Familien
Diese vier Kantone kommen der SVP-Familieninitiative zuvor

Durch Steuerabzüge für Kindereigenbetreuung entgehen vier Kantonen Millionen. Die vier katholischen Kantone Luzern, Nidwalden, Wallis und Zug kennen das Modell heute schon. Dort kann man für die Kinderbetreuung zuhause Steuerabzüge machen.

Manuel Bühlmann
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Wer seine Kinder zu Hause betreut, profitiert in einigen Kantonen schon jetzt finanziell.

Wer seine Kinder zu Hause betreut, profitiert in einigen Kantonen schon jetzt finanziell.

KEYSTONE

Luzern, Nidwalden, Wallis und Zug – es sind allesamt katholisch und konservativ geprägte Kantone, die bereits einen Abzug für die Eigenbetreuung von Kindern kennen, wie ihn die SVP-Familieninitiative für die direkte Bundessteuer fordert. Die Modelle der Kantone sind zwar unterschiedlich gestaltet, allen gemeinsam sind aber Steuerausfälle in Millionenhöhe. Ein Überblick:

Der Kanton Luzern kennt seit 2011 einen Abzug für Kinder, die zu Hause betreut werden – 2000 Franken für unter 15-Jährige. Paul Furrer, Mediensprecher der Dienststelle Steuern Luzern, schätzt die Zahl der Familien, die von den Abzügen profitieren, grob auf 30 000. Die Ausfälle bei den Staats- und Gemeindesteuern belaufen sich schätzungsweise auf 14 Millionen Franken pro Jahr. Ein Ja zur Familieninitiative hätte Folgen für Luzern: Der Unterschied zwischen den 2000 Franken Eigenbetreuungsabzug und den 4700 Franken Fremdbetreuungsabzug müsste aufgehoben werden.

Der Steuerabzug für Familien ist im Kanton Nidwalden auf grosses Wohlwollen gestossen: Über 90 Prozent der Vernehmlassungs-Teilnehmer stimmten zu. Und so können nun seit Anfang 2011 Familien pro Kind und Jahr 3000 Franken von den Steuern abziehen, sofern der Nachwuchs das 15. Altersjahr noch nicht erreicht hat. Die Ausfälle schätzt der Nidwaldner Steuerverwalter Markus Huwiler bei Gemeinde- und Kantonssteuern zusammen auf 2,5 Millionen jährlich. Wer seine Kinder fremdbetreuen lässt, kann bis zu 10 900 Franken von den Steuern abziehen. Das heisst: Nimmt das Stimmvolk die Familieninitiative an, müsste Nidwalden die Beträge einander angleichen.

Familien im Kanton Wallis können seit 2011 für jedes unter 14-jährige Kind 3000 Franken jährlich von den Steuern abziehen. Rund 15 000 Familien profitierten 2011. Dem Kanton Wallis entgehen dadurch jedes Jahr rund vier Millionen Franken Kantonssteuern und nochmals ähnlich viel bei den Gemeindesteuern. «Dieser Betrag ist relativ bescheiden im Vergleich zu den Gesamtsteuereinnahmen von rund einer Milliarde Franken», sagt Maurice Tornay, kantonaler Departementsvorsteher für Finanzen und Institutionen. Da der Abzug für Fremdbetreuungskosten auch 3000 Franken beträgt, erfüllt das Wallis die Forderung der SVP-Familieninitiative bereits heute.

6000 Franken jährlich dürfen Familien im Kanton Zug seit 2012 für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr von den Steuern abziehen – unabhängig davon, ob der Nachwuchs zu Hause oder in einer Krippe betreut wird. Für eine Bilanz ist es zu früh, da die Steuerveranlagungen für das letzte Jahr noch nicht abgeschlossen sind. Mit zusätzlichen Steuerausfällen bis zu zwei Millionen Franken rechnet Regierungsrat Peter Hegglin. Zusätzlich deshalb, weil der Kanton Zug schon seit 2007 einen Eigenbetreuungsabzug kennt, wodurch die Steuererträge um eine Million Franken jährlich sanken. Bis zu 6600 Familien können profitieren. «Wir haben die Forderungen der Familieninitiative bereits jetzt umgesetzt», sagt Hegglin.

Im Kanton Thurgau wird darüber diskutiert, Eltern steuerlich zu entlasten, die ihre Kinder zu Hause betreuen. Anfang Oktober legte der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Botschaft vor, die pro Familie mit Kindern unter 14 Jahren einen jährlichen Abzug von 3000 Franken vorsieht. Demnach würden rund 28 000 Familien steuerlich entlastet, was Kanton und Gemeinden ungefähr zwölf Millionen Franken kosten würde. Der Grosse Rat entscheidet innerhalb des nächsten halben Jahres – sofern sich die Ausgangslage nicht durch die Annahme der SVP-Initiative verändert.

Gescheitert sind die Pläne zur Einführung eines Steuerabzuges in den Kantonen Schaffhausen und Schwyz. 2009 lehnten die Schaffhauser die Initiative «Schluss mit der Diskriminierung der klassischen Familie» der Jungen SVP ab. Diese forderte die Abschaffung des Fremdbetreuungsabzugs und die Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs. Eine ähnliche SVP-Initiative scheiterte 2010 im Kanton Schwyz am Widerstand des Bundesgerichts. Die Lausanner Richter kamen zum Schluss, dass die Forderung nach einem Abzug für familieneigene Betreuung der Kinder mit gleichzeitigem Ausschluss eines Abzugs für Fremdbetreuung nicht mit der Bundesverfassung vereinbar sei.