Strafprozess
Der letzte Wille von Frau Meyer: Wie ein Fall von Suizidhilfe zu einem Streit der Psychiater führt

Eine psychisch kranke Seniorin nahm sich mit der Hilfe einer Freitodorganisation das Leben. Nun steht die Sterbehelferin vor Gericht. Ist sie eine Heldin oder eine Kriminelle?

Andreas Maurer
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Der letzte Wille von Frau Meyer
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Die Infusion: Das Sterbemittel wird in einer Kochsalzlösung verabreicht.
«Ich selber bedauere es, dass ich keinen Psychiater finde»: Erika Preisig, Sterbehelferin und Angeklagte.
«Frau Meyer war in den Tagen vor ihrem Suizid nicht urteilsfähig»: Marc Graf, Psychiater und Gutachter.

Der letzte Wille von Frau Meyer

KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Die letzte Reise von Frau Meyer (Name geändert) führte in ein Gewerbegebiet von Liestal. Im Taxi fuhr die 66-Jährige vom Altersheim zum Sterbezimmer der Freitodorganisation Eternal Spirit. Hier setzte ihr Erika Preisig, Stiftungspräsidentin und Ärztin, eine Infusion in die Handvene. Sie fragte die Patientin ein letztes Mal, ob sie wisse, was passiere, wenn sie die Infusion öffne. Eine Videokamera filmte das Gespräch. Meyer bejahte alle Fragen und drehte ein Rädchen auf. Fünfzehn Gramm Natrium-Pentobarbital, eine tödliche Dosis Schlafmittel, flossen zu ihrem Herzen.

Um 9.42 Uhr an diesem Junimorgen vor drei Jahren meldete Preisig den assistierten Suizid der Einsatzzentrale der Kantonspolizei. 928 derartige Anrufe gingen in diesem Jahr schweizweit ein. Jeder Fall wird von Amtes wegen untersucht, ein Routinevorgang. Doch im Fall von Frau Meyer gab die Staatsanwaltschaft den Leichnam nicht frei und ordnete eine Untersuchung an.

Urteil wird wegweisend

Ab kommendem Mittwoch wird der Fall vor dem Baselbieter Strafgericht verhandelt. Die Staatsanwältin klagt die Ärztin wegen vorsätzlicher Tötung an. Es geht um eine schwierige Frage: War die Patientin urteilsfähig? War sie also in der Lage, ihren Entscheid richtig einzuschätzen? Nein, meint die Staatsanwältin. Ja, meint Preisig.

Das Urteil wird für die Branche wegweisend sein: Es wird aufzeigen, unter welchen Umständen Menschen mit psychischen Krankheiten in den Tod begleitet werden dürfen. Die Gesetze machen dazu keine klaren Vorgaben. Die Gerichte füllen die Lücke mit ihrer Rechtsprechung und stützen sich dabei auf ethische Standards. Diese befinden sich in einem Wandel. Der Trend geht Richtung Liberalisierung. Die Staatsanwaltschaft setzt mit ihrer Anklage nun einen Kontrapunkt und versucht, restriktive Vorgaben durchzusetzen.

Die Richter werden das Ende einer traurigen Geschichte beurteilen. Diese Zeitung rekonstruiert sie gestützt auf Arztberichte, ein psychiatrisches Gutachten, die Anklageschrift und Gespräche mit mehreren Personen, die Frau Meyer auf ihrem letzten Weg begleitet haben.

Acht Leute sind auf dem Friedhof zu Meyers Abdankung erschienen. Die Grabtafel ist schlicht, nur Name, Geburts- und Todesdatum stehen darauf. Es sind die Eckwerte eines Lebens, geprägt von Einsamkeit. Geburtsjahr 1948: Meyer wuchs in Zürich auf, ohne Geschwister, den Vater kannte sie nicht, die Mutter arbeitete viel und hatte kaum Zeit für ihre Tochter.

1000-seitige Krankengeschichte

In der Liebe hatte Meyer Pech. Ihre Männer hatten Alkohol- und Geldprobleme. Auch im Beruf, sie war Pflegerin in einem Altersheim, wurde sie nicht glücklich. Selber wollte sie eigentlich nie in ein Altersheim ziehen. Sie war zwanzig Jahre jünger als die durchschnittlichen Bewohner. Doch sie war nicht mehr in der Lage, ihren Alltag zu Hause zu meistern.

Zwei Jahre vor ihrem Tod begannen die Schmerzen, im Hals und im Magen. Die Magensäure sei ihr bis in den Scheitel gestiegen, pflegte sie zu sagen. Frau Meyer absolvierte eine Tour von Arzt zu Arzt, von Psychiater zu Psychiater. Doch keiner fand eine eindeutige Ursache. Die Krankengeschichte umfasst tausend Seiten. Darin steht die Diagnose Somatisierungsstörung, ein typischer Befund für medizinisch undefinierbare Schmerzen, die deshalb psychisch erklärt werden. Für die Patientin wird die Situation damit nicht einfacher. Selbst wenn man sich Schmerzen nur einbildet, sind sie real. Mit einer Magnetresonanztomografie lassen sie sich im Gehirn farbig nachzeichnen.

Der Schmerz war bei Frau Meyer aber nicht nur ein Phantom. Ihre Speiseröhre war derart entzündet, dass sie zu bluten begann, wenn ein Arzt sie mit seinem Instrument berührte. In ihren letzten Monaten ernährte sich die Seniorin von Suppen und Joghurts. 50 Kilogramm wog sie am Schluss noch.

