Bundesgericht
«Dolder»-Besitzer muss in Zürich über 100 Millionen Steuern nachzahlen

Der Besitzer des Zürcher Nobelhotels "Dolder" muss mutmasslich Nachsteuern in der Höhe von voraussichtlich über 100 Millionen Franken zahlen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Milliardärs und seiner Ehefrau gegen eine Sicherstellung der ausstehenden Beträge abgewiesen.

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Urs E. Schwarzenbach bekommt eine saftige Rechnung vom Finanzamt.

Urs E. Schwarzenbach bekommt eine saftige Rechnung vom Finanzamt.

Keystone

Das kantonale Steueramt Zürich hatte im Oktober 2015 gegenüber Urs E. Schwarzenbach und seiner Frau ein Nach- und Strafsteuerverfahren zu den Jahren 2005 bis 2009 eröffnet.

Aufgrund von Unterlagen, die bei einer Hausdurchsuchung durch die Eidgenössische Zollverwaltung in der Villa der Schwarzenbachs 2013 beschlagnahmt worden waren, ergab sich, dass Schwarzenbach einen Kunst- und Antiquitätenhandel betrieben hat. Dies geht aus dem am Freitag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Das Steueramt erliess Ende Januar 2016 eine Nachsteuerverfügung. Es setzte Nachsteuern von insgesamt rund 110 Millionen Franken fest. Es werden voraussichtlich Zinsen, Verfahrenskosten und Hinterziehungsbussen hinzu kommen.

Luxus im Schlösschen-Stil: Das Dolder Grand hoch über Zürich zieht Prominente, Reiche und Schöne aus der ganzen Welt an. (Archivbild)
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Eingangshalle des Dolder Grand. Foto: The Dolder Grand
Das Dolder Grand Hotel im August 2014
 Anfang der 1970er Jahre wurde das ursprüngliche Hotel Dolder Waldhaus gesprengt.
Zollfahnder führten im April 2013 auch eine Hausdurchsuchung in Schwarzenbachs Hotel The Dolder Grand in Zürich durch. (Archivbild)

Luxus im Schlösschen-Stil: Das Dolder Grand hoch über Zürich zieht Prominente, Reiche und Schöne aus der ganzen Welt an. (Archivbild)

KEYSTONE/GAETAN BALLY

Steuersitz in Grossbritannien

Weil das Ehepaar ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in Grossbritannien hat und in der Schweiz nur beschränkt steuerpflichtig ist, haben die Behörden eine Sicherstellungsverfügung in der Höhe von 205 Millionen Franken erlassen. Ein solcher Arrest wird durch das zuständige Betreibungsamt vorgenommen, damit mutmasslich geschuldete Steuern auch beglichen werden können.

Das Ehepaar zog die entsprechende Verfügung vergeblich bis vor Bundesgericht. Es machte geltend, die Behörden seien falsch vorgegangen und hätten die Höhe der Nachsteuern willkürlich festgelegt. Die Eheleute bestreiten, in den betroffenen Jahren Handel mit Kunstgegenständen betrieben zu haben.

Urteil 2C_669/2016 und 2C_670/2016 vom 08.12.2016