Steuererklärung
Der Steuerzahler ist längst schon «gläserner Bürger»

Der Bundesrat kämpft verbissen gegen den «automatischen Informationsaustausch» in Steuerfragen. Doch für 90 Prozent der Einkommens-Steuerpflichtigen gilt dies längst. Mit dem System ELM jetzt sogar elektronisch. In immer mehr Kantonen meldet das Personalbüro die Einkommensverhältnisse der Angestellten direkt an die Steuerverwaltung.

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Aargauer Zeitung

Niklaus Ramseyer

«Die Landesregierung lehnt den automatischen Informationsaustausch entschieden ab!» Diesen Satz wiederholen Finanzminister Hans-Rudolf Merz, Bundespräsidentin Doris Leuthard und der ganze Bundesrat neuerdings gebetsmühlenartig. Sie meinen damit, dass die Steuerbehörden nicht automatisch über die Einkommensverhältnisse der Steuerpflichtigen informiert werden sollen.
Doch wie zuvor schon die Gebetsmühle vom «nicht verhandelbaren Bankgeheimnis» so klappert auch diese neue Mühle zusehends unsicherer: Einzelne auch bürgerliche Politiker meinen, man sollte den Informationsaustausch zumindest «diskutieren».

Begüterte Minderheit betroffen

Was dabei verschwiegen wird: Die Diskussion betrifft nach Statistiken der eidgenössischen Steuerverwaltung im Departement Merz eine kleine Minderheit von nicht einmal 10 Prozent der Einkommens-Steuerpflichtigen: die Unselbstständigerwerbenden. Und auch von denen versteuert eine grosse Mehrheit ihr oft beträchtliches Einkommen problemlos ehr- und redlich.
Die Debatte um Bankgeheimnis, Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung dreht sich somit nur um jenes renitente Grüpplein steuerrechtlicher Problem-Kundschaft, das Einkommen und Gewinn statt versteuert in Schwarzkonten versteckt. Und die grossse Mehrheit der ehrlichen Steuerpflichtigen fragt sich, warum der Bundesrat diese unaufrichtige Minderheit mit allen Mitteln schützt - sogar auch mit illegalen.

ELM meldet Einkommen

Für diese Mehrheit ist der Informationsaustausch nämlich längst automatisiert: In immer mehr Kantonen meldet das Personalbüro der Firma die Einkommensverhältnisse der gut 90 Prozent «Unselbstständigen» via Lohnausweis direkt der kantonale Steuerverwaltung. Bern, Jura, Waadt, Wallis, Neuenburg und beide Basel machen es schon so. Solothurn will sein Gesetz auch entsprechend ändern. Und wo es noch nicht so ist, hilft dies den Lohnabhängigen wenig: Legt er oder sie der Steuererklärung den sehr detaillierten Lohnausweis nicht bei, kommt diese postwendend vom Steuerbüro zurück.
Dieser automatische Austausch wird zudem jetzt durch das System Swissdec oder ELM rasant elektronifiziert. ELM heisst Einheitliches Lohn-Meldeverfahren: Jene Firmen, die daran angeschlossen sind, können die Einkommensverhältnisse ihrer Angestellten vom Computer im Personalbüro aus per Knopfdruck direkt an die AHV, die Versicherungen, die Suva und das Bundesamt für Statistik «mailen».
Und auch an die Steuerämter. www. swissdec.ch zeigt, wie das geht. Die zuständigen Funktionäre im Departement Merz wünschen sich, «dass bald alle Kantone ihre Steuergesetze so anpassen, dass auch sie mit ELM und Swissdec arbeiten können».

Vorstoss geplant

Derweil kämpft ihr oberster Chef, FDP-Bundesrat Hans Rudolf Merz, weiter verzweifelt gegen den «automatischen Informationsaustausch» über die Einkommensverhältnisse einer kleinen Minderheit gut verdienender Steuerhinterzieher.
Doch linke und grüne Parlamentarier wollen schon in der nächsten Session mit entsprechenden Vorstössen «Rechtsgleichheit für alle vor dem Steuergesetz» verlangen. Notfalls mit der Forderung nach einem elektronischen System auch für ein «Einheitliches Gewinn-Meldeverfahren (EGL)».