Meistens ass sie alleine. Sie mied die Gesellschaft, weil sie sich über Zuckungen ihrer Gesichtsmuskulatur schämte. Diagnostiziert wurde ihr auch eine Depression. Doch sie fühlte sich von den Ärzten missverstanden. Diese hätten sie nur mit Medikamenten vollstopfen wollen, klagte sie.

Exit half nicht

Schon 1983 hatte Meyer Vorkehrungen für ihr Ableben getroffen. Damals trat sie Exit bei, der grössten Freitodorganisation der Schweiz. Doch diese konnte ihr 33 Jahre später nicht helfen. Der Verein begleitet Menschen mit psychischen Krankheiten nur in den Tod, wenn ein Psychiater die Urteilsfähigkeit abgeklärt hat. Diese Vorgabe macht das Bundesgericht in einem Leiturteil.

Doch es gibt zwei Probleme: Erstens ist es schwierig, in derartigen Fällen einen Gutachter zu finden und zweitens wollte Frau Meyer nie mehr in ihrem Leben mit Psychiatern zu tun haben, nach allem, was sie mit diesen erlebt hatte.

Die Patientin drohte, sich vom Balkon des Altersheims zu stürzen, wenn man ihr nicht unkompliziert helfen würde. Preisig stand vor einem Dilemma: Sollte sie die Patientin ihrem Schicksal überlassen? Oder sollte sie ihr den letzten Wunsch erfüllen und damit einen Strafprozess riskieren? Preisig stellte das Rezept für das Sterbemittel schliesslich aus, ohne einen Spezialisten beizuziehen. Die Urteilsfähigkeit liess sie aber von einem weiteren Hausarzt bestätigen. Auch alle Personen, die Meyer nahestanden, gaben an, sie sei «zu 100 Prozent klar im Kopf». Ihren Sterbewunsch hatte die Frau schon seit zwei Jahren regelmässig geäussert.

Das Gutachten nach dem Tod

Erst post mortem klärte ein Psychiater die Urteilsfähigkeit ab. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft begutachtete Marc Graf, Chefarzt der Basler Universitäts-Psychiatrie, die Patientin aufgrund der Akten. Sein Verdikt: urteilsunfähig. Er wirft Preisig eine Fehlbeurteilung vor. Nur weil jemand in der Lage sei, seinen Willen klar zu äussern, bedeute dies nicht, dass dieser auf einem rationalen Entscheid beruhe. Bei komplexen Problemen müsse man sich auf Fachleute verlassen: bei einer Zahnsanierung zum Beispiel auf den Zahnarzt, bei einer Störung des Automotors auf den Garagisten und bei einer psychiatrischen Diagnose auf den Psychiater. Dass die Patientin die ärztlichen Ratschläge ignoriert hat, wertet Graf als Hinweis für ihre Urteilsunfähigkeit.

Jakob Bösch ist ehemaliger Chefarzt der Psychiatrie Baselland und berät Preisigs Verteidigung. Der 77-Jährige sitzt auf seinem Sofa in einem vornehmen Vorort von Basel und blättert in den Gerichtsakten. Er findet den Entscheid der 66-jährigen Patientin nachvollziehbar. Sie habe gute Gründe gehabt, den Rat der Fachleute zu ignorieren: «Die meisten Ärzte haben die Schmerzen von Frau Meyer nicht ernst genommen. Sie haben oft einfach die psychiatrischen Diagnosen aus anderen Berichten aufgeführt.»

Psychisch Kranke benachteiligt

Psychiater Bösch moniert eine Diskriminierung: «Menschen mit psychiatrischer Diagnose werden benachteiligt, wenn sie einen Sterbewunsch haben.» Eigentlich wolle man sie damit schützen, doch teilweise erreiche man damit das Gegenteil: «Man baut unüberwindbare Hürden für einen Freitod auf.» So werde Meyers anhaltender Sterbewunsch fälschlicherweise als Symptom einer Depression interpretiert und nicht als Folge eines Meinungsbildungsprozesses.

Das Bundesgericht hat in seinem Leiturteil von 2006 allerdings festgelegt, dass genau dafür ein psychiatrisches Gutachten notwendig sei. Darauf angesprochen, weicht Bösch aus: Eine akademische Frage sei das, meint er. Preisig habe angesichts der Not der Patientin richtig gehandelt: «Sie sollte nicht verurteilt, sondern für den Prix Courage oder als Schweizerin des Jahres nominiert werden.»

Frank Urbaniok, ehemaliger Chefarzt des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes von Zürich, hat kein Mandat in diesem Fall und kennt ihn deshalb nicht im Detail. Er äussert sich grundsätzlich: «Ohne unabhängiges psychiatrisches Gutachten bewegt man sich in einem derartigen Fall in einem sehr heiklen Bereich. Das lässt sich nicht wegdiskutieren.» Er habe aber generell Sympathien für Leute wie Preisig, die versuchten, einem Menschen in einer verzweifelten Situation zu helfen, und Verantwortung übernehmen wollten.

Drei Psychiater, drei Meinungen. Was hätte wohl Frau Meyer dazu gesagt? Die Grundsatzdiskussion wäre ihr unangenehm gewesen. Wichtig war ihr, niemandem zur Last zu fallen. Ihren Sterbetermin verschob sie um zwei Wochen, damit ihr Sohn Zeit für den Abschied hatte. In ihren letzten Tagen habe sie einen zufriedenen Eindruck gemacht, sagen ihre Begleiter. Weil sie endlich ihren Willen durchgesetzt hat.