folgen sind teuer. Vor 25 Jahren wurde nur jede dritte neue IV-Rente wegen einer psychischen Krankheit nötig. Inzwischen ist es jede zweite (siehe Grafik). (mau)
Noch nie hat ein Bundesgericht die Frage geklärt, welche Mitteilungspflichten ein Arbeitnehmer in einem derartigen Fall hat. Wie deutlich muss ein Angestellter auf seine Probleme aufmerksam machen? Im Urteil heisst es nun, die Frau habe mit den erwähnten Aussagen in ihren Personalgesprächen genügend deutlich auf ihre Gesundheitsgefährdung aufmerksam gemacht. Die Arbeitgeberin hätte deshalb arbeitsmedizinische Abklärungen und Schutzmassnahmen treffen müssen.
Das Staatssekretariat für Migration hat vor Gericht mehrere Massnahmen aufgezählt, die es in diesem Fall getroffen hat. So erlaubte es Arztbesuche während der Arbeitszeit, schuf zwei weitere Stellen im betroffenen Bereich und der Chef zeigte seine Anteilnahme mit einem Krankenbesuch. Die Massnahmen klingen gut, doch sie hatten gemäss Gericht eines gemeinsam: Sie führten nicht zu einer tieferen Arbeitsbelastung.
Das Urteil könnte nicht nur juristisch, sondern auch politisch wegweisend sein. Kürzlich diskutierte und verwarf der Nationalrat die Idee, Burn-out als Berufskrankheit anzuerkennen. Dann könnten Betroffene besser behandelt werden, weil die Unfall- und nicht die Krankenversicherung zuständig wäre. In der Debatte hiess es, dass in der Schweiz noch nie eine psychische Krankheit als berufsbedingt anerkannt worden sei. Wenn dies Gerichte nun in Einzelfällen tun, könnte das künftige Debatten prägen.
Mit einer Klagewelle ist allerdings nicht zu rechnen. Das Urteil zeigt zwar, wie man als Burn-out-Opfer zu Geld kommen kann. Man macht in den Personalgesprächen regelmässig auf gesundheitliche Probleme aufmerksam, fordert Massnahmen und führt über all die Jahre detailliert Buch darüber, was versucht wurde und was nicht. Wenn es dann zum Prozess kommt, braucht es aber aussergewöhnliches Durchhaltevermögen.
Im aktuellen Fall ist die Migrationsexpertin bereits dreimal vor das Bundesverwaltungsgericht gegangen. Mit dem ersten Urteil 2015 erkämpfte sie sich eine Abgangsentschädigung. Mit dem zweiten Urteil 2017 erstritt sie sich die Feststellung, dass die Behörden abklären müssen, ob sie die Fürsorgepflicht verletzt haben. Mit dem nun vorliegenden dritten Urteil erhält sie die Bestätigung, dass diese Fürsorgepflicht verletzt wurde und grundsätzlich ein Haftpflichtfall vorliegt.
Der schwierige Teil kommt erst noch: die Aushandlung der Schadenssumme. Dafür muss die Frau ihrem ehemaligen Arbeitgeber Einblick in ihre Krankenakte geben. Das Vorgehen ist kompliziert, aber nicht komplizierter als in anderen arbeitsrechtlichen Schadenersatzprozessen wegen Gesundheitsschäden. Wenn man zum Beispiel einen Rückenschaden hat, ist es genauso aufwendig nachzuweisen, welcher Anteil davon mit der Arbeit und mit dem Privatleben erklärt werden kann.
Die Frau kämpfte allein für ihre Rechte. Sie hat sich keinen Anwalt genommen. Die Gegenseite stellt das stärkere Team, es handelt sich um den Rechtsdienst des Eidgenössischen Finanzdepartements von SVP-Bundesrat Ueli Maurer. Doch bisher steht es in diesem Kampf drei zu null für die entlassene Juristin.
Der Gerichtsstreit offenbart das juristische Talent der Frau, das sie in den kurzen Asylprozessen nicht ausleben konnte. Darin verbirgt sich die Tragik dieses Falls. Sie wollte ihre Arbeit gründlich machen, hatte aber erst richtig die Gelegenheit dazu, nachdem ihre Karriere gescheitert war.
Das Bundesverwaltungsgerichtsurteil hat die Nummer A-6750/2018.