Der Schweizer Daniel M., der in Deutschland in Haft sitzt, hat erneut ausgepackt. Nun haben die Ermittler offenbar mehr Material gegen den angeblichen Spion in der Hand als erwartet.
Seit Ende April sitzt der langjährige Sicherheitsmann der Grossbank UBS, Daniel M. (54), in Deutschland in Haft. Die dortige Bundesanwaltschaft wirft dem Schweizer vor, er sei ein Schweizer Agent. Er habe deutsche Steuerfahnder ausspioniert und einen Maulwurf in der Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen (NRW) installiert.
NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) ging seit 2010 aggressiv vor beim Kauf von gestohlenen Bankkundendaten aus der Schweiz. Mit der Folge, dass grosse Mengen von unversteuerten Geldern zum Vorschein kamen. Die Schweiz und ihre Banken, darunter die UBS, ergriffen in der Folge Gegenmassnahmen.
Dazu gehörte der Einsatz von Daniel M. Bisher ging die Verteidigung des gebürtigen Solothurners offenbar davon aus, dass die deutschen Ermittler nicht sehr viel gegen M. in der Hand haben. Dass das Belastungsmaterial vor allem in Aussagen bestand, die der als redselig geltende Schweizer Anfang 2015 selbst gemacht hatte: In Einvernahmen bei der Schweizer Bundesanwaltschaft, die auf den Rechtshilfeweg an die deutsche Justiz gingen. M. hatte seine angebliche Agententätigkeit selbst preisgegeben. Offenbar in der Annahme, sie schütze ihn vor Strafverfolgung.
Die deutschen Behörden – Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt – verfügen aber offenbar über mehr Munition gegen M. (und damit wohl auch gegen den Schweizer Nachrichtendienst) als erwartet.
Denn der deutsche Anwalt von Daniel M., Robert Kain, sagt gegenüber der «Nordwestschweiz»: «Herr M. hat ein weiteres Mal ausgesagt, dieses Mal der Bundesanwaltschaft und dem Bundeskriminalamt gegenüber. Dabei sind neue, uns bis dato unbekannte Aktenbestandteile und vermeintliche Beweisstücke vorgelegt worden.» Zuvor hatte M. am 21. Juni beim Haftprüfungstermin vor dem Bundesgerichtshof erstmals umfassend ausgesagt.
Valentin Landmann, der Schweizer Anwalt von M., sagt auf Anfrage, dass beispielsweise Fragen in Bezug auf die «Daten» auftauchten. Will heissen, in Bezug auf Zeitpunkte und Zeitspanne, während der M. angeblich in Deutschland aktiv gewesen sein soll. Man setze sich nun damit auseinander, Details will Landmann nicht nennen.
Gemäss Haftbefehl vom 1. Dezember 2016 gegen M. unternahmen dieser sowie «weitere bislang unbekannte Personen im Zeitraum von 2012 bis mindestens 2015 Ausspähungsbemühungen, die sich im Auftrag des Schweizerischen Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) gegen die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen und dort tätige Steuerfahnder richteten».
M. soll unter anderem einen Maulwurf im Finanzministerium von Nordrhein-Westfalen installiert haben. Der deutsche Sicherheitsberater Klaus-Dieter Matschke, der M. gegen Entschädigung bei der Platzierung des Spitzels geholfen haben soll, sagte im Mai gegenüber der «Nordwestschweiz», den Maulwurf habe es aus seiner Sicht nie gegeben. Die deutsche Bundesanwaltschaft hatte umgekehrt bereits im Haftbefehl von 2016 davon gesprochen, dass die Angaben von M. «Bestätigung in den Ergebnissen der bisherigen Ermittlungen» gefunden hätten.
Ende Juni hatte der deutsche Bundesgerichtshof ein Haftentlassungsgesuch von M. abgelehnt. Es wurde aber auch bestimmt, dass die deutsche Bundesanwaltschaft Beweisergänzungen vornimmt. Die Verteidigung hatte beantragt, neben Matschke auch mutmassliche Entlastungszeugen aus der Schweiz befragen zu lassen: den Vize-Chef des NDB Paul Ziniker, den Bundesstaatsanwalt Carlo Bulletti sowie Bundesrichter Niklaus Oberholzer, der die Aufsichtsbehörde über die Schweizer Bundesanwaltschaft präsidiert. Das ist bisher nicht geschehen. «Von einer Vorladung ist mir nichts bekannt», sagt Oberholzer auf Anfrage. Damit erübrige sich auch die Beantwortung der «hypothetisch gestellten Frage», ob er zur Aussage bereit wäre.
Anwalt Kain sagt zum weiteren Vorgehen der Verteidigung: «Wir warten nun die vollständige Einsicht in die Akten ab, bevor wir weitere taktische Überlegungen anstellen.»