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Der Honorarkonsul für Eritrea in der Schweiz wirft den europäischen Richtern Passivität vor.
M.O. hat verloren – und mit ihm alle eritreischen Flüchtlinge, die in der Schweiz auf ein unantastbares Bleiberecht gehofft hatten. Am Dienstag bestätigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass das Bundesverwaltungsgericht richtig lag, als es M.O.’s Asylgesuch vor einem Jahr mit der Begründung ablehnte, ihm drohe nach seiner Rückkehr keine Folter.
Der Entscheid aus Strassburg heizt die Debatte über eritreische Flüchtlinge in der Schweiz weiter an. Das Urteil macht zwei konkrete Aussagen – und beide haben es in sich. Im ersten Teil bestätigen die Richter, dass die Schweiz mit einer Wegweisung eines Asylsuchenden nach Eritrea den Folterverbots-Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht verletze. Aus Sicht von Toni Locher, Honorarkonsul Eritreas in der Schweiz, bestätigt der EGMR damit altbekannte Fakten. «Im Jahr 2016 haben 112 000 Diaspora-Eritreer ihre Heimat besucht, darunter Tausende, die das Land illegal verlassen oder ihren Nationaldienst nicht beendet hatten», sagt Locher. Kein Eritreer, der nicht absolut sicher sei, dass ihm nichts passiere, würde freiwillig in seine Heimat zurückreisen.
Gar nicht glücklich ist der Honorarkonsul mit dem zweiten Teil des Urteils aus Strassburg. Die Richter liessen nämlich offen, ob eine Wegweisung nach Eritrea nicht einer Verletzung des Sklaverei- und Zwangsarbeits-Artikels der Menschenrechtskonvention gleichkäme. Grund für die Zweifel ist der Nationaldienst, den alle Eritreer (und alle Eritreerinnen) leisten müssen. Die Richter fordern von der Schweiz, zuerst abzuklären, inwiefern dieser Nationaldienst eine Form von Zwangsarbeit darstelle, bevor eine Wegweisung von M.O. und ähnlichen Fällen rechtlich überhaupt möglich wäre.
«Warum hat der EGMR nicht selbst darüber entschieden?», fragt Locher. «Das ist Drückebergerei.» Und: Das Bild, das der im Urteil erwähnte UNO-Bericht vom eritreischen Nationaldienst zeichne, sei falsch. Diverse Botschafter und die Immigrationsbehörden von Norwegen, Grossbritannien und der Schweiz hätten die erhobenen Vorwürfe widerlegt. «Über 80 Prozent leisten den Nationaldienst im zivilen Bereich und erhalten inzwischen einen Lohn, der weit über dem eritreischen Durchschnittslohn liegt.»
Ähnlich sauer stösst der zweite Teil des Urteils dem Zuger SVP-Nationalrat Thomas Aeschi auf, der Eritrea 2016 im Rahmen einer Parlamentarierreise besucht hat. «Die Angestellten unseres Hotels waren alles junge Frauen und Männer im Nationaldienst. Ich hatte nicht den Eindruck, dass es ihnen schlecht geht», sagt Aeschi. Zudem müsse man sehen, dass Eritrea praktisch keinen Privatsektor habe. «Der Nationaldienst ist eine eigentliche Chance für Berufseinsteiger, um Erfahrungen zu sammeln. Mit Sklaverei hat das sicher nichts zu tun.»
Anders sieht das die Aargauer SP-Nationalrätin Yvonne Feri, die 2016 ebenfalls in Eritrea war. «Der Nationaldienst ist sicher vergleichbar mit Zwangsarbeit, auch wenn er von der Gegenseite oft beschönigt wird», sagt Feri. Dies gelte insbesondere dann, wenn junge Eritreer im Rahmen des Nationaldienstes auf unbestimmte Zeit für den Militärdienst eingezogen würden. Ob die Arbeitsbedingungen für Nationaldienstleistende tatsächlich gelockert worden seien, wie vereinzelt erzählt werde, sei kaum verifizierbar. «Dass die eritreische Regierung das Land für UNO-Beobachter und internationale NGOs nicht öffnet, macht die Gesamtbeurteilung deutlich schwieriger.»