Unternehmenssteuern
CVP lanciert neue Reform: Firmen sollen mindestens 50 Prozent ihres Gewinns versteuern

Nach Abfuhr für die Unternehmenssteuerreform nimmt die CVP einen neuen Anlauf. Kernstück ist die Beschränkung der Abzüge für Unternehmen.

Othmar von Matt
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«Alle Unternehmen sollen ihren Anteil an die Gesellschaft leisten.» Gerhard Pfister, CVP-Präsident.

«Alle Unternehmen sollen ihren Anteil an die Gesellschaft leisten.» Gerhard Pfister, CVP-Präsident.

Sandra Ardizzone

Die Vorlage erlitt am 12. Februar überraschend deutlich Schiffbruch. Nur gerade 40,9 Prozent der Stimmberechtigten sagten Ja zur Unternehmenssteuerreform III. 59,1 Prozent lehnten sie ab. Lediglich vier Kantone konnten sich mit der Reform anfreunden: Nidwalden, Zug, Tessin und Waadt.

Eine solche Schlappe soll sich nicht wiederholen, sagt man sich bei der CVP. Die Partei hat die Lehren aus dem Nein vom 12. Februar gezogen: Sie will mehr Steuergerechtigkeit bei den Unternehmen. «Die USR III ist auch deshalb gescheitert, weil die Bürgerlichen übertrieben haben», sagt CVP-Präsident Gerhard Pfister. «In der Öffentlichkeit entstand der Eindruck, die
Reform sei nicht gerecht. Die CVP steht nun in der Verantwortung, eine ausgewogene Vorlage zu unterstützen.»

Für die Neuauflage der USR III, die Ueli Maurers Finanzdepartement (EFD) unter dem unbelasteten Namen «Steuer-Vorlage 17» laufen lässt, arbeitete eine Nationalrats-Delegation der CVP Vorschläge aus. Kernstück ist die Beschränkung der Abzüge für Unternehmen. «Die CVP schlägt vor, dass Unternehmen beim Gewinn schweizweit nur noch einen Abzug von maximal 50 Prozent machen können», sagt Pfister. «Das garantiert, dass alle Unternehmen ihren Anteil an die Gesellschaft leisten, wie er auch von jedem Bürger verlangt wird.» Dass die Abzüge beschränkt werden sollen, sagt auch CVP-Finanzspezialist Leo Müller. «Die Leute haben das Gefühl, Unternehmen zahlten teilweise keine Steuern mehr», hält er fest. «Es braucht aber die Gewähr, dass sie nach wie vor bezahlt werden.» Müller steckt den Rahmen weiter als Pfister: Er schlage vor, dass Abzüge nur noch zwischen 70 und 50 Prozent betragen dürften. Dafür müsse man klären, ob die neuen Steuerinstrumente noch wirksam seien.

Mit der USR III wäre eine Abzugs-Begrenzung bei 80 Prozent geplant gewesen. Sie sah vor: Unternehmen dürfen die Steuerinstrumente wie Patentbox, Abzüge für Forschung und Entwicklung und zinsbereinigte Gewinnsteuer so lange anwenden, bis sie den steuerbaren Gewinn um maximal 80 Prozent auf 20 Prozent gesenkt haben. Sie hätten somit – im Umkehrschluss – mindestens 20 Prozent ihres Gewinns zum Gewinnsteuersatz des entsprechenden Kantons versteuern müssen.

Die CVP will nun, dass die Unternehmen nur noch rund 50 Prozent Abzüge machen dürfen, also auch mindestens 50 Prozent Gewinn versteuern müssen. Ähnliche Vorschläge kamen auch von Kantons- und Städtevertretern.

Was der CVP-Vorschlag in der Praxis bedeutet, zeigt ein Vergleich. Bei einem kantonalen Steuersatz von 12 Prozent, wie ihn Luzern hat und Zug plant, werden mit der Entlastungsbegrenzung von 80 Prozent der USR III 20 Prozent Gewinn versteuert, was hochgerechnet auf 100 Prozent einem Steuersatz von 2,4 Prozent entspricht. Bei einer Entlastungsgrenze von 50 Prozent, wie sie CVP-Präsident Pfister vorschwebt, läge der auf 100 Prozent des Gewinns hochgerechnete Steuersatz in Luzern und Zug bei 6 Prozent. Und bei einer 60-Prozent-Entlastungsgrenze bei 4,8 Prozent, bei 70 Prozent Entlastung bei 3,6 Prozent.

Klar ist in der CVP auch, dass die zinsbereinigte Gewinnsteuer Makulatur ist. «Sie ist politisch nicht mehrheitsfähig und muss wohl fallengelassen werden», sagt Leo Müller. Die CVP will auch die Patentbox und die Abzüge für Forschung und Entwicklung «enger fassen», wie Müller festhält. «Vor allem IT-Projekte sollen nicht abzugsfähig sein.»

Entscheidend werde sein, welche Gegenfinanzierung sich finden lasse, sagt Müller. «Irgendetwas braucht es. Wo und in welchem Rahmen, ist aber noch unklar.» Die rechtsformneutrale Besteuerung der Dividenden, welche die CVP ebenfalls fordert, sei «ein Schritt». Die Dividenden von Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaften sollen künftig gleich besteuert werden.

Die CVP ist die erste grössere bürgerliche Partei, die mit ihren Vorschlägen an die Öffentlichkeit tritt. Die SVP will ihre Vorschläge demnächst präsentieren. Die FDP hingegen wartet ab, bis der Bundesrat im Juni seine Eckwerte in die Vernehmlassung schickt. «Die Botschaft des Bundesrates folgt vor Jahresende», sagt Roland Meier, Sprecher des Finanzdepartements. «2018 wird das Parlament die Vorlage beraten können.»

Ihre Forderungen bereits publik gemacht hat die SP, Siegerin der USR-III-Abstimmung. Sie sagt Nein zu zinsbereinigter Gewinnsteuer und zum Forschungsabzug. Und sie fordert als Gegenfinanzierung nicht nur eine Erhöhung der Dividendenbesteuerung, sondern auch die Einschränkung der früher eingeführten Steuerbefreiung, sprich der Rückzahlung von Kapitaleinlagen an Aktionäre. Zudem strebt sie als «soziale Begleitmassnahme» die Erhöhung der Familienzulagen an.