Schweiz
Dividendenverbot: Gesundheitskommission erhöht Druck auf Bundesrat

Die Gesundheitskommission des Nationalrates will der Dividendenpolitik von Unternehmen in der Coronakrise einen Riegel schieben. Wer Kurzarbeitsentschädigung bezieht, soll keine Gelder ausschütten dürfen.

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Die Aargauer CVP-Nationalrätin Ruth Humbel präsidiert die Gesundheitskommission. Unter ihrer Leitung will die Kommission nun Dividendenausschüttungen einen Riegel schieben.

Die Aargauer CVP-Nationalrätin Ruth Humbel präsidiert die Gesundheitskommission. Unter ihrer Leitung will die Kommission nun Dividendenausschüttungen einen Riegel schieben.

Keystone

(rwa) Die Gesundheitskommission (SGK) erhöht den Druck auf den Bundesrat, weil dieser bisher untätig geblieben ist. Sie hatte der Landesregierung in einem Brief empfohlen, ein Verbot von Dividendenausschüttungen für Firmen vorzusehen, die Kurzarbeitsentschädigungen beanspruchen. Da diese Empfehlung ohne Wirkung geblieben sei, müsse die Kommission nun nachdoppeln, argumentiert sie.

Die SGK hat deshalb mit 19 zu 5 Stimmen eine entsprechende Motion eingereicht, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Konkret soll für Unternehmen ein Dividendenverbot für dieses und nächstes Jahr verhängt werden. Gelten soll das auch für Firmen, die im laufenden Jahr bereits eine Dividende gesprochen oder ausgeschüttet haben. Ab welcher Grösse Unternehmen betroffen sind, soll der Bundesrat regeln. Als nächstes berät nun die ständerätliche Gesundheitskommission den Vorstoss.

Die Kommission des Nationalrates verlangt weiter, dass die Schweiz für eine allfällige Ausbreitungswelle des Coronavirus besser gewappnet ist. Ohne Gegenstimme hat sie eine Motion eingereicht. Der Bundesrat soll die verschiedenen Strategien anderer Länder evaluieren und untersuchen, welche Massnahmen die öffentliche Gesundheit am wirksamsten geschützt hätten – im Verhältnis zu den geringsten wirtschaftlichen und sozialen Schäden.

In einem Schreiben empfiehlt die SGK zudem dem Bundesrat, die Zusatzkosten für den Corona bedingten Mehraufwand in der Langzeitpflege zu tragen. Dieser dürfe nicht bei Spitexorganisationen, Pflegeheimen oder den Patienten verbleiben.