Gotthardtunnel
Dreck-Streit: Wer darf den längsten Eisenbahntunnel der Welt putzen?

Richter pfeifen die SBB im Streit um Tunnelreinigung zurück – und kritisieren die Bahnen.

Stefan Ehrbar
Drucken
Streitpunkt Wer darf den längsten Eisenbahntunnel der Welt putzen Urs FlüelerKeystone

Streitpunkt Wer darf den längsten Eisenbahntunnel der Welt putzen Urs FlüelerKeystone

Keystone

Der Gotthard-Basistunnel ist nicht nur der längste Eisenbahntunnel der Welt, er soll auch sauber sein. Doch die Reinigung der 57 Kilometer langen Röhre hat Staub aufgewirbelt. Zwei Unternehmen kämpfen um den Auftrag der SBB für die nächsten fünf Jahre. Im Juli 2016 vergaben die Bundesbahnen den Job an die Firma ISS. Kostenpunkt: 6,6 Millionen Franken. Das liess sich die unterlegene HTB GmbH nicht gefallen – und reüssierte nun
vor Gericht.

Im Wesentlichen begründete die HTB ihre Einsprache damit, dass die ISS noch nie einen Eisenbahntunnel gereinigt habe und die Eignungskriterien nicht erfülle. Die SBB hätten die Firma, welche das wirtschaftlich günstigere Angebot unterbreitete, von Anfang an vom Verfahren ausschliessen müssen.

Die HTB hingegen reinige bereits seit 2007 regelmässig den Lötschberg-Basistunnel. Die Argumentation der SBB, wonach ISS bereits die Kanalreinigung im Basistunnel durchgeführt und ihre Eignung damit bewiesen habe, verfing vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht. Die SBB hätten ihren Ermessensspielraum «rechtsfehlerhaft» ausgeübt, den Nachweis der hinreichenden Erfahrung habe die ISS nicht erbracht, schreiben die Richter.

Weil die HTB allerdings keine Dokumente eingereicht hatte, welche die Zweckmässigkeit ihres – nicht zertifizierten – Qualitätssicherungs-Systems belegen, müssen die SBB den Auftrag nicht direkt an die unterlegenen Berner vergeben. Sie müssen der HTB entweder die Gelegenheit geben, die erforderlichen Dokumente nachzureichen, oder das Vergabeverfahren abbrechen und neu starten.

Es ist eine Niederlage für die SBB. In einem früheren Entscheid hatte das Gericht den Bundesbahnen erlaubt, den Auftrag provisorisch und freihändig einer geeigneten Firma zu erteilen, weil sonst die Eröffnung des Tunnels auf dem Spiel gestanden wäre. Doch bereits damals sparten die Richter nicht mit Kritik: Die Dringlichkeit hätten sich die SBB zu einem wesentlichen Teil selbst zuzuschreiben. Mit anderen Worten: Die SBB begannen viel zu spät mit der Ausschreibung.

Die SBB analysieren das Urteil zurzeit, sagt Sprecher Daniele Pallecchi. Einen Weiterzug ans Bundesgericht prüfe man. Priorität habe der störungsfreie Betrieb des Basistunnels. Auch die Reinigung sei gewährleistet.