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Schweiz
Wie einfach ist es, daheim im Keller eine Bombe zu bauen? Noch immer zu einfach, findet der Bund.
Die Anleitung zum Bombenbau findet man im Internet. Und in gewissen Geschäften sind noch immer Dünger, Nagellacke oder Poolreiniger erhältlich, aus denen sich mit entsprechendem Wissen Sprengstoffe herstellen lassen. Ein Beispiel? Der Kanister Wasserstoffperoxid 35 Prozent; erhältlich für einige Dutzend Franken im Fachhandel für Swimmingpool-Zubehör.
In der EU können Privatpersonen solche Stoffe schon länger nicht mehr – oder nur mit Bewilligungen – kaufen. Nun will der Bundesrat nachziehen. Er hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der für Privatpersonen eine Registrierungspflicht oder gar ein Verbot beim Kauf gewisser Stoffe vorsieht. «Seit 2014 ist die Schweiz das einzige Land im Herzen von Europa, in dem diese Stoffe noch uneingeschränkt erhältlich sind. Das bestehende Gefälle zur EU birgt das Risiko, dass Kriminelle in die Schweiz ausweichen, um sich Vorläuferstoffe zu beschaffen», schreibt das Bundesamt für Polizei, Fedpol. «So spielten auch bei den jüngsten Anschlägen in Europa Vorläuferstoffe eine zentrale Rolle. Im Zuge der Ermittlungen wurden, neben weiterem Material zur Herstellung von Sprengsätzen, auch grössere Mengen an Vorläuferstoffen entdeckt.» Terroristen in Paris, Brüssel oder Manchester hatten Sprengstoffe eingesetzt. Der Bund möchte verhindern, dass Terroristen in die Schweiz ausweichen.
Rund 100 Produkte könnten für Privatpersonen bewilligungspflichtig und rund 80 verboten werden – abhängig von der Dosierung. Sie werden vorwiegend von Apotheken, Drogerien und gewissen Fachgeschäften vertrieben. Gemäss aktuellem Stand wird die Liste Produkte mit folgenden Stoffen umfassen: Wasserstoffperoxid, Nitromethan, Salpetersäure, Kaliumchlorat, Kaliumperchlorat, Natriumchlorat, Natriumperchlorat und Ammoniumnitrat. Im Internet muss künftig ein Gesuch einreichen, wer solche Stoffe ab einer gewissen Dosierung kaufen will und angeben, wie er diese verwenden möchte. Das Fedpol prüft dann, ob der Kauf zugelassen wird. Allerdings haben verschiedene Anbieter reagiert und ihre Produkte schon früher an EU-Richtlinien angepasst.
Ob das Gesetzt wirkt? Für den Handel und den gewerblichen Einsatz, etwa auch für Bauern, gelten die Regeln nicht. Kritiker warnen, dass damit für Privatpersonen Regulierungen erlassen werden, der Zugang aber über den Grosshandel nicht unterbunden ist. Zumindest «eine erste Hürde» soll es sein, heisst es beim Fedpol. Es seien «mehrere Beispiele aus EU-Staaten bekannt, in denen die Regulierung Wirkung gezeigt hat, indem Personen festgenommen und dadurch Risiken für die Gesellschaft verringert werden konnten». Seit 2016 können Anbieter bereits verdächtige Käufe in der Schweiz dem Fedpol melden. 57 Verdachtsmeldungen gab es.