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Das Esaf geht gegen den «Schwarzmarkthandel» mit Tickets im Internet vor. Mit Erfolg, wie es heisst. Verkäufer zeigen dafür kein Verständnis. Nicht belangt werden können wohl deren Kunden.
Vom 23. bis 25. August findet das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest (Esaf) in Zug statt. Und der Run auf die Tickets war enorm. Über 180000 Ticketnachfragen gab es für die 4000 Tickets im öffentlichen Verkauf. Die Gewinner wurden am 7. Juni informiert. Zuvor gab es bereits andere Verlosungen. Der Rest ging an Sponsoren und Verbände.
Einige der Tickets landeten auch auf Plattformen wie Ricardo.ch, und dies zu deutlich höheren Preisen. «1600 Franken für zwei Sitzplätze zu verlangen, das ist schlicht und einfach Wucher», kritisierte Heinz Tännler, Zuger Regierungsrat und Präsident des Organisationskomitees (OK). Regulär kostete ein Sitzplatz zwischen 150 und 245 Franken.
Das OK war jedenfalls Ende Mai an die Öffentlichkeit gelangt, um den «Schwarzmarkthandel» anzuprangern, und kündigte an, dass man mit den Anbietern in Kontakt treten werde und sich vorbehalte, Verkäufer zu belangen und Tickets für ungültig zu erklären. Inzwischen haben nun aus Sicht des OK die Verkäufe eher abgenommen, wie Tännler feststellt. «Es kann als Fazit gesagt werden, dass unsere Interventionen wirksam waren.»
Ricardo.ch habe bestätigt, dass die Anbieter darauf hingewiesen worden seien, dass die Tickets ungültig werden könnten. Tännler gibt aber zu bedenken, dass der freie Verkauf erst vor wenigen Tagen endete. Es bestehe also die Möglichkeit, dass weitere missbräuchliche Verkäufe zu erwarten seien. Zu den Verkäufern würden derzeit noch verschiedene Abklärungen laufen.
Hauptsächlich bezog sich Tännlers Kritik auf den Verkäufer mit dem Account «Top Tickets». Dieser – er will lieber anonym bleiben – nennt dies leere Drohungen. «In einer Marktwirtschaft ist es nicht illegal, etwa zu kaufen und dann teurer weiterzuverkaufen», sagt er. Er habe die Tickets schliesslich nicht bei einer Verlosung gewonnen, dafür fehle ihm die Geduld, sondern selbst von Sponsoren, Anwohnern und Privaten gekauft und dafür frühzeitig Anzeigen geschaltet.
«Ich bin nur ein Weiterverkäufer und musste für einen Sitzplatz auch schon 400 Franken bezahlen.» Wer günstig Tickets suche, könne das Gleiche wie er machen, wer keine Zeit habe, der müsse tiefer in die Tasche greifen. Es sei immer das Gleiche, wenn er Tickets unter dem regulären Preis anbieten könne, sei er der Liebe, sonst der Böse.
Rund 100 «Schandmails» habe er wegen der Esaf-Tickets erhalten. Und er hat auf seine Weise darauf reagiert: «Ich starte die Auktionen jetzt mit dem regulären Kaufpreis als Anfangsgebot. «Wenn jemand deutlich mehr zahlen will, ist das seine Sache.» Einen Sofortkaufpreis lege er aber weiterhin fest. Insgesamt habe er zwölf Tickets gehabt, nun würden die letzten Aktionen laufen.
Doch was ist überhaupt verboten und was nicht? Nach Einschätzung von Cécile Thomi von der Stiftung für Konsumentenschutz sind die fraglichen Wucherverkäufe, also Sitzplatztickets für ein Vielfaches des regulären Preises, zweifelsohne als unlauter zu deklarieren und verstossen damit gegen das UWG. Zur Frage, ob auch Käufer mit Konsequenzen rechnen müssten, sagt sie: «Die Verweigerung des Eintritts würde sich auf den kurzen Satz in den Ticket-Bestimmungen stützen. Ich bezweifle stark, dass ein Richter eine einzelne, klein gedruckte Bestimmung mit derart weitreichenden Folgen für den Käufer für rechtens erachten würde.»
Abgesehen davon sei auch fraglich, wie das OK das in der Praxis überprüfen wolle. Heinz Tännler sagt dazu auf Nachfrage, dass der Kontrollmechanismus aus taktischen Gründen nicht bekanntgegeben würde. Für Thomi ist das Esaf ein weiteres Anschauungsbeispiel dafür, dass es nicht reiche, den teureren Weiterverkauf auf der Rückseite der Tickets zu verbieten. «Es ist dringend notwendig, dass eine offizielle Wiederverkaufsplattform etabliert wird, denn das Bedürfnis dafür ist konstant hoch. Bei einer solchen Lösung müssten dann auch Plattformen wie Ricardo in die Pflicht genommen werden.»