Der Bundesrat weitet die Zertifikatspflicht auf Gastronomie, Kultur und Freizeit aus. Doch was heisst das? Diese Fragen und Antworten schaffen Klarheit.
Der Bundesrat verschärft aufgrund der Entwicklung in der Corona-Pandemie die Schutzmassnahmen ab kommendem Montag, 13. September, und bis zum 24. Januar 2022. Was bedeutet die Zertifikatspflicht im Detail? Diese Antworten gibt der Bundesrat.
Inhaltsverzeichnis
Damit die Echtheit und Gültigkeit des Covid-Zertifikats überprüft werden kann, steht die «COVID Certificate Check»-App kostenlos zur Verfügung. Dazu wird der QR-Code auf dem Papierzertifikat oder in der «COVID Certificate»-App gescannt und die darin enthaltene elektronische Signatur überprüft.
Die prüfende Person sieht bei diesem Vorgang auf der «COVID Certificate Check»-App den Namen und das Geburtsdatum der Zertifikats-Inhaberin / des Zertifikats-Inhabers und, ob das Covid-Zertifikat gültig ist.
Mit dem Zertifikat-light, kann nicht geschlossen werden, ob eine Person geimpft, genesen oder getestet wurde. Die prüfende Person muss dann den Namen und das Geburtsdatum mit einem Ausweisdokument mit Foto (beispielsweise Pass, Identitätskarte, Führerausweis, Aufenthaltsbewilligung, Studentenausweis oder SwissPass) abgleichen und so sicherstellen, dass das Zertifikat auf diese Person ausgestellt wurde.
Es ist keinerlei Anmeldung notwendig. Die «COVID Certificate Check»-App kann analog der «COVID Certificate»-App von allen im Apple App Store, im Google Play Store sowie in der Huawei AppGallery kostenlos heruntergeladen werden.
Beim Prüfvorgang speichert die App keine Daten auf zentralen Systemen oder in der «COVID Certificate Check»-App. Es sind ausschliesslich die unter Punkt 1 genannten Daten ersichtlich. Für die Anwendung im Inland steht zudem das Zertifikat Light zur Verfügung. Dies ist eine Funktion in der «COVID Certificate»-App.
Wenn diese Funktion von der Zertifikatsinhaberin, vom Zertifikatsinhaber aktiviert ist, wird aus den Daten des «normalen» Covid-Zertifikats ein neuer QR-Code erstellt, der keine Gesundheitsinformationen mehr enthält. Das Zertifikat-light enthält nur Name, Vorname, Geburtsdatum sowie ein Ablaufdatum.
Dies ist derzeit nicht vorgesehen. Die Prüfung soll bei jedem Zugang erfolgen. So ist sichergestellt, dass das Zertifikat immer gültig ist. Die Prüfenden sehen auf der «COVID Certificate Check»-App jeweils kein Gültigkeitsdatum, sondern nur, ob das Zertifikat zum Zeitpunkt des Zugangs gültig ist (siehe auch Punkt 1).
Diese sind aufzufordern, das Lokal zu verlassen, und, analog zur Alkoholabgabe an Minderjährige, nicht zu bedienen.
Für Hotelübernachtungen gilt keine Zertifikatspflicht. Nur für den Zugang zum Hotelrestaurant muss das Zertifikat geprüft werden.
Dürfen Betriebe das überhaupt selbst tun? Analog der Alkoholabgabe an Minderjährige darf ein Ausweis kontrolliert werden, um die Einhaltung der geltenden Vorschriften sicherzustellen.
Nein, sie müssen die Covid-Zertifikate nur überprüfen. Bieten sie Tests vor Ort an, müssen sie auch die entsprechenden Zertifikate ausstellen, da sie dieselben am Eingang prüfen.
Bei Selbstbedienungsrestaurants kann die Zertifikatskontrolle beispielsweise an der Kasse durchgeführt werden.