Asylpolitik
Die «Gratisanwälte» kommen – welche Organisationen um das Rechtsschutzmandat buhlen

Nimmt man diese Pauschale sowie die Zahl der Asylgesuche im vergangenen Jahr als Richtwert, beträgt das jährliche finanzielle Volumen des Asylrechtsschutzes fast 25 Millionen Franken.

Tobias Bär
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Caritas ist derzeit bereits für den Rechtsschutz im Westschweizer Pilotbetrieb verantwortlich. (Symbolbild)

Caritas ist derzeit bereits für den Rechtsschutz im Westschweizer Pilotbetrieb verantwortlich. (Symbolbild)

Keystone/KEYSTONE/TI-PRESS/SAMUEL GOLAY

Ab März 2019 soll im Schweizer Asylwesen mehr Tempo herrschen: Über die Hälfte der Asylverfahren soll innerhalb von 140 Tagen und in Zentren des Bundes rechtskräftig entschieden werden. Im Gegenzug zur Beschleunigung haben Bundesrat und Parlament den Rechtsschutz ausgebaut, Asylsuchende haben in Zukunft Anrecht auf kostenlose Rechtsberatung und -vertretung. Das Volk stimmte dieser Neuerung vor rund zwei Jahren deutlich zu. Es war eine Niederlage für die SVP, die unter anderem gewarnt hatte, die Schweiz werde durch die «Gratisanwälte» für Flüchtlinge attraktiver.

Noch stehen nicht alle Standorte für die Bundeszentren fest. Firmen und Organisationen, die sich für das Rechtsschutzmandat interessieren, mussten ihre Bewerbung aber bis Anfang dieser Woche einreichen.

Das Rote Kreuz will mit PwC

Ein gemeinsames Angebot deponiert haben das Prüfungs- und Beratungsunternehmen PricewaterhouseCoopers (PwC) und das Schweizerische Rote Kreuz (SRK). Angekündigt hatte die ungewöhnliche Allianz diesen Schritt bereits im Mai gegenüber der «NZZ am Sonntag». Das Rote Kreuz sei Experte für die Beratung der Asylsuchenden, PwC für die Rechtsvertretung, sagt SRK-Sprecherin Katharina Schindler. Man verfolge mit der öffentlich-privaten Partnerschaft zudem das Ziel, «humanitäre Inhalte in ein wirtschaftlich geprägtes Umfeld zu tragen», so Schindler. Beworben hat sich auch das Hilfswerk Caritas. Man habe stets die Meinung vertreten, dass schnellere Verfahren wünschenswert seien, dies aber nicht zulasten des Rechtsschutzes und der Verfahrensfairness gehen dürfe, sagt Sprecher Odilo Noti. «So ist es nur logisch, dass wir uns in einem Mandat engagieren möchten.»

Caritas ist derzeit bereits für den Rechtsschutz im Westschweizer Pilotbetrieb verantwortlich. Seit April werden dabei in zwei Bundesasylzentren in Neuenburg und Freiburg die neuen Verfahren angewendet, bevor sie im kommenden Jahr in der ganzen Schweiz in Kraft treten. In Zürich wird die Wirksamkeit der neuen Verfahren bereits seit mehr als vier Jahren getestet. Für den Rechtsschutz ist in diesem Fall eine Bietergemeinschaft um die Schweizerische Flüchtlingshilfe zuständig. Eine Bewerbung der Flüchtlingshilfe für den Rechtsschutz im regulären Betrieb ist deshalb zu erwarten, bestätigen will die Organisation dies aber nicht. Keine Stellung nehmen will auch ein anderer potenzieller Anbieter, das Hilfswerk der evangelischen Kirchen Schweiz (Heks).

Der Bund hat die Ausschreibung aufgeteilt in die sechs Asylregionen Nordwestschweiz, Bern, Westschweiz, Zentral- und Südschweiz, Ostschweiz und Zürich. Ein Anbieter kann sich für alle Regionen bewerben, den Zuschlag erhält er aber höchstens für deren drei. Es wird also auf jeden Fall mehr als eine Organisation zum Zug kommen. Der Bund wird die Anbieter mit einer Pauschale entschädigen, die einen Beitrag an die Verwaltungs- und Personalkosten und an den Aufwand für Übersetzungen enthält. Die Höhe der Pauschale ist abhängig von den Angeboten, die nun eingegangen sind. Für das Mandat im Zürcher Testbetrieb werden die Flüchtlingshilfe und ihre Partner gemäss Angaben des Staatssekretariats für Migration mit 1365 Franken pro Asylsuchenden entschädigt.

Caritas kritisiert und will trotzdem

Nimmt man diese Pauschale sowie die Zahl der Asylgesuche im vergangenen Jahr als Richtwert, beträgt das jährliche finanzielle Volumen des Asylrechtsschutzes fast 25 Millionen Franken. In der Vernehmlassung hatte unter anderem Caritas harsche Kritik an der Ausgestaltung des Rechtsschutzes geübt. Es gehe nicht an, dass die Rechtsvertreter nur zwei Tage vorher über eine anstehende Anhörung informiert werden und sie die Stellungnahme zu einem ablehnenden Entscheid innerhalb von 24 Stunden verfassen müssen. Mit diesen kurzen Fristen könne die effektive Vertretung der Asylsuchenden nicht gewährleistet werden, schrieb Caritas in ihrer Stellungnahme.

Auf die Frage, warum sich das Hilfswerk für diese «unmögliche» Aufgabe trotzdem bewerbe, sagt Sprecher Odilo Noti: «Wir suchen die Zusammenarbeit. Das geht – gut schweizerisch – nicht ohne Kompromisse.»